IHK Fortbildungsprüfung

Geprüfte /r Fachwirt /-in für Finanzberatung

Organisationsqualifikationen, um Leitungsfunktionen in einem vertriebsorientierten Unternehmen auszuüben. Zielgruppe für die Fortbildungsprüfung sind Berater oder Vermittler, die als Selbständige oder Mitarbeiter von Unternehmen tätig sind. Der Personenkreis hat in der Regel eine einschlägige oder weiter gefasste kaufmännische oder verwaltende Berufsausbildung und danach eine Berufspraxis mit wesentlichen Bezügen zur Finanzdienstleistungen erworben.

Ziel der Prüfung

Ziel der Prüfung ist die Beratung von Privatkunden im Hinblick auf Geld- und Vermögensanlagen, Personenvorsorge, Sach- und Vermögenssicherung sowie Immobilienanlagen und Finanzierungen eigenständig und verantwortungsvoll durchzuführen.
Die Beratung von Geschäftskunden (Firmenkunden und Selbstständige) im Hinblick auf Finanzierung, Absicherung von Risiken sowie die betriebliche Altersversorgung unter Berücksichtigung der individuellen Situation des Kunden ist eigenständig und verantwortungsvoll durchzuführen; auch soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, in der Finanzdienstleistungswirtschaft sowie in entsprechenden Organisationseinheiten anderer Wirtschaftsunternehmen eigenständig Führungsaufgaben wahrzunehmen.

Zulassungsvoraussetzungen‎ – Zulassung zur Prüfung

Die Zulassungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte der aktuellen Verordnung.
Zur Prüfung Ihrer persönlichen Zulassung zur Prüfung geben Sie bitte über folgenden Link Ihre Daten ein und laden Ihre Nachweise hoch.

Aufbau der Prüfung zum Fachwirt für Finanzberatung

Prüfungsteil A:
umfasst folgende schriftlich geprüfte Handlungsbereiche:

  • Organisation und Steuerung der eigenen Vertriebsaktivitäten
  • Privatkundenberatung zu Geld- und Vermögensanlagen
  • Privatkundenberatung zu Immobilien und Finanzierungen
  • Privatkundenberatung zur Absicherung von Personen-, Sach- und Vermögensrisiken

Nach bestandener schriftlicher Prüfung wird die mündliche Prüfung durchgeführt:
• fallbezogenes Beratungsgespräch mit inhaltlichem Bezug auf die o.g. Handlungsbereiche
der Privatkundenberatung

Prüfungsteil B
‎ folgende schriftlich geprüfte Handlungsbereiche:

  • Unternehmens- und Personalführung
  • Vertriebsplanung und -steuerung
  • Beratung zur Unternehmensfinanzierung
  • Risikoanalyse und Beratung zu Deckungskonzepten für Unternehmen
  • Beratung zur betrieblichen Altersversorgung

Nach bestandener schriftlicher Prüfung wird die mündliche Prüfung durchgeführt:

  • Präsentation und Fachgespräch

Hinweis: Der Prüfungsteil A wird normalerweise vorab und unabhängig absolviert und endet mit dem Abschluss „Gepr. Fachberater/-in für Finanzdienstleistungen“. Der Prüfungsteil B kann nicht alleine absolviert werden.

Prüfungstermine / Fristen

Die Prüfung wird von der IHK für München und Oberbayern einmal jährlich angeboten.
Die genauen Prüfungstermine entnehmen Sie bitte der Terminvorschau.

Gebühren für die Prüfung

Die Höhe der Prüfungsgebühren entnehmen Sie bitte der aktuellen Gebührenordnung.

Lehrgangsträger ‎– wer bildet aus?

Grundsätzlich ist kein Lehrgang zur Vorbereitung auf die Prüfung vorgeschrieben. Aufgrund der Komplexität und der Menge des Prüfungsstoffes ist die strukturierte Vorbereitung aber sehr empfehlenswert. Der Link zum Lehrgangsanbieter enthält die uns bekannten Bildungsträger, die auf diese Prüfung vorbereiten. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und hat keinen Empfehlungscharakter. Über die Qualität der jeweiligen Vorbereitungsmaßnahme können wir keine Aussage treffen. Wir empfehlen Ihnen aber, dass Sie sich vorab bei den in Frage kommenden Bildungsträgern über die Unterrichtsinhalte und –methoden sowie über die Referenzen der eingesetzten Trainer / Dozenten informieren.