IHK Ratgeber

Elster: Elektronische Steuererklärung

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Steuerpflichtige mit Gewinneinkünften (aus Gewerbebetrieb, aus freiberuflicher bzw. selbstständiger Tätigkeit und aus Land- und Forstwirtschaft) sind verpflichtet, ihre Steuererklärungen elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln.

Zu beachten ist, dass für folgende Bereiche eine Verpflichtung zur elektronischen Abgabe gilt:

  • Umsatzsteuerjahreserklärungen und Voranmeldungen
  • Körperschaftsteuererklärungen sowie Erklärungen zur gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen
  • Gewerbesteuererklärungen und Erklärungen für die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags
  • Feststellungserklärungen
  • die Anlage EÜR (Einnahmenüberschussrechnung)
  • Lohnsteueranmeldungen und Lohnsteuerbescheinigungen
  • Kapitalertragsteuer-Anmeldung

Die elektronischen Steuererklärungen oder -anmeldungen können erstellt und abgegeben werden über das kostenlose Programm der Finanzverwaltung namens "MeinElster", direkt im Browser ‎auf der Elster-Homepage über „Mein Elster“ oder mithilfe kommerzieller Steuersoftware, die sich dann bei Elster anmeldet. Das Kürzel Elster steht für elektronische Steuererklärung. Die zentrale Website elster.de versteht sich als Online-Finanzamt.

Das für die elektronische Übermittlung erforderliche Softwarezertifikat erhält der Steuerpflichtige kostenlos nach einer Registrierung im ElsterOnline-Portal (EOP). Die technisch möglichen Datenübermittlungen und gesetzlichen Verpflichtungen zur elektronischen Übermittlung von Steuerdaten zeigt eine Übersicht.

Seit 28. Februar 2023 steht dem Steuerpflichtigen die neue App "MeinElster+" zur Verfügung (Pressemeldung vom 28. Februar 2023). Mit Hilfe der App, die mit dem Benutzerkonto bei MeinElster verknüpft werden kann, können bereits unterjährig Belege, die für die Steuererklärung relevant sind, hochgeladen und digital aufbewahrt werden.

Formulare zur Anmeldung des Steuerabzugs nach § 50a EStG (Steuerabzugsverfahren für bestimmte beschränkt steuerpflichtige Einkünfte) finden Sie laut Meldung des Bundeszentralamts für Steuern ab sofort nicht mehr im ElsterOnline-Portal sondern ausschließlich im BZStOnline-Portal (BOP). Für die Nutzung des BOP können Sie Ihr bestehendes Elster-Zertifikat weiterhin verwenden. Weitere Informationen dazu finden Sie hier auf der Seite des Bundeszentralamtes für Steuern.

Hinweis

Die Informationen und Auskünfte der IHK für München und Oberbayern sind ein Service für ihre Mitgliedsunternehmen. Sie enthalten nur erste Hinweise und erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung für ihre inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden. Sie können eine Beratung im Einzelfall (z. B. durch einen Rechtsanwalt, Steuerberater, Unternehmensberater etc.) nicht ersetzen.