IHK Ratgeber

Corona-Krise: Wie können Sie Ihre Liquidität verbessern?

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© Andrea Piacquadio von Pexels

Das Coronavirus betrifft immer mehr Unternehmen. Ganz wichtig ist es, die Liquidität zu erhalten. Welche Maßnahmen bieten sich an? Hier bekommen Sie Antworten!

Inhalt

Liquiditätsplanung

Wo stehen Sie? Wie sieht Ihre Liquidität aus? Woran können Sie drehen? Erstellen Sie einen Liquiditätsplan.

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Gewerbemieten

Bessere Verhandlungsposition für Mieter

Der Bundestag hat beschlossen, dass bei behördlich angeordneten Schließungen im Einzelhandel, Gastronomie, Hotellerie sowie in anderen Branchen vermutet, wird, dass sich dadurch wesentliche Umstände, die Grundlage des Miet- oder Pachtvertrages geworden sind, geändert haben.

Dies hat nicht zur Folge, dass jetzt alle gewerblichen Mieter/Pächter, die von behördlichen Schließungen betroffen sind, automatisch weniger Miete zahlen müssen. Denn das Rechtsinstitut sieht zwar in seiner Folge eine Anpassung des Vertrages vor, allerdings nur unter ganz engen Voraussetzungen. Weitere Informationen finden Sie hier

Kündungsmoratorium

Am 27. 03. 2020 ist ein Bundesgesetz in Kraft getreten, das Regelungen zum Schutz nicht nur von Wohn- sondern auch von Gewerbemietern in Folge der Pandemie enthielt. Dazu gehörten Einschränkungen von Kündigungen von Miet- und Pachverhältnissen, sowie Regelungen zur Stundung- und Vertragsanpassungen.

ACHTUNG: Dieses Gesetz ist am 30.06.2020 ausgelaufen. Das heißt, Mietern, die ihre Miete nicht zahlen können, kann gekündigt werden.

  • Nach dem Gesetz durfte zwischen April und Juni 2020 Mietern - egal ob privat oder gewerblich - nicht gekündigt werden, wenn sie ihre Miete zwischen April und Juni 2020 wegen der Pandemie nicht zahlen konnten. Diese Regelung wurde nicht verlängert.
  • Das heißt, ein Vermieter kann jetzt wieder kündigen, wenn der Mieter zwei Monate nicht zahlen kann.

Achtung:

Mieten, die für die Monate April bis Juni nicht gezahlt wurden, sollen spätestens bis zum 30. Juni 2022 beglichen sein. Sonst ist Kündigung möglich. Dies bedeutet, dass wegen Zahlungsrückständen, die vom 1. April 2020 bis zum 30. Juni 2020 eingetreten und bis zum 30. Juni 2022 nicht ausgeglichen sind, nach diesem Tag wieder gekündigt werden kann. Damit haben Mieter und Pächter vom 30.06.2020 an über zwei Jahre Zeit, einen zur Kündigung berechtigenden Miet- oder Pachtrückstand auszugleichen.

  • Bitte beachten: Die Stundung hat zur Folge, dass Mieter bei nicht fristgerechter Leistung in Verzug geraten und Verzugszinsen fällig werden können.

Gewerbemieten- was ist jetzt zu tun?

Auch nach Auslauf des Kündigungsmoratoriums empfehlen wir Mietern von Wohn- und Gewerberäumen, die aufgrund der Corona Krise nicht in der Lage sind, ihre Miete zu zahlen, gemeinsam mit ihrem Vermieter nach Lösungen zu suchen.

Gewerbemieter haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, die im Rahmen des Konjunkturpakets beschlossene Überbrückungshilfe in Anspruch zu nehmen. So kann ein Teil der Fixkosten (wie z.B. Miete, Strom, Heizung, Wasser, Reinigung, etc.) gedeckt werden.
Nähere Informationen zur Überbrückungshilfe.

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Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen

Insbesondere aufgrund der vielfach noch nicht ausgezahlten Wirtschaftshilfen für vom Lockdown betroffene Unternehmen kann die Stundung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags auch im Juni 2021 in einem vereinfachten Verfahren beantragt werden.

ACHTUNG: Die Anträge dazu müssen noch in der Woche bis zum 25.6.2021 gestellt werden.

