Weihnachtsdekoration - was ist erlaubt?
Sie wollen Ihr Geschäft prächtig für die Weihnachtszeit dekorieren? Achten Sie darauf, ob Ihre Gemeinde dafür besondere Regeln aufgestellt hat.
Regeln für Weihnachtsdekoration in der Stadt München
In der Landeshauptstadt München gibt es aus Kostengründen zu Weihnachten keine Straßendekoration. Gewerbetreibende dürfen jedoch selbst dekorieren.
- Sie brauchen dafür keine Erlaubnis
- Es fallen keine Gebühren an.
Dies gilt jedoch nur für
- mit der Fassade verbundene oder unmittelbar vor der Fassade aufgestellte Weihnachtsdekoration vor Gewerbebetrieben in geringem Umfang bis zu einer Ausladung von 1 m;
- unmittelbar vor der Fassade aufgestellte einzelne Christbäume bis zu einer Höhe von 1,40 m sowie
- gewerbebetriebsunabhängige stadtviertelbezogene Weihnachtsdekoration an oder über der Straße.
Übersteigt die Weihnachtsdekoration diese Voraussetzungen, wird geprüft, ob eine Sondernutzungserlaubnis nötig ist. Wenn ja, wird dafür eine Sondernutzungsgebühr fällig.