Die IHK informiert Händler über wichtige und aktuelle Themen
Tipps für Händler
Die Industrie-und Handelskammer bietet für die Branche Handel verschiedene Beratungsleistungen an, z.B. Branchenvergleichszahlen durch das FERI Branchen Rating für mehr als 500 Handelsbranchen. Die IHK informiert außerdem über öffentliche Finanzierungshilfen und viele weitere Themen.
Was ist eigentlich unter Geoblocking zu verstehen? Muss ich als Händler ab dem 3.12.2018 in alle Länder der EU liefern? Und : Welche Fallstricke beinhaltet die neue Verordnung für meinen Online-Shop?
Wie bei jeder neuen Gesetzeseinführung sorgt auch die „Verordnung (EU) 2018/302 des Europäischen Parlaments und des Rates“, wie sie offiziell heißt – gemeinhin als „Geoblocking-Verordnung“ bekannt – für Unsicherheit unter den Händlern.
- Geoblocking – was genau ist das eigentlich?
Unter dem Begriff „Geoblocking“ versteht man die differenzierte Behandlung von Verbrauchern aufgrund der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Ortes der Niederlassung. Darunter fallen sowohl Kunden aus dem B2C-Bereich als auch Unternehmen, sofern diese Endkunden sind und die Waren nicht weiterverkaufen oder -verarbeiten.
Geoblocking findet nicht nur im Online-Handel statt – der Vertriebskanal ist für diese Form der Diskriminierung nicht entscheidend. Daher ist die ab 3.12.2018 rechtlich bindende Verordnung von universeller Bedeutung - also auch für den stationären Handel. Allerdings sind in der Praxis überwiegend Online-Händler davon betroffen, da einige Verbote nur im Internet-Handel Anwendung finden, wie bspw. der Zugriff auf einen Online-Shop.
Zum Beispiel möchte ein Kunde aus Dänemark bei einem deutschen Onlinehändler einen Artikel kaufen. Als er den Kaufprozess auf der deutschen Seite des Händlers beginnt, wird er automatisch auf die dänische Version der Webseite weitergeleitet, auf der er den gewünschten Artikel nicht oder nur zu einem höheren Preis erwerben kann. Durch die Ermittlung der IP-Adresse wird dieser Kunde beim Erwerb des günstigeren Angebotes des deutschen Händlers also diskriminiert.
Zweck der Verordnung ist es, rechtlich einheitliche Rahmenbedingungen im (digitalen) EU-Binnenmarkt zu schaffen. Händler müssen allen Kunden aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (d.h. alle 28 Mitgliedsstaaten der EU) den Erwerb ihrer angebotenen Waren und Dienstleistungen gleichermaßen gewährleisten - eine Ungleichbehandlung aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit, Wohnsitzes oder Niederlassungsstandortes ist ab dem 3.12.2018 verboten.
Weitere Informationen zu den konkreten Inhalten, Fallstricken und Ausnahmen finden Sie hier: www.ihk-muenchen.de/rechtsgrundlagen-ecommerce/
Aktuelle Informationen zur Verpackungsverordnung
Am 1. Januar 2019 tritt das Verpackungsgesetz in Kraft und löst die Verpackungsverordnung ab. Was ändert sich für Händler? Wie müssen Sie jetzt und wie in Zukunft mit gebrauchten Verkaufsverpackungen umgehen? Mehr Infos hier und zum Download vom Merkblatt
Vorbereitung, Gründung und Betrieb von Dorfläden in Bayern
Das bayerische Wirtschaftsministerium hat einen Leitfaden für die Gründung und den Betrieb von Dorfläden in Bayern herausgegeben. Dieser Handlungsleitfaden gibt Kommunen, Bürgern und allen Interessierten einen praxisnahen Überblick, wie man einen Dorfladen vorbereitet, eröffnet und betreibt.
Durch den demografischen Wandel und den Strukturwandel im Einzelhandel ist - gerade in den ländlichen Regionen - die wohnortnahe Versorgung mit Lebensmitteln und Gütern des täglichen Bedarfs nicht mehr in allen Fällen ausreichend gewährleistet. Dies bedeutet einen Verlust an Lebensqualität sowohl für die Dorfgemeinschaft, wie auch insbesondere für immobile Bevölkerungsgruppen wie alte und kranke Menschen. Es schadet aber auch dem Wirtschaftsstandort, wenn in einer Gemeinde die Grundversorgung fehlt.