Allerdings sind Wirtschaftshilfen wie das Kurzarbeitergeld vorrangig in Anspruch zu nehmen. Details zu Voraussetzungen und Verfahren ergeben sich aus dem Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes vom 19.01.2021. Der GKV-Spitzenverband stellt auch ein Muster für den Stundungsantrag zur Verfügung.

Stundungsanträge für die aktuelle Sozialversicherungsbeiträge können längstens bis zum Fälligkeitstag gestellt werden. Die Sozialversicherungsbeiträge sind stets am drittletzten Bankarbeitstag des Monats zur Zahlung fällig. Die gesetzliche Krankenkasse ist auch Ansprechpartner für weitere Fragen zu Voraussetzungen und Verfahren der Stundung.

Wann können Sozialversicherungsbeiträge gestundet werden?

  • Die Möglichkeit einer Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen ist in § 76 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB IV geregelt.
  • Danach dürfen Ansprüche auf den Gesamtsozialversicherungsbeitrag dann gestundet werden, wenn die sofortige Einziehung mit erheblichen Härten für das Unternehmen verbunden wäre und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet wird.
  • Eine erhebliche Härte für das Unternehmen ist gegeben, wenn es sich aufgrund ungünstiger wirtschaftlicher Verhältnisse vorübergehend in ernsthaften Zahlungsschwierigkeiten befindet oder im Falle der sofortigen Einziehung der fälligen Sozialversicherungsabgaben in diese geraten würde
  • Eine Stundung darf allerdings nicht gewährt werden, wenn eine Gefährdung des Anspruches eintreten würde. Das ist der Fall, wenn die Zahlungsschwierigkeiten nicht nur vorübergehend sind oder eine Überschuldung in absehbarer Zeit offensichtlich nicht abgebaut werden kann

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Tilgungsaussetzung und Stundung von Krediten

Kredite belasten Unternehmen in der Krise zusätzlich.

Grundsätzlich sind laufende Kredite, unabhängig mit welchem Kreditinstitut, einzelvertragliche Vereinbarungen mit individuellen Laufzeiten und Zins- und Tilgungsmodalitäten.

  • In der Regel kann man diese in einer erheblichen Krisensituation ‎in Einvernehmen mit der Bank teilweise aussetzen oder auch stunden lassen für en Zeitraum einer Sanierung des ‎Unternehmens.
  • Für eine Aussetzung bzw. Stundung muss das Unternehmen sofort mit dem ‎zuständigen Bankberater Kontakt aufnehmen um die Möglichkeiten besprechen zu können.‎
  • LfA Kredite sind aufgrund des Hausbankprinzips an die jeweilige Hausbank gebunden, diese schließen auch den Kreditvertrag mit dem Unternehmen ab. ‎

IHK-Tipp 1: Machen Sie SOFORT eine Aufstellung der Kreditlinien und ebenso einen Sicherheitenspiegel. Dies können Sie auch Ihrem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer übergeben. Vereinbaren Sie mit diesen Termin sofort einen Banktermin,um mit Ihrem zuständigen Berater ‎die Möglichkeiten von Aussetzung und Stundung zu prüfen.

IHK-Tipp 2: Bei bereits beantragten Corona-Förderkrediten, wie beispielsweise dem KfW-Schnellkredit, lassen sich die tilgungsfreien Anlaufjahre auf Antrag über die Hausbank von einem auf zwei tilgungsfreie Jahre strecken. Lassen Sie sich von Ihrer Hausbank beraten!

Weitere Möglichkeiten sind die sowie Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuerstundungen.

Tilgungaussetzungen für programmgebundene Darlehen der LfA

  • Die LfA bietet die Tilgungsaussetzung für bis zur vier Raten von programmgebundenen LfA-Darlehen an. Dies gilt auch für Darlehen ohne Haftungsfreistellung.
  • Die nicht bezahlten Raten werden mit der Schlussrate des Darlehens eingezogen.
  • Die Tilgungsaussetzung beantragt die Hausbank über diesen Vordruck.

Stundungsdarlehen von Tilgungsraten haftungsfreigestellter LfA-Darlehen

Bei haftungsfreigestellten Programmdarlehen kann die LfA Stundungen gewähren, wenn es zu vorübergehenden Tilgungsproblemen kommt.

  • Dazu räumt die LfA ein haftungsfreigestelltes Stundungsdarlehen ein.
  • Das ursprüngliche Programmdarlehen bleibt unverändert.
  • Voraussetzung ist, dass die Stundung mit hoher Wahrscheinlichkeit die Tilgungsprobleme behebt und der Kreditnehmer nicht insolvenzreif ist.
  • Die Antragsstellung erfolgt formlos über die Hausbank.

