Innovationsmanagement
In einer zunehmend global agierenden Welt sind Innovationen für das Wachstum von Volkswirtschaften von entscheidender Bedeutung. Hierfür müssen die Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe, schnell und sicher Marktbedürfnisse befriedigen und durch neue Produkte und Dienstleistungen Kunden an sich binden. Dies erfordert von den Unternehmen eine strategische Vorgehensweise und eine aktive Auseinandersetzung mit den relevanten Fragestellungen, um gezielt Innovationen zu generieren.
Wie baue ich ein systematisches Innovationsmanagement in meinem Unternehmen auf? Diese Frage stellen sich immer mehr Führungskräfte. Der Leitfaden Innovationsmanagement gibt hierauf Antworten und erläutert anhand logischer Schritte und einprägsamer Beispiele, welche Wege Unternehmen gehen können, um innovativer zu werden. Dabei geht es keineswegs (nur) um die Entwicklung neuer Produkte, sondern auch um das Gestalten neuer Dienstleistungen und um die Frage, mit welchen Angeboten das Unternehmen auch morgen noch im Markt erfolgreich agieren will. Die Definition der richtigen Ziele, das Verständnis von Kunden und Märkten und die Umsetzung nachhaltiger und zielgerichteter Maßnahmen sind hierbei nur einige Punkte, die Beachtung finden.
Der Leitfaden Innovationsmanagement bietet Anregungen, ein ganzheitliches Innovationsmanagement in Unternehmen zu etablieren.
Zur Förderung eines strategischen Innovationsmanagements können Unternehmen über das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) eine finanzielle Unterstützung erhalten.
Das Programm BMWi-Innovationsgutscheine go-Inno umfasst die Module Innovationsmanagement sowie Rohstoff- und Materialeffizienz. Im Modul Innovationsmanagement werden externe Management- und Beratungsdienstleistungen zur Vorbereitung und Durchführung von Produkt- und technischen Verfahrensinnovationen in Unternehmen mit technologischem Potenzial unterstützt. Die Förderung erfolgt grundsätzlich ohne thematische Einschränkung auf bestimmte Technologien, Produkte, Branchen oder Wirtschaftszweige. Sie beträgt maximal 50 % der Ausgaben für externe Beratungsdienstleistungen, deren Anbieter vom BMWi autorisiert sind. Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen mit weniger als 100 Mitarbeitern und einer maximalen Jahresbilanzsumme bzw. einem Jahresumsatz von 20 Mio. Euro.