Wachstumsbremse Bürokratie lösen
Bürokratie zählt zu den größten Wirtschaftshemmnissen in der Region. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen haben mit der Vielzahl an Vorschriften zu kämpfen. Hier finden Sie unser Maßnahmenpaket für den Abbau von unnötiger Bürokratie.
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Daten und Fakten zur Bürokratiebelastung
- Finanzielle Belastung: Deutsche Unternehmen werden mit einem jährlichen Erfüllungsaufwand von rund 4,9 Mrd. Euro durch Folgekosten gesetzlicher Regelungen belastet (Quelle: Nationaler Normenkontrollrat 2019).
- Bürokratie verhindert Wachstum: Bürokratiebelastung gehört zu den zwei stärksten Wirtschaftshemmnissen in der Region (IHK-Standortumfrage 2019 für Oberbayern).
- Ausufernde administrative Anforderungen: Zu den größten Belastungen der Unternehmen zählen die praxisferne Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), ausufernde Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten sowie komplexe Förderverfahren (DIHK 2019).
- Ungleiche Belastung: Kleinunternehmer (< 50 Mitarbeiter) schultern bis zu zehn Mal höhere Bürokratiekosten pro Mitarbeiter als größere Unternehmen (> 250 Mitarbeiter).
- Deutschland hinkt hinterher: Beim Bürokratieabbau belegt Deutschland im EU-Vergleich einen der hintersten Plätze.
- Digitalisierung als Chance: Insbesondere in der Digitalen Verwaltung liegen Einsparpotenziale in Milliardenhöhe.
- Branchenübergreifende Entlastung: Bürokratieabbau ist ein verlässlicher Garant dafür, dass Unternehmen besser durch Krisenzeiten kommen, ohne dass Bund und Länder oder der Steuerzahler die Kosten tragen müssen (NKR Konjunkturprogramm 2020).
- Vorteile für alle: Weniger Bürokratie bringt sowohl den Unternehmen als auch den Verwaltungen Zeit- und Kostenersparnisse.
IHK Forderungen an die Politik
- Das vorangegangene Bürokratieentlastungsgesetz hat nur an der Oberfläche gekratzt. Daher muss schnellstmöglich ein viertes Bürokratieentlastungsgesetz in Angriff genommen werden, um den deutschen Wirtschaftsstandort nachhaltig zu stärken.
- Komplexität und Vielzahl staatlicher Vorgaben überfordern vor allem kleine Unternehmen. Daher sollten Vorschriften stets in ihrem Gesamtzusammenhang betrachtet, verständlich und praxisnah ausgestaltet werden.
- Die Digitale Verwaltung auf Bundes- und Landesebene muss massiv ausgebaut und auch vereinheitlicht werden. Im EU-Vergleich belegt Deutschland beim E-Government lediglich Platz 19 von 24 (NKR 2019).
- Unternehmen haben durchschnittlich 130 Behördenkontakte pro Jahr. Davon ist nur ein Bruchteil in digitaler Form möglich.
- Das Onlinezugangsgesetz (OZG) muss zügig umgesetzt und Verwaltungsleistungen digital angeboten werden.
- Als Voraussetzung für effiziente digitale Verwaltungsprozesse benötigen Unternehmen als juristische Personen eine eindeutige, verwaltungsübergreifende ID. Bei der Ausgestaltung sollten frühzeitig Unternehmen aller Größen mit einbezogen werden.
- Neue wirtschaftsrelevante Gesetze auf Landes- und Bundesebene sollten vor Inkrafttreten einem obligatorischen Praxis-Check unterzogen werden.
- Zusätzlich sollte ein Beirat eingerichtet werden, um das Zusammenspiel von Gesetzen zu verbessern und Schwellenwerte zu harmonisieren.
- Spielräume bei EU-Richtlinien müssen ermittelt und zu Gunsten der Unternehmen genutzt werden.
- Gesetzliche Regelungen von europäischer Ebene sollten auf nationaler Ebene 1:1 umgesetzt werden. Dies stärkt die Wettbewerbsfähigkeit des Standortfaktors Deutschland und schafft klarere Regeln für alle.
- Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten müssen generell vereinfacht werden, insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) stellen diese eine erhebliche Belastung dar.
- Das „Once Only“-Prinzip muss umgesetzt werden. Bemühungen im Zuge des Corona-Konjunkturpakets sind in diesem Hinblick ebenso zu begrüßen wie die geplante Registermodernisierung.
