IHK Ratgeber

Umweltanforderungen: Erste Schritte für KMUs

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Besonders als kleines oder mittleres Unternehmen kann es schwerfallen, einen Überblick über die geltenden Gesetze zu behalten und heraus zu filtern, welche relevant für das eigene Unternehmen sind. Diese Informationssammlung und Bereitstellung von Links soll dabei helfen. Sie zeigt die grundlegendsten Anforderungen der wichtigsten Gesetze und Verordnungen der EU und Deutschland im Bereich Umwelt auf.

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Einleitung

Der Umweltschutz im eigenen Unternehmen wird bei vielen groß geschrieben. Es gelten im Bereich des Umweltrechts eine Vielzahl von Gesetzen auf EU- und Bundesebene, die sich auf verschiedene Produktions-prozesse und Produktgruppen beziehen. Der Bereich des Umweltrechts umfasst unter anderem den Immissionsschutz und das Wasser- und Abfallrecht. Zusätzlich macht die EU Vorgaben, die bezogen auf die Erweiterte Herstellerverantwortung zu erfüllen sind. Im Rahmen des Green Deal der Europäischen Union (EU) wurden diese durch einige neue Gesetze und Vorgaben ergänzt.

Besonders als kleines oder mittleres Unternehmen kann es schwerfallen, einen Überblick über die geltenden Gesetze zu behalten und heraus zu filtern, welche relevant für das eigene Unternehmen sind.

Diese Informationssammlung und Bereitstellung von Links soll dabei helfen. Sie zeigt die grundlegendsten Anforderungen der wichtigsten Gesetze und Verordnungen der EU und Deutschland im Bereich Umwelt auf. Sie bezieht sich dabei auf den Blickwinkel von Produktions-prozessen und dem Inverkehrbringen von Produkten. Alle hier aufgeführten Informationen beziehen sich auf Umweltauswirkungen, es handelt sich also ausschließlich um Gesetze aus dem Umweltrecht.

Gut zu wissen...

... Die EU hat das Konzept des Green Deal mit dem Ziel eingeführt, erster klimaneutraler Kontinent bis 2050 zu werden. Dieses umfasst eine Reihe von Maßnahmen und Gesetzen in einigen Bereichen, wie die Energieversorgung und den Handel.

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Welche Gesetze sind unabhängig von bestimmten Produktgruppen relevant?

Folgende Gesetze könnten eine Rolle für Ihr Unternehmen und Ihre Tätigkeiten spielen, dabei beziehen sie sich nicht nur auf ein bestimmtes Produkt:

  • EU-Ökodesignverordnung (ESPR): Die am 18. Juli 2024 in Kraft getretene Verordnung dient dem Ziel, Produkte in Zukunft nachhaltiger, energie- und ressourceneffizienter zu gestalten. Hierbei wird der gesamte Produktlebenszyklus eingeschlossen und jeweilige Anforderungen gestellt. Konkrete Vorgaben für einzelne Produktgruppen werden von der EU nach und nach in Form von delegierten Rechtsakten veröffentlicht. Informationen gibt es im IHK Ratgeber zu Ökodesign und auf der Website der EU.
  • Die "Right to Repair" Richtlinie sieht vor, dass Kunden gegenüber Herstellern ein Recht auf Reparatur von Produkten haben. Hierfür soll eine Onlineplattform eingerichtet werden, die dabei helfen soll, Reparaturmöglichkeiten in der Nähe zu finden. Die EU-Richtlinie muss von deutscher Seite aus in nationales Recht umgesetzt werden, was bis Mitte 2026 geplant ist.
  • Immissionsschutz: Zum anlagenbezogenen Immissionsschutz gibt es mehrere Verordnungen zur Durchführung des deutschen Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG). Wichtig ist vor allem die 4. BImSchV über genehmigungsbedürftige Anlagen. Diese regelt, welche Anlagen einer behördlichen Genehmigungspflicht unterliegen. Ist eine Anlage genehmigungsbedürftig, gibt es zwei unterschiedliche Genehmigungsverfahren, eine mit und eine ohne Öffentlichkeitsbeteiligung. Weitere Verordnungen zum BImSchG legen Emissionsgrenzwerte und Verfahrensbeschreibungen fest. Auf einzelne wird im IHK Ratgeber zu Luftreinhaltung verwiesen. Informationen finden Sie auch auf der Seite des Infozentrums Umweltwirtschaft.
  • Vorgaben zur Abfallwirtschaft: Das deutsche Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) legt die fünfstufige Abfallhierarchie (siehe Infozentrum Umweltwirtschaft) zur Vermeidung und Entsorgung von Abfällen fest und beinhaltet unter anderem Vorgaben zu Recyclingquoten für bestimmte Materialien. Zudem werden Anforderungen an Unternehmen definiert, die Abfälle sammeln oder transportieren. Die spezifischen Regelungen hierfür finden sich in der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV). Hier wird zwischen gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen und zwischen gewerblichen und nicht gewerblichen Tätigkeiten unterschieden. Für Entsorgungsfachbetriebe gilt außerdem eine separate Verordnung, nach der deren Überwachung und Zertifizierung geregelt wird.
    Erzeuger oder Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen und Bau- und Abbruchabfällen unterliegen außerdem den Getrennthaltungs- und Entsorgungspflichten der Gewerbeabfallverordnung. Hiervon ausgenommen sind Elektro- und Elektronikaltgeräte sowie Batterien. Weitere Informationen gibt es in diesem Merkblatt der IHK und in diesem Praxisleitfaden der BIHK.
  • Abwasserentsorgung: Die Abwasserverordnung legt die Bedingungen für das Einleiten von Abwasser aus industriellen und gewerblichen Prozessen in kommunale Abwasseranlagen fest. Die Merkblattsammlung des Landesamts für Umwelt gibt Hilfestellung.
    Bei der Verwendung von wassergefährdenden Stoffen in Produktionsprozessen ist eine entsprechende Vorbehandlung in dafür vorgesehenen Anlagen erforderlich, ggf. greift die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Mehr dazu finden Sie auf dieser Informationsseite des Umweltbundesamts (UBA).

