Was bringt der Koalitionsvertrag?
Der Koalitionsvertrag zwischen CDU und Freien Wählern legt die Grundpfeiler der Regierungsarbeit in den nächsten fünf Jahren fest. Wie sind die Vereinbarungen aus sicht der Wirtschaft zu beurteilen?
Vereinbarungen, die zu begrüßen sind/ IHK-Position | Zu konkretisieren | Nicht enthalten |
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• Schaffung eines „Bündnisses für mehr Freiheit“ • Bekenntnis zu Verbesserungen beim Vollzug von Gesetzen und Verordnungen • Weitere Anwendung von Paragrafenbremse und Bürokratie-Praxis-Check • Digitalisierung der Verwaltung bis Ende 2020 und explizite Nennung von Unternehmen als Zielgruppe | • Lediglich vage Aussagen zur Digitalisierung der Verwaltung • Initiativen zur Abschaffung der Vorfälligkeit von Sozialversicherungsbeiträgen und zur Reduzierung von MiLoG(Mindestlohngesetz)-Pflichten • Einengung der öffentlichen Auftragsvergabe auf Unternehmen mit Equal-Pay-Verpflichtungen | • Keine Aussagen zur Einbindung der Wirtschaft in die Prozesse zur Digitalisierung der Verwaltung |
Rund 40 Vertreter aus Betrieben aller Branchen, Größen und Regionen Oberbayerns setzen sich ab sofort unter dem Vorsitz von Kathrin Wickenhäuser-Egger für die Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030 ein.
Berufliche Bildung
Vereinbarungen, die zu begrüßen sind/ IHK-Position | Zu konkretisieren | Abzulehnen | Nicht enthalten |
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• Mehrfach formuliertes Bekenntnis zur Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung • Fortführung der Allianz für starke Berufsbildung in Bayern • „Offensive“ Anwendung der 3+2-Regelung • Flächenwirksame Fortbildungsoffensive für Lehrkräfte im Bereich digitales Lernen | • Forcieren der Ausstattung an beruflichen Schulen mit Blick auf Industrie 4.0 • Lediglich vage Ankündigung, die Konzepte zur Berufsorientierung an allen Schulformen weiterzuentwickeln • Modernisierung von überbetrieblichen Bildungsstätten | • Pauschaler Eintritt für Beibehaltung des Kooperationsverbots (somit ist unklar, ob der Freistaat die vom Bund zusätzlich bereitgestellten Mittel aus dem Digitalpakt#D abrufen und nutzen kann) | • Keine Maßnahmen zur Steigerung der Durchlässigkeit zwischen den Bildungswegen • Kein Hinweis auf geplante Fortführung der Imagekampagnen • Kein Bezug auf Integrationspakt Bayern • Modernisierung von Weiterbildungseinrichtungen im nicht handwerklichen Bereich fehlt • Keine Zielsetzungen mit Quantitäten, Qualitäten und Zeiten zur Stärkung der beruflichen Bildung |
Vereinbarungen, die zu begrüßen sind/ IHK-Position | Nicht enthalten | Zu konkretisieren |
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• Stärkung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch Ausbau und Qualitätsverbesserung der Kinderbetreuungsangebote und Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter und Schaffung von 10 000 Hortplätzen • Stärkung der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf durch heimatnahe Pflegeplatzgarantie, Anspruch auf Vermittlung eines Pflegeplatzes und Pflegefachkräfteprogramm • Auf Basis der EU-Arbeitszeitrichtlinie mehr Selbstbestimmung für Arbeitnehmer, ohne ihren Schutz aufzuweichen, und mehr Flexibilität für Arbeitgeber | • Klares Bekenntnis zur Zuwanderung von qualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten fehlt • Kein explizites Ziel für Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen und Älteren • Stärkung lokaler Fachkräfteinitiativen nicht enthalten | • Digitalisierung der Arbeitswelt menschlich gestalten • Umsetzung des Bayerischen Fachkräfteprogramms • Finanzierung des Ausbaus der Kinderbetreuung, Landesfamilien- und Landespflegegeld |
Zu begrüßen / IHK-Position | Abzulehnen | Zu konkretisieren | Nicht enthalten |