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GEMA: Gebühren und Unterstützung für Urheber und Veranstaltungsstätten

Unterstützung für Urheber

  • Mit dem „Schutzschirm LIVE“ stellt die GEMA eine pauschale Nothilfe zur Verfügung, mit der Musikurheber eine Vorauszahlung auf ihre künftigen Ausschüttungen in den Live- und Wiedergabesparten beantragen können.
  • Diese finanzielle Unterstützung richtet sich vorrangig an Komponisten und Textdichter der GEMA, die zugleich als Performer auftreten und aufgrund von flächendeckenden Veranstaltungsabsagen in finanzielle Schwierigkeiten geraten.

Anträge können seit dem 30.3.2020 gestellt werden. Um eine kurzfristige, effiziente Unterstützung gewährleisten zu können, ist die Antragstellung ausschließlich über das GEMA Online Portal für Mitglieder möglich.

Werden Betriebe auf behördliche Anordnung geschlossen, dann ruhen alle Monats- , Quartals- und Jahresverträge mit der GEMA. Es fallen keine Vergütungen der GEMA an.

Die Maßnahme gilt rückwirkend seit dem 16. März 2020. Mehr Infos gibt es bei der GEMA.

GEMA -Gebühren

Werden Betriebe auf behördliche Anordnung geschlossen, dann ruhen alle Monats- , Quartals- und Jahresverträge mit der GEMA. Es fallen keine Vergütungen der GEMA an.

Die Maßnahme gilt rückwirkend seit dem 16. März 2020. Mehr Infos gibt es bei der GEMA.

Rückwirkende Aussetzung der GEMA-Gebühren

Auf­grund der aktuellen Aus­nahme­situation durch die Corona-Krise ist die Frei­stellung für Betriebs­stätten – abweichend von den gesetzlichen Regelungen – rückwirkend möglich. Der Freistellungsantrag ist erst nach Wiedereröffnung der Betriebsstätte, für den dann feststehenden Schließungszeitraum, schriftlich beim Beitragsservice zu stellen. Mehr Infos hier

Bei Zahlungs­schwierig­keiten aufgrund der Corona-Krise besteht die Möglichkeit, mit dem Beitrags­service Zahlungs­erleichterungen wie eine Raten­zahlung oder eine Stundung aus­stehender Beiträge zu verein­baren.

Rückzahlung von GEMA-Gebühren

Die Gema gibt für vom Lockdown betroffene Unternehmen Gutschriften für die behördlich angeordneten Schließzeiten aus. Das Online-Portal der Gemaerzeugt die Gutschriften automatisch. Hoteliers und Gastronomen geben auf dem Gema-Portal ihre Schließzeiten selbst ein. Mehr Infos zu den Gutschriften gibt es bei der Gema.

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Lockdown: Freistellung von Rundfunkbeitrag möglich

Betriebe, die im Lockdown behördlich geschlossen sind, können sich vom Rundfunkbeitrag freistellen lassen.

Die Unternehmen können sich rückwirkend vom Beitrag befreien lassen, wenn die behördliche Schließung länger als 90 Tage andauerte.

  • Neu daran ist, dass es sich nicht mehr um einen zusammenhängenden Zeitraum handeln muss, in dem das Unternehmen geschlossen ist. Also kann der Lockdown vom Frühjahr und der von November und Dezember gemeinsam genutzt werden.
  • Die Anträge sollen erst gestellt werden, wenn die Schließung aufgehoben wurde, Nachweis sollen nicht erbracht werden müssen.

Mehr Infos zur Freistellung vom Rundfunkbeitrag.

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Ausstehende Zahlungen - so kommen Sie zu Ihrem Geld

Was tun, wenn eine Rechnung nicht bezahlt wird? Wenn die Zeit drängt und die Liquidität verbessert werden muss?

Informieren Sie sich, wie Sie ausstehende Zahlungen eintreiben in unserem Ratgeber Forderungsmanagement.

Welche Probleme können in der Pandemie zusätzlich auftauchen?

Erreichen Sie mit einer Mahnung nichts, folgt in der Regel das gerichtliche Mahnverfahren, um einen vollstreckbaren Titel zu erhalten.