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Welche spezifischen Anforderungen und Gesetze gelten zusätzlich für bestimmte Produkte beziehungsweise Produktgruppen?

Des Weiteren gibt es spezifischere Anforderungen für bestimmte Produktgruppen. Eine erste Hilfe zu den Vorgaben für Verpackungen, Elektro- oder Elektronikgeräten, Batterien, Chemikalien und sonstigen Erzeugnissen (wie z. B. Stofftieren) bietet der Produktwegweiser des bayerischen Industrie- und Handelskammertags (BIHK). Hier kann ausgewählt werden zu welcher Produktgruppe Informationen benötigt werden und welche Rolle das Unternehmen einnimmt.

Die Anforderungen der meisten Gesetze, die sich auf das Inverkehrbringen eines Produkts in die EU beziehungsweise nach Deutschland beziehen, hängen von der jeweiligen Rolle des Unternehmens ab. Der Erstinverkehrbringer übernimmt die meiste Verantwortung für die Erfüllung gesetzlicher Pflichten. Ein Erstinverkehrbringer ist ein Hersteller, Importeur oder Händler, der Produkte erstmals auf dem europäischen oder deutschen Markt bereitstellt - also in den Verkehr bringt, verwendet oder vertreibt.

Gut zu wissen...

... Die erweiterte Herstellerverantwortung zieht Produzenten in ganz Europa für den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte zur Verantwortung. Es sind Auflagen zu erfüllen, die eine Registrierung, Rücknahme und Entsorgung miteinschließen und so einen wichtigen Teil zu einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft beitragen.

  • Ein Hersteller ist jede natürliche oder juristische Person, die ein Produkt herstellt oder entwickeln oder herstellen lässt und dieses Produkt unter ihrem eigenen Namen oder ihrer eigenen Marke vermarktet. Hersteller ist also vereinfacht gesagt derjenige, dessen Name auf dem Produkt steht.
  • Als Importeur gilt ein Unternehmen, welches Produkte aus dem Ausland in die EU oder nach Deutschland (je nach Rechtsgebiet) einbringt und diese erstmals dem Markt zur Verfügung stellt.
  • Ein Händler ist ein Vertreiber, der Produkte gewerbsmäßig in den Verkehr bringt.

Exkurs: Was ist außerhalb des Umweltrechtsbereichs zu beachten?

Über die beschriebenen Anforderungen des Umweltrechts hinaus gelten für die meisten Produkte spezifische Anforderungen der EU-Produktsicherheitsverordnung. Eine generelle Übersicht zu Anforderungen der Produktsicherheit finden Sie im IHK Ratgeber Produktsicherheit .

In diesem Zusammenhang gilt auch die CE-Kennzeichnung ( IHK Ratgeber CE-Kennzeichnung ), welche die Anforderungen an Sicherheit, Gesundheit, Umweltverträglichkeit und Energieeffizienz bestätigt, genauso dass die gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden.

  • Textilien: Für Textilien gelten Vorschriften zu der Bezeichnung von Textilfasern und der Kennzeichnung und Etikettierung von Textilerzeugnissen. Es gelten die europäische Textilkennzeichnungsverordnung, sowie das deutsche Textilkennzeichnungsgesetz. Einen Überblick verschafft das IHK Merkblatt zu Textilkennzeichnung.
  • Kosmetik: Bei der Herstellung, Einfuhr und dem Handel mit Kosmetika sind die Vorgaben durch die Kosmetik-Verordnungen der EU und Deutschland zu beachten. Eine Hilfe bietet das IHK Merkblatt zu Kosmetikrecht.
  • Lebensmittel: Das Lebensmittelrecht umfasst mehrere Verordnungen zur Kennzeichnung, Hygiene und Sicherheit im Umgang mit Lebensmitteln. Weitere Informationen gibt es im IHK Ratgeber zu Lebensmittelsicherheit .

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