IHK Ratgeber

Corona-Regeln: Isolationspflicht, Infektionsschutzgesetz und Arbeitsschutz

08 july 2021: Digital vaccination certificate on cell phone screen. Man holding smartphone with vaccinated digital European German health passport - impfpass
© Bihlmayerfotografie - stock.adobe.com

Alle Corona-Regeln sind am 8. April 2023 ausgelaufen. Es gibt keine Maskenpflicht mehr, keine Isolation und keine Beschränkungen im Zugang.

Inhalt

Testpflicht, Maskenpflicht und Einreise - was gilt? (11. April 2023)

  • Seit 1. März gibt es bundesweit keine Testpflicht mehr für Besucher und Beschäftigte in Gesundheitseinrichtungen. In Bayern war dies bereits zuvor aufgehoben.
  • Da die Testpflicht aufgehoben ist, gibt es keine kostenlosen Coronatests mehr. Kommunale Testzentren schließen.
  • Maskenpflicht besteht seit dem 8. April 2023 auch nicht mehzr für Besucherinnen und Besucher in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen.
    • Auch im Nah- und Fernverkehr gibt es keine Maskenpflicht mehr.
    • Wer positiv auf Corona getestet wurde, muss Maske tragen, sofern der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
  • Es gibt keine Testpflicht mehr für Einreisen aus anderen Ländern. Diese Regelung bestand für China bis zum 22. Februar 2023. Mehr Infos gibt es beim Auswärtigen Amt.

Isolationspflicht und Co: Was gilt für positiv auf Corona Getestete? (11.04.2023)

Wer gilt als positiv Getestet?

Selbsttests gelten nicht mehr. Ein positives Testergebnis muss durch einen PCR-Test oder einen Test in einer Apotheke oder beim Arzt nachgewiesen werden.

Welche Regeln gelten für positiv Getestete? Eigenverantwortung ist gefragt

  • Für positiv auf Corona getestete Personen besteht seit November keine Isolationspflicht mehr.
  • Positiv Getestete, die keine Symptome haben, dürfen Arbeiten gehen.
  • Wer Symptome hat, sollte möglichst zu Hause bleiben.
  • Corona-Positive sollten Masken tragen, sobald sie ihre Wohnung verlassen.

Mehr Infos gibt es im Handlungsleitfaden des Bayerischen Gesundheitsministeriums.

Hinweis

Die Informationen und Auskünfte der IHK für München und Oberbayern sind ein Service für ihre Mitgliedsunternehmen. Sie enthalten nur erste Hinweise und erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung für ihre inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.

Sie können eine Beratung im Einzelfall (z.B. durch einen Rechtsanwalt, Steuerberater, Unternehmensberater etc.) nicht ersetzen.