Ratgeber

Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit

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Die Gründung aus der Arbeitslosigkeit ist eine gute Alternative, um wieder auf eigenen finanziellen Füßen zu stehen. Erfahren Sie mehr!

Inhalt

Durchführung der fachkundigen Stellungnahme für den Gründungszuschuss

Wenn Sie arbeitslos sind und ein Unternehmen gründen möchten, können Sie bei der Agentur für Arbeit einen Gründungszuschuss beantragen. Hierfür brauchen Sie die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zu Ihrem Geschäftskonzept.

Fragen rund um die Förderung sollten Sie zuerst mit der zuständigen Agentur für Arbeit klären. Dort stellen Sie auch den Antrag auf Gründungszuschuss.

Eine Voraussetzung für den Gründungszuschuss durch die Arbeitsagentur ist, dass eine fachkundige Stelle Ihre Geschäftsidee geprüft hat und für tragfähig hält. Den Ansprechpartner für die Stellungnahme können Sie wählen. Dies kann z.B. die Industrie- und Handelskammer sein.

Bei der Tragfähigkeitsprüfung wird Ihr Gründungskonzept auf Plausibilität und Nachvollziehbarkeit geprüft. Entscheidend ist, ob Sie ob nach einer Anlaufphase von der Umsetzung der Geschäftsidee leben können.
Folgende Stellen können die Tragfähigkeit Ihres Vorhabens beurteilen:

  • Stadt München, Referat für Wirtschaft, Link: RAW
  • Handwerkskammern,
  • Industrie- und Handelskammern,
  • berufsständische Kammern,
  • Fachverbände,
  • Kreditinstitute,
  • Sonstige (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Gründungsinitiativen usw.)

Voraussetzungen

  • Ihr Geschäftskonzept ist nachvollziehbar dargelegt
  • Ihr Geschäftskonzept ist tragfähig, das heißt, Sie können davon voraussichtlich leben

Benötigte Unterlagen

Um eine Stellungnahme zu erhalten, sind mindestens folgende Unterlagen notwendig:

  • Kurzbeschreibung des Existenzgründungsvorhabens
  • Lebenslauf
  • Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
  • Umsatz- und Rentabilitätsvorschau
  • Nachweise der bisherigen Geschäftstätigkeit, zum Beispiel ein schriftlicher Bericht über Ihre unternehmerischen Tätigkeiten und Ausblick auf die Geschäftsentwicklung der nächsten Monate, Übersicht zu Einnahmen und Ausgaben, Auftragseingängen oder Bemühungen zum Erhalt von Aufträgen.

Verfahrensablauf

Die Stellungnahme ist ein Schritt zum Erhalt des Gründungszuschusses. Bitte kontaktieren Sie zunächst Ihre Agentur für Arbeit und informieren Sie sich, ob Sie für einen Gründungszuschuss in Frage kommen.
Wenn Sie den Gründungszuschuss bei der Arbeitsagentur beantragen und hierfür die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle einholen möchten, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  • Sie nehmen Kontakt mit Ihrer fachkundigen Stelle auf,
  • Erstellen Sie die notwendigen Unterlagen (Kurzbeschreibung des Existenzgründungsvorhabens, Lebenslauf, Kapitalbedarfs‑ und Finanzierungsplan, Umsatz‑ und Rentabilitätsvorschau, zusätzlich empfehlenswert: Liquiditätsplan).
  • Oft ist es notwendig, der fachkundigen Stelle die Unterlagen vorab zuzuschicken.

Nach Beurteilung erhalten Sie von der fachkundigen Stelle die Einschätzung, die Sie dann selbst der Agentur für Arbeit übermitteln.

Dauer

Bitte erkundigen Sie sich bei der fachkundigen Stelle zur Bearbeitungsdauer. Bei der IHK ist die Dauer derzeit 4 bis 6 Wochen ab Rechnungstellung.

Gebühren

In der Regel wird eine Gebühr durch die fachkundige Stelle erhoben. Bei der IHK ist die Gebühr einmalig 250 EUR.

Nutzung der Unternehmenswerkstatt Deutschland (UWD) als Plattform

Die IHK Unternehmenswerkstatt ist ein kostenfreies Online Portal, das Gründerinnen und Gründer, Übergebende und Unternehmen unterstützt. Im Verbund mit vielen Industrie- und Handelskammern bündelt die Unternehmenswerkstatt Deutschland umfangreiches Wissen und Expertise, um Ihnen bei der erfolgreichen Umsetzung Ihrer unternehmerischen Vorhaben zur Seite zu stehen. Das Portal bietet die Vorteile der digitalen Welt kombiniert mit einer persönlichen Beratung durch IHK-Experten an. Durch regional abgestimmte Angebote ist es möglich, eine neutrale, kompetente und ortskundige Betreuung der
Nutzer zu gewährleisten.

Erste Schritte in der Unternehmenswerkstatt:

  • Registrieren Sie sich mit wenigen Angaben in der Unternehmenswerkstatt Deutschland.
  • Legen Sie Ihr Projekt an: Gründung, Nachfolge oder Unternehmenssicherung.
  • Entscheiden Sie, ob Sie alleinein der Unternehmenswerkstatt arbeiten oder Ihr Team freischalten möchten.
  • Binden Sie auf Wunsch IHK-Berater ein, um gemeinsam im Tool zu arbeiten oder vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin. Sie bestimmen, wer Zugriff auf Ihre Daten erhält und können Ihr Konto jederzeit wieder löschen.
  • Geschützter Arbeitsraum: Die Unternehmenswerkstatt bietet Ihnen einen sicheren digitalen Arbeitsraum zur Umsetzung Ihrer Geschäftsideen und Unternehmenspläne. Ob Gründung, Nachfolge oder Unternehmenssicherung, ob Sie alleine arbeiten oder im Team, teilen Sie Ihre Pläne mit der Bank oder Investoren und bewahren Sie alle wichtigen Dokumente an einem Ort auf. So schaffen Sie Vertrauen, sowohl digital als auch persönlich.

Generell empfiehlt sich die Erstellung eines umfassenden Businessplans ( Vorlagen und Muster z.B. bei den fachkundigen Stellen) sowie die Erstellung eines Liquiditätsplanes, mindestens für den angestrebten Förderungszeitraum. Nutzen Sie die Unternehmenswerkstatt Deutschland (UWD) für die Erstellung des Businessplans und hinterlegen Sie dort Ihre Dokumente. Bitte registrieren Sie sich dort mit Ihrem Projekt. Link: Unternehmenswerkstatt Deutschland