  • ABER: Widerspricht der Antragsgegner innerhalb der zweiwöchigen Widerspruchsfrist – eine Begründung ist nicht erforderlich – und wird die Durchführung des streitigen Verfahrens beantragt, geht das Mahnverfahren an das zuständige Prozessgericht über.
    • Wegen der Corona-Krise können vom Gericht nur wenige Verhandlungstermine angeboten werden.
    • Das heißt, Sie müssen meist mit längeren Verfahrenszeiten rechnen.
    • Dieser Umstand wird von manchen Schuldnern ausgenutzt, auch wenn sie im Falle einer Verurteilung zusätzliche Zinsen bezahlen müssen. Oftmals weil der Schuldner selbst Liquiditätsschwierigkeiten hat.

Alternative zum Mahnbescheid: Ein Mediationsverfahren

  • Die Mediation ist eine besondere Form des Umgangs mit Konflikten, in der es in erster Linie um Vermittlung geht.
  • Dabei wird eine unbeteiligte Person - der oder die Mediator/in - einbezogen und beauftragt, eine Lösung zu finden.
  • Professionelle Mediatoren verfügen über eine anerkannte Mediationsausbildung und sind unabhängig von den beteiligten Gruppen oder Personen.
  • Gleichzeitig sind sie allparteilich, d.h. ihr Ziel ist eine Lösung, die allen Parteien gerecht wird.
  • Beide Parteien müssen mit der Mediation einverstanden sein.

Vorteile einer Mediation:

  • Schnell
  • Kostengünstig
  • Langjährige Geschäftsbeziehungen bleiben erhalten.
  • Kreative Lösungen: Der Schuldner bezahlt in Raten, mit anderen Waren statt Geld

So geht es

  • Eine Mediation kann ab einer Forderung von 1.000 Euro sinnvoll sein.
  • Informieren Sie sich über das Verfahren einer Mediation.
  • Sie können sich einen Mediator von der IHK vermitteln lassen oder sich direkt an einen in unserem Mediatiorenpool gelisteten Experten wenden.

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Kann ein Unternehmen durch eine Insolvenz gerettet werden?

Kann ich nach einer Insolvenz noch als Unternehmer arbeiten?

Insbesondere Selbstständige und Kleinunternehmer haben große Bedenken beim Thema Insolvenz. Viele vermuten, dass sie ihre Tätigkeit aufgeben müssen, sobald das Insolvenzverfahren läuft. Doch weder Insolvenzverwalter noch das Gewerbeaufsichtsamt können einem Selbstständigen die Tätigkeit verbieten.

Corona und Insolvenz

Selbstständige und Kleinunternehmer sollten über einen Insolvenzantrag nachdenken, wenn sich die finanzielle Schieflage des Betriebs selbst mit allen Fördermitteln und Erleichterungen nicht innerhalb von drei bis sechs Monaten beheben lässt.

Wichtig:

  • Stellen Sie Vermögenswerte und Gegenstände, die der Insolvenzverwalter verwerten könnte
  • den Verbindlichkeiten gegenüber, die wegfallen könnten.


Informieren Sie sich über Insolvenz für Selbständige und Kleinunternehmen

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Unterstützung des BAFA zur Beratung zum Neuanfang

Das bisherige Geschäft ist zumindest vorerst zusammengebrochen. Wie geht es jetzt weiter? Der Blick von außen kann in dieser Lage helfen.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Außenkontrolle Bafa hat deshalb ein Sofortprogramm für alle von der Corona Krise betroffenen KMU aufgesetzt.

An wen richtet sich das Programm?

Es richtet sich an von der Coronakrise betroffene KMU und Freiberufler, die wegen der Corona-Krise betriebswirtschaftliche Unterstützung benötigen.

  • NICHT ANTRAGSBERECHTIGT sind Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe, die in der Unternehmens-, Wirtschaftsberatung, Wirtschafts- oder Buchprüfung oder Steuerberatung bzw. als Rechtsanwalt, Notar, Insolvenzverwalter oder in ähnlicher Weise beratend oder schulend tätig sind oder tätig werden wollen.

Wobei soll die Beratung unterstützen?

In folgenden Bereichen können BAFA-zertifizierte Berater, z. B. Unternehmensberater, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzleien in betriebswirtschaftlichen Fragen unterstützen:

  • konzeptionelle, individuelle Beratungsleistungen Reine Fördermittelberatungen sind nicht zulässig und können nicht gefördert werden.
  • Liquiditätsplanungen mit verschiedenen Szenarien
  • Finanz- und Unternehmensplanungen
  • neue Geschäftsfelder suchen
  • Geschäfte umstellen/digitalisieren
  • eine Unternehmenssicherungsberatung zur Wiederherstellung der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit.

