IHK Ratgeber

Der Brandschutz, der Weihnachtsbaum und die Kerzen

Weihnachtsfeier im Büro
© Pexels / Pavel Danilyuk

In den Büros, im Einzelhandel oder im Gewerbe: Weihnachtsbaum, Weihnachtsdeko und Kerzen sorgen für Stimmung. Was sagt der Brandschutz dazu?

Erlaubt der Brandschutz Kerzen und Weihnachtsbäume?

Ein Gesetz, das Kerzen und Weihnachtsbäume und sonstige weihnachtliche Deko verbietet, gibt es nicht. Für die Sicherheit ist jedoch zu sorgen - und dafür gibt es viele Vorgaben.

  • Das Arbeitsschutzgesetz legt fest, dass der Arbeitgeber für Brandschutz und Brandbekämpfung zu sorgen hat.
  • In der Berufsgenossenschaftlichen Regel ist genau festgelegt, welche Feuerlöscher für welche Betriebe welcher Größenordnung vorgeschrieben sind und wie oft kontrolliert wird.
  • Weiter finden sich wichtige Regeln in der Betriebssicherheitsverordnung und der Arbeitsstättenverordnung.
  • Wichtig: Die Vorschriften Ihrer zuständigen Feuerversicherung informieren und sie einhalten.
  • Nur wenn die Vorgaben eingehalten werden, zahlt die Versicherung im Brandfall.

Was gilt für die Weihnachtsdeko?

  • Dekoration, Kerzen und offenes Feuer kann ein Unternehmen seinen Mitarbeitern erlauben. Am besten übertragt es dabei explizit die Pflicht, für die Sicherheit zu sorgen, auf die einzelnen Mitarbeiter. Diese müssen also dafür sorgen, dass die Kerzen, solange sie brennen, auch beaufsichtigt werden. Da der Unternehmer regelmäßig prüfen muss, ob seine Anweisungen befolgt werden, könnte ihn im Falle eines Falles eine Teilschuld treffen.
  • Auf der sicheren Seite ist ein Arbeitgeber, der sich auf sein Hausrecht beruft und das Anzünden von Kerzen untersagt.
  • Mit elektrischen Kerzen mit Prüfsiegel wird die Gefahr eines Brandes deutlich verringert.
  • Zu beachten ist auch, dass Weihnachtsdeko wie Weihnachtsbäume keinesfalls im Fluchtweg stehen darf.
  • Zu prüfen ist auch, ob ein Weihnachtsbaum als "Brandlast" gilt und ob es evtl. feuerfeste Materialien gibt.