Modernisierung des Besteuerungsverfahrens
Mit dem „Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens“ reagiert der Gesetzgeber auf die zunehmende Digitalisierung aller Lebensbereiche sowie die veränderten Kommunikationsgewohnheiten der Bürgerinnen und Bürger.
Hinzu kommt die demografische Entwicklung, die einen effizienteren Einsatz des Personals in der Finanzverwaltung erforderlich macht. Das Gesetz soll weitestgehend zum 1. Januar 2017 in Kraft treten. Die Vielzahl der begleitenden organisatorischen und technischen Maßnahmen erfordert jedoch ausreichend Vorlaufzeit und entsprechende Investitionen. Die Umsetzung erfolgt daher schrittweise bis zum Jahr 2022.
- Gesetzentwurf der Bundesregierung: Nach dem vom Bundeskabinett am 9. Dezember 2015 beschlossenen Gesetzentwurf soll der Steuervollzug in Deutschland im Interesse der Steuerzahler schneller, einfacher und effizienter werden. Ziel der Modernisierung ist es, den Einsatz der IT-Technik im Steuervollzug zu stärken und mehr Menschen dafür zu gewinnen, von der elektronischen Steuererklärung (Elster) Gebrauch zu machen.
- Belegvorhaltepflicht statt Vorlagepflicht: Die bestehenden Belegvorlagepflichten sollen weitgehend in Belegvorhaltepflichten umgewandelt werden. Die Steuerpflichtigen müssen allerdings damit rechnen, dass die von ihnen vorzuhaltenden Belege von den Finanzbehörden angefordert werden können. Diese sollen künftig dann aber auch elektronisch übermittelt werden können. Gleichzeitig ist geplant, die bisher schon in vielfacher Weise geregelten elektronischen Datenübermittlungspflichten Dritter zu vereinheitlichen.
- Änderung der Abgabefristen: Die Frist zur Einreichung der Steuererklärungen soll für Steuerpflichtige, die von Steuerberatern beraten werden, gesetzlich geregelt und grundsätzlich um zwei Monate verlängert werden. Jedoch ist vorgesehen, dass Steuererklärungen von den Steuerberatern – etwa durch maschinelle Zufallsauswahl – vorab vom Finanzamt angefordert werden können. Steuerpflichtige, die ihre Erklärung nicht rechtzeitig abgeben, müssen mit einem Verspätungszuschlag rechnen.
- Effizienterer Steuervollzug: In der Abgabenordnung sollen Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit als zusätzliche rechtsstaatliche Prinzipien neben der Rechtmäßigkeit, Gleichmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit der Besteuerung verankert werden. Die einfachen Fälle des Massenverfahrens sollen verstärkt vollständig automationsgestützt bearbeitet werden. Die Finanzverwaltung möchte hierfür ein IT-technisches Risikomanagementsystem einsetzen.
- Stellungnahme der Wirtschaftsverbände: Die führenden deutschen Wirtschaftsverbände haben die weitere Digitalisierung und Automatisierung des Besteuerungsverfahrens grundsätzlich begrüßt. Gleichzeitig wird aber gefordert, die Arbeit nicht nur für die Finanzverwaltung zu erleichtern und zu vereinfachen, sondern auch für Unternehmen und Steuerpflichtige.
Die Finanzverwaltung hat Fragen und Antworten zum Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens zusammengestellt.