Verfahren zur gütlichen Einigung

Einigungsstelle für Wettbewerbsstreitigkeiten

Sie werfen einem anderen Unternehmen vor, gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstoßen zu haben? Sie wurden abgemahnt? In Fällen wie diesen bietet die Einigungsstelle für Wettbewerbsstreitigkeiten bei der IHK München Ihnen und der anderen Partei die Chance, den Konflikt gütlich beizulegen. So vermeiden Sie ein langwieriges, teures Gerichtsverfahren. Kommt es zu einer Einigung, wird der Fall mit einem Vergleich abgeschlossen. Finden Sie keinen Kompromiss, steht Ihnen weiterhin der Gang vor ein Gericht offen.

Weitere Informationen

Das Verfahren ist für die Parteien kostenlos und wird von einem ehrenamtlichen Gremium aus einem Volljuristen als Vorsitzendem und zwei Beisitzern aus der Wirtschaft geleitet.

Nähere Informationen zur "Einigungsstelle für Wettbewerbsstreitigkeiten" finden Sie hier.