IKT-Infrastruktur
Eine leistungsfähige IKT-Infrastruktur sowohl im Festnetz- als auch im Mobilfunkbereich ist die Voraussetzung für die digitalisierte Wirtschaft der Zukunft. Dabei wurden in den letzten Jahren auf Länderebene deutliche Fortschritte gemacht.
Auf einen Blick
Der Bund startete erst 2015 ein eigenes Breitband-Förderprogramm. Sowohl die Landes- als auch die Bundesförderprogramme werden die IKT-Infrastruktur mit zukunftssicherer Glasfaser-Versorgung deutlich verbessern. Allerdings steigen die Anforderungen an die Leistungsfähigkeit der IKT-Infrastruktur kontinuierlich. Zudem sind marktbeeinflussende Regulierungsfragen etwa zu Vectoring und Netzneutralität in der Praxis zu klären.
Neben der Festnetz-IKT-Infrastruktur rückt zunehmend die Versorgung und Preisgestaltung mit Mobilfunk deutlicher in den Fokus: In einem Markt von nur drei Anbietern ist eine geringere Marktdynamik zu erwarten.
In der nächsten Legislaturperiode sind folgende Maßnahmen vorrangig anzugehen:
- Festnetz-Breitbandausbau weiter forcieren
- Leistungsfähigkeit des Mobilfunknetzes verbessern
- Regulatorische Fragen der Netzpolitik klären
Schnelles, hoch verfügbares und bezahlbares Internet ist die Grundlage für die Wirtschaft der Zukunft. Insbesondere das mobile Internet wird in den kommenden Jahren noch viel wichtiger werden.
Bundes- und Länderprogramme
Damit das Breitband-Ziel der Bundesregierung – die flächendeckende Versorgung mit 50 Mbit/s bis 2018 – erreicht werden kann, ist die konsequente Umsetzung der Förderprogramme auf Bundes- und Landesebene nötig. Allerdings fordert das Erreichen dieses Ziels seinen Preis:
Die Glasfaserversorgung erfolgt oft nur bis zum Bordstein (FTTC) und nicht bis zum eigentlichen Verbraucher (FTTB/H). Zudem kommt die kupferbasierte Vectoring-Technologie zum Einsatz. Daher werden die Förderprogramme und Regulierungen in den nächsten Jahren die Festnetz-Breitbandversorgung erheblich verbessern, aber nicht langfristig lösen: Der Anteil
an Glasfaserabdeckung von ca. 5 % in Deutschland ist weit hinter der Verbreitung in anderen Wirtschaftsnationen (z. B. Schweden 70 %). Daher sollten sich die Maßnahmen noch stärker auf den weiteren Ausbau der Glasfaserinfrastruktur konzentrieren.
Breitband-Bedarf der Unternehmen: Kommunen sind gefordert
Kommunen und Fördermittelgeber sollten ein größeres Augenmerk auf den Breitband-Bedarf von Unternehmen richten. Dieser unterscheidet sich durch höhere Download- und v.a. Upload-Bandbreiten, Zuverlässigkeitsanforderungen und technischer Ausgestaltung erheblich von der Nachfrage von Endkonsumenten. Damit in den Kommunen vor Ort ein sinnvoller Ausbau erfolgt, zählt auch die Stimme der Bundespolitiker vor Ort.
Forderungen
- Förderprogramme weiter umsetzen
- Gewerbegebiete mit FTTB-Netzen ausstatten Fokus des Breitbandausbaus mehr auf Unternehmensbedarf ausrichten
In den Ballungszentren ist mobile Telefonie und Internet wie selbstverständlich verfügbar und die Nutzung steigt deutlich. Dies ändert sich aber schnell, wenn man sich von Ballungszentren entfernt. Dann ist es bspw. für Außendienstmitarbeiter nicht mehr selbstverständlich, überall schnelles Internet nutzen zu können.
Ziel muss sein, dass mobile Kommunikation flächendeckend möglich ist. Im Unterschied zum Festnetz-Ausbau gestaltet sich der Mobilfunkmarkt mit der Konzentration auf drei Anbieter allerdings anders. Die Herausforderung bei der politisch-regulatorischen Gestaltung des Mobilfunkausbaus durch Bundespolitik und Bundesnetzagentur ist, einerseits den Anbietern funktionierende Geschäftsmodelle zu ermöglichen und andererseits auch wirtschaftlich nicht lukrative Gebiete leistungsfähig zu erschließen.
Mobilfunk der Zukunft gestalten
Das aktuelle 4G/LTE-Mobilfunknetz ist für das „Internet der Dinge“ nur bedingt geeignet, da z. B. die Signallaufzeiten für die Auto-Auto-Kommunikation viel zu lange sind. Mit 5G steht eine erheblich verbesserte Technologie in den Startlöchern. Die Einführung der 4G/LTE-Einführung erfolgte im internationalen Vergleich sehr langsam. Damit das 5G-Netz schneller Verbreitung findet, muss die Politik jetzt Weichen stellen – insbesondere bei der europaweit harmonisierten Frequenzpolitik und der ausreichenden Frequenzausstattung.
Forderungen
- Flächendeckende Versorgung von Mobilfunk
- 5G-Einführung aktiv unterstützen
Netzneutralität
Im Herbst 2015 wurde die EU-Verordnung zur Netzneutralität beschlossen. Sie soll einen diskriminierungsfreien Zugang zum offenen Internet sicherstellen, lässt indes bewusst Ausnahmen für Spezialdiente zu. Das „Gremium der europäischen Regulierungsbehörden“ (BEREC) hat definiert, was unter Spezialdiensten zu verstehen ist. Die dabei gefundene Regulierung erscheint angemessen. Nötig ist aber die Beobachtung des Marktes durch Wirtschaft und Politik: Die Regulierung sollte so umgesetzt werden, dass auch kleinere Unternehmen und Startups weiterhin Marktchancen haben.
Haftung von WLAN-Anbietern: Rechtssicherheit schaffen
Die IHK setzt sich für eine Lockerung der bestehenden Regeln beim Betrieb von WLAN-Hotspots in Hotels, Gaststätten etc. ein. Die Unternehmen sollten kostenloses WLAN anbieten können. Sowohl das im Juli 2016 reformierte Telemediengesetz als auch das im September 2016 ergangene EuGH-Urteil zum Betrieb von WLAN-Hotspots haben bedauerlicherweise nicht zu einer eindeutigen Rechtslage geführt. Im Telemediengesetz verspricht die Bundesregierung, dass Anbieter von WLAN-Hotspots künftig nicht mehr für Verstöße ihrer Nutzer haften müssten. Das Urteil des EuGH sorgt für Unsicherheit, die beseitigt werden sollte.
Forderungen
- Netzneutralität in der Praxis so umsetzen, dass KMUs und Startups weiterhin Marktchancen haben
- Deutlich vor 2018 prüfen, ob und wie die Gesetzesänderungen zur WLAN-Störerhaftung in der Praxis wirken