Ungarn
Sie sind schon auf dem ungarischen Markt tätig oder möchten Geschäftsbeziehungen zu Ungarn aufbauen. Hier finden Sie Informationen und weiterführende Links.
Aktuelle Informationen zu Reisebeschränkungen sowie Beschränkungen der Geschäftstätigkeit in Ungarn in Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie erhalten Sie auf folgenden Webseiten:
- Auswärtiges Amt: Reise- und Sicherheitshinweise Ungarn
- Deutsche Botschaft Budapest: Covid-19 Informationen
- Deutsche-Ungarische Industrie- und Handelskammer (AHK): Covid-19 Informationen
EKAER: Elektronisches Straßen-Frachtkontrollsystem
++ACHTUNG++: Änderungen im EKAER-System ab dem 01. Januar 2021
Das EKAER-System dient der Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs in Ungarn.
Das System sieht eine Meldepflicht für Güter vor, die
- aus der EU nach Ungarn oder
- aus Ungarn in die EU geliefert oder
- innerhalb Ungarns erstmals an Nicht-Endverbraucher verkauft werden.
Ungarische Geschäftspartner sind bei Innergemeinschaftlichen Lieferungen auf die Mithilfe ihrer europäischen Partner angewiesen. Denn für die Meldung sind Daten notwendig, die nur dem Versender zum Zeitpunkt der Beladung bekannt sind, wie z.B. Ladeuhrzeit, KFZ-Kennzeichen oder Ladeort.
Das ungarische Parlament hat am 20.02.2015 ein Gesetz verabschiedet, das die konkrete Ausgestaltung des EKAER-Systems in die Hände des Ministers für Nationale Wirtschaft legt.
Seit dem 01. Januar 2021 wurde die EKAER-Administration deutlich vereinfacht. Die EKAER-Meldepflicht betrifft nur noch innergemeinschaftliche und inländische Warenlieferungen von Gütergruppen für die aus steuertechnischer Sicht ein erhöhtes Risiko besteht, falls ihr Wert 1 Million Forint oder ihr Gewicht 500 kg übersteigt. Die EKAER-Pflicht betrifft auch Transporte mit nicht-straßengebührenpflichtigen Fahrzeugen. Bei den zu meldenden Daten und den Meldefristen gibt es keine Änderungen.
Die Güterliste finden Sie hier
Weitere Informationen erhalten Sie im Merkblatt der AHK Ungarn (Stand 01.01.2021).
Die Liste
(Stand: April 2021)