IHK Ratgeber

Elster: Elektronische Steuererklärung

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Steuerpflichtige mit Gewinneinkünften (aus Gewerbebetrieb, aus freiberuflicher bzw. selbstständiger Tätigkeit und aus Land- und Forstwirtschaft) sind verpflichtet, ihre Steuererklärungen elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln.

Zu beachten ist, dass für folgende Bereiche eine Verpflichtung zur elektronischen Abgabe gilt:

  • Umsatzsteuerjahreserklärungen und Voranmeldungen
  • Körperschaftsteuererklärungen sowie Erklärungen zur gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen
  • Gewerbesteuererklärungen und Erklärungen für die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags
  • Feststellungserklärungen
  • die Anlage EÜR (Einnahmenüberschussrechnung)
  • Lohnsteueranmeldungen und Lohnsteuerbescheinigungen
  • Kapitalertragsteuer-Anmeldung

Die elektronischen Steuererklärungen oder -anmeldungen können erstellt und abgegeben werden über das kostenlose Programm der Finanzverwaltung namens "MeinElster", direkt im Browser ‎auf der Elster-Homepage über „Mein Elster“ oder mithilfe kommerzieller Steuersoftware, die sich dann bei Elster anmeldet. Das Kürzel Elster steht für elektronische Steuererklärung. Die zentrale Website elster.de versteht sich als Online-Finanzamt.

Das für die elektronische Übermittlung erforderliche Softwarezertifikat erhält der Steuerpflichtige kostenlos nach einer Registrierung im ElsterOnline-Portal. Die technisch möglichen Datenübermittlungen und gesetzlichen Verpflichtungen zur elektronischen Übermittlung von Steuerdaten zeigt eine Übersicht.

Seit 28. Februar 2023 steht dem Steuerpflichtigen die neue App "MeinElster+" zur Verfügung (Pressemeldung vom 28. Februar 2023). Mit Hilfe der App, die mit dem Benutzerkonto bei MeinElster verknüpft werden kann, können bereits unterjährig Belege, die für die Steuererklärung relevant sind, hochgeladen und digital aufbewahrt werden.

Die Software "ElsterFormular" kann gem. Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Steuern (Pressemeldung vom 7. Januar 2019) letztmalig für die Erstellung der Steuererklärung 2019 genutzt werden. Um eine Neueingabe der Daten zu vermeiden, gibt es die Möglichkeit Daten aus "ElsterFormular" in "MeinElster" oder eine andere Software zu exportieren.