Welche Unterstützung bietet das Sofortprogramm:

  • Die betroffenen Unternehmen erhalten einen Zuschuss für eine Beratungsleistung in Höhe von 100 %, maximal jedoch 4.000 Euro, der in Rechnung gestellten Netto-Beratungskosten (Vollfinanzierung).
  • Es können von betroffenen Unternehmen bis zur Ausschöpfung der maximalen Zuschusshöhe mehrere Beratungen im Rahmen des neuen Kontingentes beantragt werden.
  • Der Zuschuss wird vom BAFA als Bewilligungsbehörde direkt auf das Konto des Beratungsunternehmens ausgezahlt.
  • Die antragsberechtigten Unternehmen werden daher von einer Vorfinanzierung der Beratungskosten entlastet.
  • Betroffene Unternehmen müssen kein Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner vor Antragstellung führen.
  • Anträge auf Förderung einer Beratung nach diesen Bestimmungen können zunächst bis einschließlich 31. Dezember 2020 gestellt werden.

Antragstellung

In fünf Schritten zur Förderung

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Hilft eine Versicherung in der Pandemie?

Hilft eine Betriebsunterbrechungsversicherung?

  • In der Regel haftet so eine Versicherung nur bei SACHSCHÄDEN (Blitz, Brand, Explosion, Luftfahrzeuge). Der Corona-Virus gilt nicht als Sachschaden.
  • Auch wenn z.B. ein Lieferant ausfällt, reicht das für einen Corona-Tatbestand nicht aus.
  • Teils steht in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen in der Versicherungspolice ein Hinweis auf "unbenannte Gefahren", denn diese können eingeschlossen sein. Seuchen sind von unbenannten Gefahren als Ausnahme allerdings ausgenommen
  • Die Versicherungen arbeiten zum Teil an neuen Produkten, wonach Sachschäden durch von der Behörde angeordnete Schließungen wegen dem Vorkommnis meldepflichtiger Krankheiten wie dem Corona-Virus als versichertes Risiko ersetzt werden.

Vereinbarungen mancher Versicherungen für Hotel- und Gaststättenbetriebe

Hotels und Gaststätten, die eine Betriebsunterbrechungsversicherung abgeschlossen haben, können auf eine Teilentschädigung hoffen. Das bayerische Wirtschaftsministerium hat mit den Branchenverbänden und manchen Versicherungen eine Vereinbarung abgeschlossen.

Was wurde vereinbart?

Versicherer, welche die Vereinbarung unterzeichnet haben, zahlen freiwillig zwischen 10 und 15 Prozent der bei Betriebsschließungen jeweils vereinbarten Tagessätze an Gaststätten und Hotels aus.

Beteiligte Versicherungen:

  • Versicherungskammer Bayern
  • Allianz
  • Haftpflichtkasse VVaG
  • Zurich
  • Gothaer
  • Nürnberger Versicherung
  • Versicherungskammer Bayern

IHK-Tipp:

Prüfen Sie bitte Ihren Versicherungsvertrag genau oder holen sich rechtlichen Beistand. Bei Altverträgen kann es sein, dass Sie auf jeden Fall einen Anspruch auf Versicherungsleistung haben. Dann wäre es ungünstiger, auf die Vereinbarung einzugehen.

Betriebsschließungsversicherung und andere Unterstützungsmaßnahmen

Bitte achten Sie darauf, dass Leistungen, die Sie von der Betriebsschließungsversicherung erhalten, in der Regel andere Leistungen ausschließen. Dies betrifft:

  • Soforthilfe
  • Überbrückungshilfe
  • Kurzarbeitergeld.

Wenn Sie jedoch auf die Vereinbarung mancher Versicherungen mit dem Hotel- und Gaststättengewerbe eingegangen sind (15%-Lösung), dann werden die Versicherungsleistungen NICHT auf die anderen Unterstützungsleistungen angerechnet. Mehr Infos hier unter dem Stichwort Betriebsschließungsversicherung.

Mehr Informationen zum Versicherungsschutz finden Sie hier.

