Zweigniederlassung inländischer Unternehmen
Viele Unternehmen möchten ihre Geschäftstätigkeit im Inland ausweiten, um neue Märkte zu erschließen und um Kunden besser erreichen zu können. Neben der Gründung eines Tochterunternehmens kann dies durch eine Zweigniederlassung (unselbständige/selbständige Zweigniederlassung) verwirklicht werden.
Was ist eine Zweigniederlassung?
- Bei einer Zweigniederlassung handelt es sich nicht um eine von der Hauptniederlassung getrennte juristische Person. Sie ist rechtlich und organisatorisch Teil der Hauptniederlassung und insoweit dem Recht dieser unterworfen.
- Gem. § 12 AO (Abgabenordnung) handelt es sich bei der Zweigniederlassung im steuerrechtlichen Sinne um eine Betriebsstätte.
- Handelsrechtlich wird zwischen der unselbständigen und der selbständigen Zweigniederlassung unterschieden.
Abgrenzungskriterien unselbständige/selbständige Zweigniederlassung (ZNL) zur Hauptniederlassung (HNL)
Kriterien | unselbständige ZNL | selbständige ZNL |
---|---|---|
eigene Firmierung | nein | ja, wenn Verweis auf HNL |
Geschäftslokal | ja | ja |
eigene Betriebsmittel | nein | ja |
eigenes Bankkonto | nein | ja |
eigenes Personal | nein | ja |
Niederlassungsleiter | nein | ja |
Gewerbe(an)meldung | ja | ja |
Firma
Die Firma der Zweigniederlassung kann mit der Firma der Hauptniederlassung übereinstimmen. Die Firma der Zweigniederlassung kann auch von der Firma der Hauptniederlassung abweichen, wobei dann ein Hinweis auf die Hauptniederlassung aufgenommen werden muss (Bsp.: Firma der Hauptniederlassung: ABC GmbH; Firma der Zweigniederlassung: „XYZ Handel Zweigniederlassung der ABC GmbH“).
Angabe auf Geschäftsbriefen
Auf Geschäftsbriefen hat die Zweigniederlassung die vollständige Firma anzugeben, so wie sie im Handelsregister eingetragen ist. Bei Abweichung der Firma von der der Hauptniederlassung ist auch diese anzugeben.
Zudem sind das Register mit Registernummer und weitere für die jeweilige Rechtsform vorgeschriebene Pflichtangaben der Hauptniederlassung auf Geschäftsbriefen anzugeben.
Checkliste zur Errichtung einer inländischen selbstständigen Zweigniederlassung
To Do | Erledigt? |
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Prüfung, ob Voraussetzungen einer selbständigen Zweigniederlassung gegeben sind | 🗸 |
Notartermin vereinbaren | 🗸 |
Vorbereitung der für die Anmeldung erforderlichen Unterlagen (in notariell beglaubigter Form) | 🗸 |
Ggf. Vollmachten ausstellen | 🗸 |
Gewerbeanmeldung | 🗸 |
Meldung beim Finanzamt | 🗸 |
Ggf. Meldung bei der Berufsgenossenschaft | 🗸 |