IHK Fortbildungsprüfung

Geprüfte /-r Pharmareferent /-in

Pharmareferentinnen und Pharmareferenten beraten Angehörige von Heilberufen zum Medikamenten-Angebot eines Pharma-Unternehmens.

Ziel der Prüfung zum Pharmareferenten

Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die notwendigen Qualifikationen und Erfahrungen vorhanden sind, um die folgenden Aufgaben eines Pharmaberaters im Sinne des Arzneimittelgesetzes wahrzunehmen:

  • Angehörige von Heilberufen fachlich, kritisch und vollständig über Arzneimittel unter Beachtung der geltenden Rechtsvorschriften zu informieren und
  • Mitteilungen von Angehörigen der Heilberufe über unerwünschte Arzneimittelwirkungen und Gegenanzeigen oder sonstige Risiken bei Arzneimitteln oder Einnahmeproblemen der Therapeutika zu dokumentieren, schriftlich aufzuzeichnen und dem Auftraggeber zu übermitteln.

Dazu gehört die Befähigung:

  • Biologische, biochemische und molekularbiologische Zusammenhänge sowie die klinischen Grundlagen von Krankheitsbildern zu beschreiben
  • Krankheitsverläufe mit Pharmakotherapien zu verknüpfen
  • Wirkungen von Arzneimittel und Anwendungsempfehlungen zu erläutern
  • Beratungsgespräche zu führen und Marketinginstrumente einzusetzen

Zulassungsvoraussetzungen ‎– Zulassung zur Prüfung

Die Zulassungsvoraussetzungen (§ 2 in Verbindung mit § 1) entnehmen Sie bitte der aktuellen Verordnung.
Zur Prüfung Ihrer persönlichen Zulassung zur Prüfung geben Sie bitte über folgenden Link Ihre Daten ein und laden Ihre Nachweise hoch.

Aufbau der Prüfung zum Pharmareferenten

Prüfungsfächer:

  • Naturwissenschaftliche und medizinische Grundlagen (schriftlich)
  • Pharmakologie, Pharmakotherapie und Krankheitsbilder (schriftlich)
  • Arzneimittelrecht, Gesundheitsmanagement und –ökonomie (schriftlich)
  • Kommunikation, Pharmamarkt, Pharmamarketing
    (Die Prüfung des Qualifikationsbereiches erfolgt integrativ im Rahmen des Fachgesprächs)

Fachgespräch:
Zu dem Fachgespräch ist zuzulassen, wer in allen schriftlichen Prüfungen mindestens ausreichende Prüfungsleistungen erbracht hat.
Das praxisorientierte Fachgespräch basiert auf einer vom Prüfungsausschuss gestellten Situationsbeschreibung und soll Inhalte der Qualifikationsbereiche der schriftlichen Prüfungsfächer berücksichtigen. Dabei soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, berufstypische Fragestellungen aufnehmen, sachgerechte Lösungen aufzeigen und notwendige Maßnahmen ergreifen zu können.

Prüfungstermine / Fristen

Die Prüfung wird von der IHK für München und Oberbayern zweimal jährlich angeboten.
Die genauen Prüfungstermine entnehmen Sie bitte der Terminvorschau.

Gebühren für die Prüfung

Die Höhe der Prüfungsgebühren entnehmen Sie bitte der aktuellen Gebührenordnung.

Lehrgangsträger ‎– wer bildet aus zum Pharmareferenten?

Die Teilnahme am Lehrgang stellt gemäß der Verordnung zum Geprüften Pharmareferenten (§ 2 Abs. 3) eine Zulassungsbedingung da.
Der Link zum Lehrgangsanbieter enthält die uns bekannten Bildungsträger, die auf diese Prüfung vorbereiten. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und hat keinen Empfehlungscharakter. Über die Qualität der jeweiligen Vorbereitungsmaßnahme können wir keine Aussage treffen. Wir empfehlen Ihnen aber, dass Sie sich vorab bei den in Frage kommenden Bildungsträgern über die Unterrichtsinhalte und –methoden sowie über die Referenzen der eingesetzten Trainer / Dozenten informieren.