- Die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen sollten von 10 auf 5 Jahre verkürzt werden. Zudem sollten Betriebsprüfungen zeitnah erfolgen.
- Zusätzlich sollte eine weitere Harmonisierung und ein besseres Zusammenspiel beim Steuer-, Handels- und Sozialversicherungsrecht angestrebt werden.
- Das Einsparpotenzial liegt allein in diesem Bereich bei über 3 Mrd. Euro (NKR 2020).
- Die Wirtschaftsfreundlichkeit der Kommunen sollte durch konkrete Zielvorgaben erhöht werden.
- Dies könnte beispielsweise mithilfe des RAL-Gütezeichens Wirtschaftsfreundliche Kommune geschehen. Das Gütezeichen basiert auf messbaren Kriterien wie der Bearbeitungsfrist von Baugenehmigungen innerhalb von 40 Tagen, der Nennung eines zuständigen Ansprechpartners innerhalb von drei Tagen oder regelmäßigen Umfragen zur Kundenzufriedenheit.
Wie unterstützt Sie die IHK?
- Als Vermittler zwischen Wirtschaft und Politik machen wir uns dafür stark, dass sinnlose bürokratische Hürden abgebaut werden. Wir suchen stattdessen im Dialog mit der Politik nach effizienteren und schlankeren Lösungen.
- Unsere Kernforderungen tragen wir über Positionspapiere im Vorfeld von Landtags- und Bundestagswahlen an die relevanten Ansprechpartner heran. Außerdem bringen wir unsere Forderungen in persönlichen Gesprächen regelmäßig an politische Entscheider. Seit der Landtagswahl 2018 in Bayern ist „Bürokratieabbau“ eines unserer Schwerpunktthemen.
- Auf Bundesebene arbeiten wir zudem eng mit dem DIHK zusammen und können so den Gesetzgebungsprozess kritisch begleiten und mitgestalten.
Weitere nützliche Informationen zu angrenzenden Themen finden Sie auf unserer Website:
Arbeitsrecht
DSGVO
E-Government
Recht & Steuern
Standort- und Regionalentwicklung
Was tut sich in der Politik?
- Auf Bundesebene wurde bereits 2006 der Nationale Normenkontrollrat (NKR) mit dem Ziel eingeführt, Bürokratie zu reduzieren und auf Missstände hinzuweisen.
- Es wurde das Prinzip „One in, one out“ eingeführt, d.h. dass für jedes neue Gesetz Entlastung in gleicher Höhe geschaffen werden muss. Noch mangelt es allerdings an der konsequenten Umsetzung.
- Im Herbst 2019 wurde von der Bundesregierung das dritte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG III) verabschiedet. Ziel davon ist es, die Unternehmen jährlich um über eine Milliarde Euro zu entlasten.
- Im Zuge des Corona-Konjunkturprogramms (Juni 2020) wurde der schnellere Ausbau des E-Governments sowie die Umsetzung des „Oncy Only“-Prinzips angekündigt.
- Auf Landesebene wurde von der Bayerischen Staatsregierung im Jahr 2017 ein Beauftragter für Bürokratieabbau berufen.
- In Zusammenarbeit mit den Wirtschaftsverbänden wurde Anfang 2020 in Bayern der „Pakt für Freiheit“ verabschiedet. Ziel des Pakts ist es, Verwaltungsakte praxistauglicher zu gestalten und die Belange von kleinen und mittleren Unternehmen bei der Rechtssetzung stärker zu berücksichtigen. Ein Instrument des Pakts ist der „Praxis-Check“. Hierbei sollen die praktischen Folgen von neuen Gesetzen – insb. für KMU – bereits im Gesetzgebungsprozess überprüft und ggf. angepasst werden.
Unser Aufruf an Sie: Nennen Sie uns konkrete Beispiele von Bürokratiebelastung
Mindestlohn, Aufbewahrungsfristen von Dokumenten oder Datenschutz – die Liste bürokratischer Belastungen für Unternehmen ist lang. 4,9 Milliarden Euro kosteten neue Regulierungen die deutsche Wirtschaft zuletzt jährlich. Die IHK setzt sich für Entlastungen ein und erzielte z.B. bei den Mindestlohn-Aufzeichnungspflichten spürbare Erleichterungen.
Je konkreter wir der Politik unnötige oder unangemessene Belastungen aufzeigen können, desto größer sind die Chancen für einen Bürokratieabbau. Schildern Sie uns daher Ihre Beispiele aus Ihrer unternehmerischen Praxis – wir bringen sie in die politische Diskussion ein und machen uns für Verbesserungen stark.