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· Priorisierung von Versorgungssicherheit und bezahlbaren Energiepreisen · Ausweitung des Europäischen Emissionshandels (ETS) · Einsatz für Verlängerung des KWK-Gesetzes nach 2021 · Wasserkraft stärken (Nachrüstung/Modernisierung bestehender Werke) · Energieeffizienzfonds · Bayern als F&E-Standort für moderne Klimaschutztechnologie stärken · Eintritt für anreizbasierte Förderung der energetischen Gebäudesanierung Fokus auf sektorübergreifende Energiewende (Strom, Wärme, Verkehr) bzw. Sektorkopplung | · Fokussierung auf Ausbau der regionalen Verteilnetze, wenn dies die Ablehnung des Übertragungsnetzausbaus bedeutet · Implizite Beibehaltung der 10H-Regelung · Schaffung eines bayerischen Klimaschutzgesetzes Schnellstmöglicher Ausstieg aus Kohleverstromung (konventionelle Kraftwerke mittelfristig noch erforderlich) | · Einführung CO2-Steuer (Prämissen: internationale Abstimmung und Kompensation) · Dezentrale Stromversorgung und Wirtschaftlichkeit der Stromversorgung nur durch Integration in das europäische Übertragungsnetz möglich · Eintritt für größere Süd-Kontigente im Windkraft-Ausbau (Widerspruch zu 10H-Regelungen) · Aufgaben/Nutzen der neuen Landesagentur für Energie und Klimaschutz EEG-Reform (BIHK-3-Stufen-Modell) | Bekenntnis zu den geplanten und im Bundesbedarfsplan festgelegten Übertragungsnetzleitungen Positionierung zur Energie-Union, v. a. im Hinblick auf den europäischen Strombinnenmarkt |
Vereinbarungen, die zu begrüßen sind/ IHK-Position | Zu konkretisieren | Abzulehnen | Nicht enthalten |
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• Ganzheitliche Perspektive mit vier zentralen Handlungsfeldern (Glasfaser- und Mobilfunkausbau, digitale Bildung, Förderinitiativen für kleine und mittlere Unternehmen sowie E-Government-Angebote) • Fortführung des Digitalbonus für kleine und mittlere Unternehmen • Einführung von national roaming • Fortführung des „Pakts für berufliche Weiterbildung“ • Aufbau von sieben weiteren digitalen Gründerzentren | • Modalitäten der geplanten neuen Gigabit-Förderrichtlinie zum Breitbandausbau • Modalitäten des bayerischen Förderprogramms für den Mobilfunkausbau in Höhe von 20 Millionen Euro • Auswahl der „wichtigsten“ Verwaltungsleistungen, die mit E-Government- Anwendungen bis 2020 angeboten werden sollen • Aufgaben, Kompetenzen und Verortung der digitalen Bildungsberater • Ausgestaltung der Bildungsschecks für Mitarbeiter zur digitalen Weiterbildung • Unterstützung des Mittelstands bei IT-Sicherheit • Umfang des „digitalen Starterpakets“ für Existenzgründer inklusive Glasfaser- Garantie • Ausgestaltung der bayerischen „Blockchain-Strategie“ | • Fokussierung des prioritären Glasfaserausbaus auf Schulen, Krankenhäuser und Rathäuser (keine Berücksichtigung von Gewerbegebieten) | • E-Government: einheitliches Organisationszertifikat für Unternehmen fehlt • Digitalisierung der Steuerverwaltung wird nicht thematisiert |
Vereinbarungen, die zu begrüßen sind/ IHK-Position | Abzulehnen | Zu konkretisieren | Nicht enthalten |
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• Vielfältige Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) • Einheitliche Tarif- und Verbundstrukturen in Verkehrsräumen • Ablehnung von Fahrverboten • Fortführung der Investitionen in die Staatsstraßen • Stärkung des Güterverkehrs auf der Schiene • Weitere Elektrifizierung von Bahnstrecken • Ausbau der Verladezentren für nachhaltige Verkehre • Investitionen in den Radverkehr | • Unterbrechung der Planungen zur dritten Start- und Landebahn am Flughafen München • Fortführung der Grenzkontrollen zu den europäischen Nachbarländern | • Zahl und Qualität des Ausbaus der Ladeinfrastruktur für E-Mobilität • Vernetzung der Akteure zur Schaffung integrierter Mobilitätslösungen | • Automatisierung als Schlüsseltechnologie der bayerischen Automobilindustrie nicht erwähnt • Klares Bekenntnis zur Realisierung des Brenner-Nordzulaufs fehlt • Förderung urbaner Konzepte für Lieferverkehre nicht vorgesehen |
Vereinbarungen, die zu begrüßen sind/ IHK-Position | Zu konkretisieren | Abzulehnen | Nicht enthalten |
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• Bei Flächenentwicklung zuerst auf Entwicklung der Innenräume setzen • Bestehende Flächen durch intelligentes, nachhaltiges und flexibles Bauen besser ausnutzen | • Ausgestaltung der „Entsiegelungsprämie“ • Ausgestaltung wirkungsvoller Steuerungsinstrumente auf kommunaler Ebene zum Flächensparen • Evaluierung des Anbindegebots im Landesentwicklungsprogramm bis 2020 • Verfassungskommission zur Festschreibung neuer Verfassungsziele wie Klima- und Landschaftsschutz | • Beschränkung der Ausweisung zusätzlicher Flächennutzung auf fünf Hektar pro Tag | • Kein staatliches Anreizsystem zur Förderung interkommunaler Flächenplanung und Einführung von Flächenmanagement-Systemen • Lediglich digitale Baugenehmigungen sind geplant; die Einführung verbindlicher digitaler Bauplanverfahren ist hingegen nicht erwähnt |