Österreich
Sie sind schon auf dem österreichischen Markt tätig oder möchten Geschäftsbeziehungen zu Österreich aufbauen. Hier finden Sie Informationen und weiterführende Links.
Wichtige Tipps für den Außenhandel mit Österreich
Aktuelle Informationen zu Reisebeschränkungen sowie Beschränkungen der Geschäftstätigkeit in Österreich in Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie erhalten Sie auf folgenden Webseiten:
- Auswärtiges Amt: Reise- und Sicherheitshinweise Österreich
- Deutsche Botschaft Wien: Covid-19 Informationen
- Deutsche Handelskammer Österreich (AHK): Covid-19 Informationen
Eine Änderung im Lohnsteuerabzugsverfahren in Österreich hat zur Folge, dass seit 1. Januar 2020 Arbeitgeber ohne lohnsteuerliche Betriebsstätte in Österreich verpflichtet sind, für ihre unbeschränkt im Nachbarland steuerpflichtigen Arbeitnehmer laufend die Lohnsteuer an das Finanzamt in Österreich abzuführen.
Bisher waren deutsche Arbeitgeber nur dann verpflichtet, die Lohnsteuer für in Österreich tätige Arbeitnehmer abzuführen, wenn das deutsche Unternehmen in Österreich eine "Lohnsteuerbetriebsstätte" i.S.d. § 81 EStG begründet hat.
Diese Regelung seit 01. Januar 2020 betrifft beispielsweise folgenden Sachverhalt:
Ihr Mitarbeiter hat seinen Wohnsitz in Österreich und arbeitet in Österreich für das Unternehmen mit Sitz in Deutschland.
Für Grenzgänger, die in Deutschland leben und in Österreich arbeiten, gilt diese Regelung nicht. Sie führen die Lohnsteuer in Deutschland ab.
DiePublikation "Der Versandhandel zwischen Deutschland und Österreich" zeigt auf, welche umsatzsteuerlichen Aspekte bei der Lieferung von Waren aus Deutschland an Verbraucher in Österreich zu beachten sind, welche rechtlichen Probleme auftauchen und wie sie praktisch gelöst werden. Sie streift auch kurz die in diesem Zusammenhang ebenfalls relevanten Fragen der verpackungsverordnungsrechtlichen Entsorgungspflicht.