Internationalen Handel stärken
Den zahlreichen politischen Absichtsbekundungen zum Trotz nimmt die Anzahl nichttarifärer Handelsbarrieren weltweit rapide zu. Dies stellt für exportorientierte Volkswirtschaften wie Bayern eine gefährliche Entwicklung dar.
Auf einen Blick
Um möglichst gleiche und transparente Rahmenbedingungen für alle Länder zu schaffen, muss die multilaterale Handels- und Investitionspolitik über die WTO gestärkt werden. Die Einbindung Deutschlands in die Weltwirtschaft ist ein elementares Anliegen der Bundespolitik. Folgende Ziele sollten in den Mittelpunkt rücken:
- Freihandel stärken
- Außenwirtschaftsförderung effektiv ausgestalten
- Praxisnahes Zoll-, Ursprungs- und Außenwirtschaftsrecht
Laut EU-Handelskommissarin Malmström finden 90 Prozent des weltweiten Wachstums künftig außerhalb Europas statt. Die Zukunftschancen der europäischen Wirtschaft liegen also außerhalb des alten Kontinents. Dies zeigt, wie wichtig die Formulierung von internationalen Handelsspielregeln ist.
Aktive Handelspolitik für Bayern unverzichtbar
Die Außenwirtschaftsstatistik 2015 illustriert die Bedeutung der Exporte für die bayerische Wirtschaft. Die Exporte in Höhe von 178,9 Milliarden Euro entsprechen einem Plus von 6,1 % gegenüber 2014. Auch die Importe im Wert von 161,3 Milliarden Euro sind deutlich gestiegen (+7,3 %). Das gesamte Handelsvolumen Bayerns beläuft sich auf 340,2 Milliarden Euro. Die Exportquote des verarbeitenden Gewerbes in Bayern beträgt 52,3 %. Mehr als jeder zweite Euro im verarbeitenden Gewerbe in Bayern wurde demnach im Ausland verdient.
Studien belegen, dass geringe Handelsbarrieren die wirtschaftliche Entwicklung fördern. Aufgrund seiner Exportstärke kann Bayern hiervon besonders stark profitieren. Der jüngsten IHK Going International-Umfrage zufolge melden jedoch 35 % der Unternehmen eine erneute Zunahme von Handelsbarrieren. Zusätzliche Barrieren erschweren es den bayerischen Unternehmen, auf ausländischen Märkten präsent zu sein. Daher sollten sie abgebaut werden.
Die Blockade der letzten WTO-Runde muss daher beendet und die Gespräche schnellstmöglich wieder aufgenommen werden. Ergänzend sind bilaterale Freihandels- und Investitionsschutz- abkommen unter Berücksichtigung der neuen handelspolitischen Strategie der EU, inklusive der notwendigen Transparenz, mit wichtigen Handelspartnern abzuschließen. Das zur Ratifizierung anstehende CETA-Abkommen kann dazu als Blaupause dienen. Deutschland und die EU müssen zudem die Benachteiligungen bayerischer und europäischer Unternehmen durch Schutzmechanismen von Drittstaaten wirksam unterbinden. Hierzu bedarf es einer Weiterentwicklung der Handelsschutzinstrumente.
Insgesamt muss auf die Kompatibilität der Abkommen geachtet werden. Die Unternehmen dürfen nicht bei jedem Abkommen mit neuen Anforderungen konfrontiert werden. Anderenfalls wird eine Nutzung der Vorteile durch die zusätzlichen Kosten unwirtschaftlich. Zudem müssen die Abkommen mittelstandsfreundlich ausgestaltet und eine umfassende Anwendung in den Vertragsstaaten auf allen staatlichen Ebenen gewährleistet werden.
TTIP: Ein umfassendes Handels- und Investitionsschutzabkommen mit den USA kann das enge bilaterale Verhältnis auf eine neue Grundlage stellen. 2015 waren die USA Bayerns wichtigster Exportmarkt. Bei den Verhandlungen sind insbesondere die Belange der KMUs zu berücksichtigen. Transparenz und die intensive Diskussion kritischer Punkte sind wichtig. Mit einem Abkommen darf keine Absenkung des hohen europäischen Niveaus bei Verbraucherschutz-, Umwelt- oder Sozialstandards einhergehen.
CETA: Die Verhandlungen zu CETA sind abgeschlossen. CETA ist in seiner nun vorliegenden Form das Ergebnis langer Verhandlungen, bei denen eine Vielzahl von Anregungen und Neuerungen der beteiligten Akteure inklusive der Zivilgesellschaft berücksichtigt wurden. Nun gilt es das Ergebnis zügig umzusetzen.
TiSA: Die meisten nicht-tarifären Barrieren bestehen weltweit im Dienstleistungsbereich. Gerade der Dienstleistungsexport kann von bayerischen Unternehmen im Vergleich zum Warenexport noch deutlich ausgebaut werden. Der länderübergreifende Ansatz von TiSA beim Abbau der bestehenden Barrieren kann hier zu Verbesserungen beitragen.
