Insolvenzgeldumlage
Die Insolvenzgeldumlage ist mit wenigen Ausnahmen von allen Arbeitgebern für jeden Arbeitnehmer zu zahlen. Für die Umlagepflicht ist die Größe, Branche und Ertragslage des Betriebes irrelevant. Grundsätzlich besteht für alle Arbeitgeber, die Arbeitnehmer im Inland beschäftigen, die Verpflichtung zur Zahlung der Insolvenzgeldumlage. Auch eine Bagatellgrenze gibt es nicht.
Die Umlagepflicht gilt unabhängig von Größe, Branche und Ertragslage. Grundsätzlich besteht für alle Arbeitgeber, die Arbeitnehmer im Inland beschäftigen, die Verpflichtung zur Zahlung der Insolvenzgeldumlage.
Insolvenzgeldumlage sinkt 2023
Im Jahr 2023 sinkt die Umlage voraussichtlich von aktuell 0,09 Prozent auf 0,06 Prozent. Dies geht aus dem Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums hervor.