IHK Fortbildungsprüfung

Geprüfte /r Brandschutz-Meister /-in IHK

Ziel der Prüfung

Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die zu prüfende Person die notwendigen Kompetenzen, Kenntnisse, Fertigkeiten, Fähigkeiten und Erfahrungen hat, um die Aufgaben eines Geprüften Brandschutz-Meisters IHK / einer Geprüften Brandschutz-Meisterin IHK umfassend, fachmännisch und nachhaltig wahrzunehmen, insbesondere einschlägige Probleme zu erkennen und die dafür gefundenen Lösungen zeitgerecht, vorausplanend, effizient, effektiv und zielgerichtet umzusetzen, um den Einsatzerfolg stets zu gewährleisten.

Zulassungsvoraussetzungen ‎– Zulassung zur Prüfung

Die Zulassungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte der aktuellen Prüfungsvorschrift.
Zur Prüfung Ihrer persönlichen Zulassung zur Prüfung geben Sie bitte unter folgendem Link Ihre Daten ein und laden Ihre Nachweise hoch.

Aufbau der Prüfung

‎Die Prüfung beinhaltet die Handlungsbereiche:

1. Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen,

2. Rechtliche Grundlagen,

3. Organisation und Dienstbetrieb,

4. Mitarbeiterführung,

5. Fahrzeuge und Geräte,

6. Einsatzlehre/Taktik,

7. Brandbekämpfung,

8. Technische Hilfeleistung,

9. Einsatz mit gefährlichen Stoffen und Gütern,

10. Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz sowie

11. Unterrichtserteilung im Rahmen eines Lehrvortrages.

‎Die Prüfung gliedert sich in einen schriftlichen, einen mündlichen und einen praktischen Prüfungsbereich und ist in Form von praxisbezogenen Aufgabenstellungen zu prüfen.

Prüfungstermine / Fristen

Diese Fortbildungsprüfung wird von der IHK München und Oberbayern nach Bedarf angeboten.
Die genauen Termine entnehmen Sie bitte der Terminvorschau.

Prüfungsgebühren

Die Höhe der Prüfungsgebühren entnehmen Sie bitte der Gebührenordnung.

Lehrgangsträger ‎– wer bildet aus?

Die Teilnahme am Lehrgang stellt gemäß der Besonderen Rechtsvorschriften zum anerkannten Abschluss Geprüfte/-r Brandschutz-Meister/-in IHK (§ 02 Abs. 1) eine Zulassungsbedingung da.
Der Link zum Lehrgangsanbieter enthält die uns bekannten Bildungsträger, die auf diese Prüfung vorbereiten. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und hat keinen Empfehlungscharakter. Über die Qualität der jeweiligen Vorbereitungsmaßnahme können wir keine Aussage treffen. Wir empfehlen Ihnen aber, dass Sie sich vorab bei den in Frage kommenden Bildungsträgern über die Unterrichtsinhalte und -methoden sowie über die Referenzen der eingesetzten Trainer / Dozenten informieren.