Forderungen
- Einheitliche und faire Wettbewerbsvoraussetzungen auf WTO-Ebene schaffen
- Abschottung nationaler Märkte vermeiden
- Freihandelsabkommen als sinnvolle Ergänzung zur WTO abschließen
- Kompatibilität der Abkommen sicherstellen
- Bei der Ausgestaltung KMU in den Fokus rücken
Doppelstrukturen vermeiden
Auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene besteht bereits eine Vielzahl von Fördermechanismen. Dazu zählen Bayern International, das bayerische Außenwirtschaftsportal, die deutschen Auslandshandelskammern (AHKs) oder das Enterprise Europe Network EEN. Hiervon
profitieren auch die bayerischen Unternehmen. Die bestehenden Instrumente sollten optimiert und, wo erforderlich, angepasst werden. Unnötige Doppelstrukturen z. B. durch neue Initiativen der EU stehen einer praxisnahen, zielorientierten und effizienten Förderung entgegen.
Keine Wettbewerbsverzerrungen durch Subventionen anderer Staaten
Vor allem Schwellenländer setzen verstärkt auf eine Unterstützung ihrer Unternehmen bei Großprojekten in Form direkter Staatsfinanzierung. Hierdurch verschlechtert sich die Wettbewerbsfähigkeit von bayerischen Unternehmen, die die Kosten der Finanzierung selbst tragen müssen. Gegen solche und andere wettbewerbsverzerrende Maßnahmen muss die Bundespolitik einschreiten, um Nachteile für die hiesige Wirtschaft zu vermeiden. Wenn nicht anders möglich, durch die Weiterentwicklung der eigenen Handelsschutzinstrumente.
Forderungen
- Doppelstrukturen in der Außenwirtschaftsförderung vermeiden
- Handelsschutzinstrumente weiterentwickeln
Praxisorientierte Umsetzung des Unionszollkodex (UZK)
Derzeit erfolgt die Umsetzung des Unionszollkodexes (UZK). Der UZK enthält für die bayerische Exportwirtschaft zentrale Rechtsvorschriften. Die Umsetzung darf nicht zu neuen bürokratischen Hindernissen führen, z. B. bei der Ermittlung des Warenursprungs oder bei der Hinterlegung von Sicherheiten. Zudem müssen praxisnahe Vorlaufzeiten und Übergangsfristen geschaffen werden. Hierauf muss die Bundespolitik in Brüssel hinwirken.
Sicherheitsinitiativen abstimmen, Dopplungen vermeiden
Trotz überwiegend vergleichbarer Anforderungen müssen für den Status des „Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten“ (AEO) des Zolls oder des „Bekannten Versenders“ des Luftfahrtbundesamtes unterschiedliche Beantragungs- und Zertifizierungsverfahren durchlaufen werden. Dies stellt eine unnötige Doppelbelastung der Unternehmen dar. Die EU-Kommission hat dies erkannt und erste Schritte zur gegenseitigen Anerkennung eingeleitet. Die noch offenen Detailfragen müssen nun praxisnah gelöst werden.
Keine Verknüpfung von Ursprungsrecht und Verbraucherschutz
Die bestehende freiwillige „Made-in-Kennzeichnung“ muss beibehalten werden. Diese beurteilt sich danach, wo die Ware aus Sicht des Verbrauchers ihre wesentlichen bestimmenden Eigenschaften erhalten hat. Auf EU-Ebene wird eine verpflichtende „Made-in“-Kennzeichnung der Ware diskutiert. Für die Verbraucher bietet eine solche Kennzeichnungspflicht mit dem „Herkunftsland“ und dessen Bestimmung analog dem nicht-präferenziellen Ursprungsrecht keinen Mehrwert. Das Siegel „Made in“ muss sich weiterhin auf Qualitätsmerkmale stützen, die für den Verbraucher entscheidend sind. Hierfür sind die Zollvorschriften nicht geeignet. Eine solche Angabe würde die Bürokratiekosten der Unternehmen unnötig erhöhen und könnte bei den Verbrauchern sogar zu Fehlvorstellungen bezüglich des Herstellungsprozesses und -ortes .
Forderungen
- UZK ohne neue Bürokratie umsetzen
- Dopplungen bei Sicherheitsinitiativen verhindern
- Verbraucherschutz ohne sinnlose Belastungen für Unternehmen umsetzen
Zum Download
IHK-Hauptgeschäftsführer Peter Driessen bringt es auf den Punkt: "Freier Handel ist für Oberbayerns Wirtschaft überlebenswichtig". Immerhin mehr als jeder zweite Job wird durch den Export in Bayern gesichert. Die IHK fordert deshalb von der Politik in Berlin und Brüssel ein unmissverständliches Bekenntnis für den freien Handel. #wirtschaftwählt