Ratgeber

Zweigniederlassung inländischer Unternehmen

Frau mit Schild
© Martine Savard by pexels

Viele Unternehmen möchten ihre Geschäftstätigkeit im Inland ausweiten, um neue Märkte zu erschließen und um Kunden besser erreichen zu können. Neben der Gründung eines Tochterunternehmens kann dies durch eine Zweigniederlassung (unselbständige/selbständige Zweigniederlassung) verwirklicht werden.

Was ist eine Zweigniederlassung?

  • Bei einer Zweigniederlassung handelt es sich nicht um eine von der Hauptniederlassung getrennte juristische Person. Sie ist rechtlich und organisatorisch Teil der Hauptniederlassung und insoweit dem Recht dieser unterworfen.
  • Gem. § 12 AO (Abgabenordnung) handelt es sich bei der Zweigniederlassung im steuerrechtlichen Sinne um eine Betriebsstätte.
  • Handelsrechtlich wird zwischen der unselbständigen und der selbständigen Zweigniederlassung unterschieden.

Abgrenzungskriterien unselbständige/selbständige Zweigniederlassung (ZNL) zur Hauptniederlassung (HNL)

Kriterien unselbständige ZNLselbständige ZNL
eigene Firmierungneinja, wenn Verweis auf HNL
Geschäftslokaljaja
eigene Betriebsmittelneinja
eigenes Bankkontoneinja
eigenes Personalneinja
Niederlassungsleiterneinja
Gewerbe(an)meldungjaja
Nähere Informationen hierzu finden Sie in unserem Merkblatt. Bei der Unterscheidung unselbständige/selbständige Zweigniederlassung muss stets eine Einzelfallbetrachtung durchgeführt werden.

Firma

Die Firma der Zweigniederlassung kann mit der Firma der Hauptniederlassung übereinstimmen. Die Firma der Zweigniederlassung kann auch von der Firma der Hauptniederlassung abweichen, wobei dann ein Hinweis auf die Hauptniederlassung aufgenommen werden muss (Bsp.: Firma der Hauptniederlassung: ABC GmbH; Firma der Zweigniederlassung: „XYZ Handel Zweigniederlassung der ABC GmbH“).

Angabe auf Geschäftsbriefen

Auf Geschäftsbriefen hat die Zweigniederlassung die vollständige Firma anzugeben, so wie sie im Handelsregister eingetragen ist. Bei Abweichung der Firma von der der Hauptniederlassung ist auch diese anzugeben.

Zudem sind das Register mit Registernummer und weitere für die jeweilige Rechtsform vorgeschriebene Pflichtangaben der Hauptniederlassung auf Geschäftsbriefen anzugeben.

Checkliste zur Errichtung einer inländischen selbstständigen Zweigniederlassung

To DoErledigt?
Prüfung, ob Voraussetzungen einer
selbständigen Zweigniederlassung gegeben
sind
🗸
Notartermin vereinbaren🗸
Vorbereitung der für die Anmeldung
erforderlichen Unterlagen (in notariell
beglaubigter Form)
🗸
Ggf. Vollmachten ausstellen🗸
Gewerbeanmeldung🗸
Meldung beim Finanzamt🗸
Ggf. Meldung bei der Berufsgenossenschaft🗸