Gewerbestandorte nicht beschränken
Gewerbeflächen in Bayern werden immer knapper. Damit der Wohlstand im Freistaat weiter wächst, müssen Gewerbeflächen gesichert werden.
Auf einen Blick
Gewerbe- und Industriegebiete in ausreichender Größe und Qualität werden für bayerische Unternehmen immer knapper. Betriebe, die investieren und expandieren wollen, fühlen sich häufig ausgebremst. Die Wirtschaft wird oft als Hauptverantwortlicher für die „Flächeninanspruchnahme“ dargestellt. Fakt ist jedoch, dass lediglich 0,6 % der Fläche im Freistaat von Gewerbe und Industrie genutzt werden. Damit Wirtschaft, Beschäftigung und Wohlstand in Bayern weiter wachsen, müssen Gewerbeflächen zukunftsfähig gesichert werden.
Dafür sollte die bayerische Landespolitik:
- Flächennutzung faktenbasiert diskutieren
- Planungshoheit der Kommunen wahren
- Nutzungskonflikte für das Gewerbe vermeiden.
Was muss die Politik tun, damit die Flächennutzung im Freistaat effizenter wird? Gleichzeitig brauchen die Betrieben auch in Zukunft geeignete Flächen, um wachsen und expandieren zu können.
Als erfolgreicher mittelständischer Produktionsbetrieb für Aluminium-Leichtbaukomponenten mit Kunden verschiedenster Branchen weltweit ist es derzeit schwer, Erweiterungsflächen im angestammten Unternehmensumfeld zu finden. Solch hohe Investitionen für den Standort müssen sich jedoch rechnen. Deshalb sind Planungssicherheit, passende Lage und Flächenzuschnitte für unsere modernen Produktionsabläufe zwingend notwendig.
Die öffentliche Diskussion über die Nutzung von Flächen ist häufig von missverständlichen Begrifflichkeiten und Fehlinterpretationen geprägt und stellt die Unternehmen fälschlicherweise als „Flächenverschwender“ dar. Die Politik sollte daher für eine Versachlichung in der öffentlichen Diskussion sorgen und faktenbasierte Stellungnahmen forcieren.
Bayern ist durch ein grünes Landschaftsbild geprägt. Im Freistaat sind 88,1 % der Gebietsfläche Freiflächen, also für Landwirtschaft, Wald, Wasser, Abbauland und sonstige Nutzungen im Außenbereich. Lediglich 11,9 % werden für Siedlungen und Verkehr genutzt. Nur 45,5 % der Siedlungs- und Verkehrsfläche in Bayern sind tatsächlich überbaut. Das entspricht 5,4 % der Gesamtfläche
Die Entwicklung der Gewerbeflächen zwischen 2011 und 2015 zeigt, dass die Wirtschaft kein „Flächenverschwender“ ist. Die für gewerbliche Zwecke genutzte Fläche umfasst seit 2011 unverändert rund 45.000 Hektar. Im gleichen Zeitraum legte die Wirtschaftsleistung der Unternehmen deutlich zu (BIP-Wachstum von 14,1 %), so dass die Produktivität pro ha kontinuierlich gestiegen ist. Wurden 2011 noch 10,7 Millionen Euro pro ha Gewerbe- und Industriefläche erwirtschaftet, liegt dieser Wert aktuell bei 12,1 Millionen. Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten wächst stetig, gleichzeitig entwickeln sich die Gewerbeflächen nur minimal. Um Planungssicherheit zu haben, brauchen die bayerischen Unternehmen Flächen in ausreichender Größe und Qualität. Dafür wird eine Landesplanung benötigt, die Bedingungen für verbindliche regionale und im Idealfall interkommunal abgestimmte Konzepte zur Gewerbeflächenentwicklung schafft.
Forderungen:
- Gewerbeflächen vorhalten, um Planungssicherheit für Unternehmen zu schaffen
- Verbindliche Gewerbeflächenkonzepte
- Planungshoheit der Kommunen nicht beschränken
- Keine quantitativen Obergrenzen für Flächenausweisungen einführen
- Ausgeprägtes Anreizsystem für interkommunale Kooperationen schaffen
- Städtebauliche Funktionstrennung wahren, wo Konflikte drohen
- Lockerung des Anbindegebots beibehalten.
Die Ausweisung von Gewerbeflächen muss flexibel den Anforderungen moderner Unternehmen bezüglich Lage, Anbindung, Flächenzuschnitt und –ausstattung erfolgen. Kommunen müssen weiterhin die Kompetenzen haben, auf Standortanfragen und insbesondere Erweiterungsabsichten von Unternehmen vor Ort flexibel zu reagieren und bedarfsgerechte Gewerbeflächen auszuweisen.
Die Planungshoheit der Kommunen darf nicht durch weitere Regularien wie die Einführung quantitativer Obergrenzen für die Neuausweisung von Flächen beschränkt werden. Bei der Angabe einer willkürlich bestimmten Hektar-Begrenzung pro Jahr werden die verschiedenen Nutzungsarten und regionalen Unterschiede (Stadt vs. Land, Wachstumsraum vs. schrumpfende/stagnierende Gebiete) nicht differenziert. Es sollten die Anreize für interkommunale Kooperationen zur Entwicklung von leistungsfähigen Gewerbestandorten geschaffen werden.
Nutzungskonflikte, die aufgrund heranrückender Wohnbebauung oder in sogenannten Misch- und Urbanen Gebieten entstehen können, stellen eine nicht zu unterschätzende Gefahr für bestehende Betriebe dar. Verdrängungen des Gewerbes wegen immissionsschutzrechtlicher Konflikte müssen vermieden und die Funktionstrennung im Städtebau aufrechterhalten werden. So sinnvoll kompakte und integrierte Gewerbestandorte sind, für verkehrs- und emissionsintensive Unternehmen ist die flexible Gewerbeflächenentwicklung außerhalb des Siedlungsverbundes mit Ausnahmen vom Anbindegebot des Landesentwicklungsprogramms weiterhin notwendig.