Dies haben in den vergangenen Jahren bereits zahlreiche Kommunen in Bayern erkannt und mit erheblichem bürgerschaftlichen Engagement Dorfläden auf genossenschaftlicher Basis geschaffen. Allerdings gibt es bei der Gründung von Dorfläden zahlreiche Aspekte zu beachten. Das Ziel des Leitfadens ist, die Gründung und den Betrieb von Dorfläden durch Bereitstellung von Basisinfor-mationen zu erleichtern.
Mit einem Dorfladen wird die Attraktivität ländlicher Wohnorte gesteigert und die soziale Infrastruktur gesichert. Das gemeinsame bürgerschaftliche Engagement festigt die Dorfgemeinschaft und nebenbei wird auch noch ein Beitrag zur regionalen Wertschöpfung geleistet, da die Dorfläden ihre Waren zu einem großen Teil regional beziehen.
Download: Leitfaden: Der Dorfladen in Bayern
IHK berät zu öffentlichen Finanzierungshilfen
Öffentliche Finanzierungshilfen können speziell für den stationären Einzelhandel oder für den Bereich E-Commerce strategisch bedeutend sein.
Merkblatt Förderüberblick: Zuschüsse, Kredite, Bürgschaften und Beteiligungen
Für bestehende Unternehmen des Handels gibt es die Möglichkeitt, staatliche Finanzierungshilfen der Landesanstalt für Aufbaufinanzierung (LfA) und der KfW Mittelstandsbank in Anspruch zu nehmen. Auch die Finanzierung der Aufstockung des Warenlagers und von Betriebsmitteln ist möglich.
Nicht möglich ist eine Nachfinanzierung. Das heißt, der Antrag auf öffentliche Finanzierungshilfen muss bei der Bank gestellt werden, bevor mit dem Vorhaben begonnen wird. Bei mangelnden Sicherheiten ist es möglich, die Bürgschaft einer Kreditgarantiegemeinschaft zu beantragen.
Am 18.10.2016 startete das Bayerische Wirtschaftsministerium das Förderprogramm Digitalbonus, der auch auf einen Vorschlag der bayerischen IHKs zurückgeht. Hier finden Sie die Infos, wie Sie einen Digitalbonus beantragen.
Die IHKs begrüßen den Digitalbonus, mit dem kleine und mittelständische Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern (KMU) einfach und unbürokratisch unterstützt werden sollen.
- 20 Millionen Euro stehen pro Jahr für den Digitalbonus bereit.
- Es gibt drei Digitalbonus-Varianten: Standard, Plus und Kredit
Die Förderung erfolgt im Unternehmen für die
- Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen, durch IKT-Hardware, IKT-Software sowie Migration und Portierung von IT-Systemen und IT-Anwendungen und die
- Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit.
Fördergegenstände:
- Produkte, Prozesse, Dienstleistungen:
- entwickeln, einführen, erneuern, verbessern
- durch IKT-Hardware und -Software
- sowie Migration und Portierung von IKT-Systemen / Anwendungen im Unternehmen
- IT-Sicherheit:
- einführen
- erneuern
Denkbare Förderbeispiele:
- Produkte digital verbessern, integrieren, vernetzen
- Produktentwicklung IT-gestützt umsetzen
- Auftragsabwicklung durchgängig digitalisieren
- Produktion digital entwickeln, automatisieren, kundenspezifisch anpassen
- Softwareentwicklung zur Prozessautomatisierung
- Standardsoftware anpassen und in Firmen-IT übertragen
- Einführung von ISMS (Zertifikat), Programmierarbeiten für bessere IT-Sicherheit
Statistiken, Analysen und Prognosen für über 500 verschiedene Branchen
Das FERI Branchen Rating liefert für mehr als 500 Branchen einen ausführlichen statitischen Überblick über die aktuelle Entwicklung und ergänzt die Analyse mit einer detaillierten Prognose für die kommenden Jahre. Sowohl Vergleichswerte für Einzelunternehmen als auch Marktattraktivität und Bonität ganzer Branchen können mit FERI abgefragt werden.
Damit können IHKs in der Beratung ihrer Mitgliedsunternehmen nicht nur die künftige Branchenentwicklung, sondern auch regionale Bewertungsunterschiede kompetent berücksichtigen. Einsatzfelder in den IHKs sind u.a. die Beratung der Unternehmer im Rahmen von "Runden Tischen" über Fragen der Finanzierung, in der Erstberatung für Unternehmer und Betriebsübernehmer oder auch beim Aufbau von Online-Existenzgründerportalen.
Sollten Sie Daten aus dem FERI Branchen Rating benötigen, wenden Sie sich an uns.