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Warenkreditversicherung: Schutzschirm bis Ende Juni 2021 verlängert

Warenkreditversicherungen sind gerade für mittelständische Unternehmen sehr wichtig. Die Bundesregierung hat mit den Warenkreditversicherern eine Verlängerung des Schutzschirms bis zum 30. Juni 2021 vereinbart. Der Bund wird von Januar an weiter eine Garantie für Entschädigungszahlungen der Kreditversicherer von bis zu 30 Milliarden Euro übernehmen. Damit soll verhindert werden, dass deutsche Firmen in der Krise auf unbezahlten Rechnungen sitzen bleiben und Lieferketten reißen. Die EU-Kommission muss der Verlängerung noch zustimmen.

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Grundsicherung für Selbständige

Keine Einnahmen, dafür Ausgaben: Die Pandemie kann Selbständige in eine echte Existenzkrise bringen. Geplant ist jetzt, diesem Personenkreis einen erleichterten Zugang zur Grundsicherung zu geben.

Wer hat Anspruch auf Grundsicherung?

  • Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht vollständig sichern können.
  • Der Anspruch setzt sich aus der Regelleistung und zusätzlich Kosten für Unterkund und Heizung zusammen.
  • Alleinstehende erhalten 432 Euro Regelsatz im Monat.
  • Die Leistungen sind ausschließlich für den Lebensunterhalt. Betriebskosten - so Mieten für Büros etc. - werden nicht übernommen. FAQs der Arbeitsagentur zu Grundsicherung und Corona

Grundsicherung in Zeiten der Coronakrise

Beantragen können Sie die Grundsicherung bei der Arbeitsagentur, hier kommen Sie zum Antragsverfahren.

  • Voraussichtlich wird für einen Zeitraum von sechs Monaten darauf verzichtet, das vorhandene Vermögen zu prüfen.
  • Ausgesetzt wird vermutlich auch die Prüfung, ob die Miete angemessen ist. Das heißt, die Empfänger genießen für diesen Zeitraum Schutz in ihrer Wohnung.
  • Die Corona-Soforthilfe des Bundes wird bei der Berechnung der Grundsicherung nicht angerechnet.

Mehr Infos gibt es bei der Agentur für Arbeit.

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Unterstützung für Künstler

Bayern greift in der Corona-Krise Künstlern im Land monatlich mit 1180 Euro finanziell unter die Arme . Es geht um rund 30 000 Künstler, die in der Künstlersozialkasse sind. Das Geld fließt für die Monate Oktober bis Dezember 2020.

  • Antragsberechtigt sind soloselbstständige Künstlerinnen und Künstler mit Hauptwohnsitz in Bayern (Stichtag: 01.10.2020 )
  • und die eine Versicherung nach Künstlersozialversicherungsgesetz nachweisen können.
  • Die Künstlerinnen und Künstler sollen über drei Monate monatlich 1.180 Euro erhalten, wenn ihre fortlaufenden Einnahmen aufgrund der Corona-Pandemie zur Sicherstellung des Lebensunterhalts nicht ausreichen.

Das Antragsverfahren ist im Dezember 2020 angelaufen, die Antragsfrist läuft bis zum 31. März 2021. Mehr Informationen

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Gastronomie

Senkung der Mehrwertsteuer wird verlängert

Die Große Koalition hat sich darauf geeinigt, den Mehrwertsteuersatz im Gastgewerbe auf Speisen einheitlich auf 7 Prozent zu senken. Der Mehrwertsteuersatz auf Getränke bleibt unverändert bei 19 Prozent.

Der Koalitionsausschuss hat am 3. Februar 2021 beschlossen, den gesenkten Mehrwertsteuersatz auf Speisen bis zum 31. Dezember 2022 zu verlängern.Gastronomiebetriebe sind derzeit und vorerst bis zum 14. Februar geschlossen.

Bitte beachten Sie die Hinweise zum Infektionsschutz in der Gastronomie bei Wiedereröffnung.

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Handel

Das bayerische Wirtschaftsministerium hat ein fachliches Soforthilfeprogramm für den Einzelhandel initiiert.

Was wird geboten:

  • Webinare - zum Beispiel zum Aufbau eines Webshops oder zu Online-Bezahlmethoden
  • Individuelle Sprechstunden und Gruppensprechstunden

Mehr Infos gibt es hier.

Bitte beachten Sie die Hinweise zum Infektionsschutz im Handel bei Wiedereröffnung.

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