Österreich
Sie sind schon auf dem österreichischen Markt tätig oder möchten Geschäftsbeziehungen zu Österreich aufbauen? Hier finden Sie Informationen und weiterführende Links.
Wichtige Tipps für den Außenhandel mit Österreich
Pflicht zur Benennung eines Bevollmächtigten für Verpackungen in Österreich
Durch die novellierte Verpackungsgesetzgebung (Gesetzestext) ergeben sich weitreichende Änderungen ab 1. Januar 2023. In bestimmten Fällen benötigen deutsche Unternehmen einen Bevollmächtigten für Verpackungen in Österreich.
Deutsche Versandhändler, die keinen Sitz und keine Niederlassung in Österreich haben und die Verpackungen oder Waren oder Güter in Verpackungen in Österreich an einen privaten Letztverbraucher (B2C) im Rahmen des Fernabsatzes übergeben, müssen für ab dem 1. Januar 2023 in Verkehr gesetzte Verpackungen einen Bevollmächtigten in Österreich bestellen.
Gleiches gilt auch, wenn ein deutsches Unternehmen ohne Sitz in Österreich für seine österreichischen Firmenkunden (B2B) die Vorentpflichtung für Verpackungen übernehmen möchte. Dieses kann einen Bevollmächtigten bestellen.
Dieser Bevollmächtigte ist für die Erfüllung der Verpflichtungen des ausländischen Versandhändlers für Verpackungen in Österreich verantwortlich.
Auch die Online-Marktplätze werden zur Einhaltung der Vorschriften in die Pflicht genommen. Die Marktplätze und Fulfillment-Dienstleister müssen bei nicht-Einhaltung die Verkäufer von der Plattform ausschließen.
Zudem werden Meldepflichten eingeführt, insbesondere für Serviceverpackungen wie Getränkebecher, Tragetaschen, aber auch für Produkte wie Feuchttücher, Luftballons oder Tabakprodukte, für die ab 2023 zusätzliche Entgelte zu entrichten sein werden.
Tipp: In der zweiten Hälfte unseres Webinars vom 15.12.2022 "Österreich und Italien im E-Commerce-Check" (Link zur Aufzeichnung) wurde das Thema präsentiert. Außerdem beleuchtet die Dezember-Ausgabe des IHK Magazins die Verpackungsnovelle.
Mehr Infos zum Thema finden Sie außerdem auf der Website der Altstoff Recycling Austria AG und der AHK Österreich.
- Deutsche Handelskammer in Österreich (AHK)
- Deutsche Vertretung in Österreich: Botschaft (Wien)
- Wirtschaftskammer Österreich (WKO)
- ADVANTAGE AUSTRIA: Außenwirtschaftsorganisation der Wirtschaftskammer Österreich
- Invest in Austria: Staatliche Investitionsagentur
- Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
- Österreichisches Institut für Wirtschaftsforschung (WIFO)
Wenn ein deutsches Unternehmen Mitarbeiter zur Erbringung einer Dienstleistung nach Österreich entsendet, muss dies im Vorfeld den zuständigen Behörden über das Portal der Zentralen Koordinationsstelle des Bundesministeriums für Finanzen für die Kontrolle illegaler Beschäftigung (ZKO) gemeldet werden. Dies ist nötig, um die Einhaltung der nationalen Lohn-, Arbeitsrechts- und Arbeitssicherheitsvorschriften feststellen zu können.
Die Meldung beinhaltet unter anderem Angaben zum Arbeitnehmer, Arbeitsort und Entlohnung. Bei bestimmten Tätigkeiten muss zudem die Berufsqualifikation des Dienstleisters nachgewiesen werden.
Tipp: Nicht jede Dienstreise ins Nachbarland ist automatisch eine meldepflichtige Entsendung. Es kommt auf die Art und ggf. den Umfang der Tätigkeit an. Bei Abgrenzungs-Fragen helfen Ihnen unsere Berater gerne!
Vergessen Sie außerdem die A1-Bescheinigung nicht! Diese muss sowohl vom Beschäftigten als auch von Selbstständigen bei jeder geschäftlichen Reise mitgeführt werden!
Dienstleistungskompass
In unserem Dienstleistungskompass finden Sie alle Informationen und Links, die Sie für die Entsendemeldung nach Belgien benötigen. Auch umsatzsteuerliche Aspekte von Auslandsaktivitäten in Belgien werden hier behandelt.
Jedes Land gestaltet bei der Unternehmensgründung den rechtlichen Rahmen individuell, dabei sind eine Reihe von Dingen zu beachten. Wie Sie eine Gesellschaft gründen und eine Zweigniederlassung eintragen, erfahren Sie bei der Deutschen Handelskammer in Österreich. Auch bei Invest in Austria gibt es Informationen zur Expansion nach Österreich.
Ausführliche Länderinformationen zum E-Commerce in Österreich finden Sie auf unserer Projektwebsite ONLINE erfolgreich im Ausland.
Aktuelle Informationen zu Reisebeschränkungen sowie Beschränkungen der Geschäftstätigkeit in Österreich in Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie erhalten Sie auf folgenden Webseiten:
- Auswärtiges Amt: Reise- und Sicherheitshinweise Österreich
- Deutsche Botschaft Wien: Covid-19 Informationen
- Deutsche Handelskammer Österreich (AHK): Covid-19 Informationen
- Österreichisches Gesundheitsministerium: Aktuelle Einreisebeschränkungen