Informationen zum Thema Öffentlicher Personennahverkehr
Die IHK München setzt sich für einen leistungsfähigen öffentlichen Personenverkehr auf Straße und Schiene ein und begleitet Planung und Realisierung von Neu- und Ausbauvorhaben im Bahnverkehr
Erfolgreiche Konfliktlösung im ÖPNV durch die Ombudsstelle
Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) und der Landesverband Bayerischer Omnibusunternehmen (LBO) machen nach wie vor gute Erfahrungen mit der 'Ombudsstelle Nahverkehr Bayern'. Unterschiedliche Gründe seitens der Verkehrsunternehmen wie etwa Betriebsstörungen, verpasste Anschlüsse oder Witterungseinflüsse führen immer wieder zu Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten mit den Fahrgästen. Aber auch Gründe von ÖPNV-Kunden wie z. B. Ungültigkeit eines erworbenen Bayerntickets, unsachgemäßes Verhalten der Kontrolleure, eigenmächtige Kürzung eines Abo-Beitrages wegen Qualitätsmängel, fehlender Wetterschutz, Streifenkarte wurde falsch entwertet oder ständige Verspätungen bei Berufspendlern führen immer wieder zu Unstimmigkeiten, Mißverständnissen und Ärger.
Die von VDV und LBO in München eingerichtete Ombudsstelle konnte schon in vielen Fällen einen Interessenausgleich herbeiführen. Die Inanspruchnahme dieser Einrichtung setzt aber voraus, dass zuvor zwischen dem Kunden und dem betroffenen Verkehrsunternehmen nachweislich ein erfolgloser Einigungsversuch stattgefunden hat. Ein Beirat, der unter anderem einen Vertreter der Verkehrsabteilung der IHK, der Pro-Bahn und dem VCD umfasst, berät die "Ombudsstelle Nahverkehr Bayern" bei der Ausübung ihrer Tätigkeit. Grundsätzlich gilt für das Verfahren, dass es zügig, unbürokratisch und zu möglichst geringen Kosten erfolgen sollte. Routinefälle, die mehr oder weniger nach einem gleichen Muster abgearbeitet und behandelt werden können, werden wesentlich schneller erledigt als Sachverhalte, die von ihrer Dimension her neu oder ungewöhnlich sind. Die Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern unterstützt die"Ombudsstelle Nahverkehr Bayern", da IHK-zugehörige Mitgliedsfirmen, Berufspendler und Einkaufstouristen positiv von dieser Einrichtung profitieren können.
Kontakt: Ombudsstelle Nahverkehr Bayern (VDV-LBO) c/o VDV-Landesgruppe Bayern Postfach 202052, 80020 München Tel.: 089 4702484
Die Einführung eines einheitlichen Dachtarifs in der Europäischen Metropolregion München wurde von den Mitgliedern auf einer außerordentlichen Jahreshauptversammlung im Juni 2015 ohne Gegenstimme beschlossen. Der Dachtarif wäre im Schienenpersonennahverkehr und für trarifraumüberschreitende Verkehre gültig; die Verbundtarife und die lokalen ÖPNV-Tarife bleiben erhalten. Bedingung zur Umsetzung des Beschlusses ist ein Grob- und ein Fachfeinkonzept, das die Einführung eines EMM-Dachtarifs im öffentlichen Personennahverkehr bis zum Fahrplanwechsel Ende 2019 ermöglichen soll. In erster Linie muss die organisatorische und fachliche Abstimmung aller betroffenen Akteure, wie z. B. den Gebietskörperschaften, den Verkehrsunternehmen, Verbänden und Aufgabenträger, erfolgen. Die IHK begleitet fachlich die Thematik, die sich positiv sowohl auf den Standortfaktor als auch für die vielen Berufspendler auswirkt. Langfristig bleibt die Weiterentwicklung zu einem EMM-Verkehrsverbund als Option.