Rekrutierung von Berufskraftfahrern
Der Fahrermangel ist für Bus- und Logistikunternehmen seit 2016 zu einem ernsten Herausforderung geworden. 81 % der bayerischen Unternehmen sehen hierin ein Problem. Ohne Beschäftigte aus dem Ausland kommen viele Logistikunternehmen kaum mehr über die Runden.
Mit welchen Maßnahmen Sie Ihre Rekrutierungschancen erhöhen können und was bei der Rekrutierung ausländischer Fahrer zu beachten ist, erfahren Sie hier.
Inhaltsverzeichnis
Tipps zur Rekrutierung von Berufskraftfahrern
Anwerbung von Fahrern aus dem Ausland
Anerkennung von Fahrerlaubnissen
Tipps zur Rekrutierung von Berufskraftfahrern
- Attraktive Rahmenbedingungen: Neben einer fairen Entlohnung sowie der Einrichtung moderner und sicherer Arbeitsplätze können auch innovative Arbeitszeitmodelle (Stichwort Work-Life-Balance) die Attraktivität von Beruf und Arbeitgeber erhöhen.
- Wertschätzung: Der Umgang und Respekt gegenüber Berufskraftfahrern insbesondere an den Be- und Entladestellen prägt das Image und die Attraktivität des Berufsbilds. Beachten Sie dazu auch die DIHK Rampenregeln.
- Unternehmenskultur: Eine partizipative und identifikationsfördernde Unternehmenskultur stärkt das Arbeitgeberimage. Dazu gehört etwa auch die Beteiligung der Berufskraftfahrer bei der Arbeitsplatzgestaltung.
- Weibliche Fahrer: Derzeit sind nur ca. 2 % der Fahrer weiblich. Frauen stellen eine interessante Zielgruppe dar und sollten gezielt angeworben werden.
- Erhöhung der Ausbildungsquote: Bei eingeschränkten Kapazitäten ist die Ausbildung im Verbund mit anderen Firmen ein hilfreicher Ansatz.
- Innovative Ausbildungsmodelle: z.B. Kombination einer Ausbildung zum Fachlageristen mit einer anschließenden Berufskraftfahrerausbildung.
- Quereinsteiger fördern: Speziell für Quereinsteiger kann die Förderung des Führerscheins etwa durch Bildungsgutscheine ein Anreiz für den Fahrerberuf darstellen.
- Spezialisierte Jobbörsen: Neben klassischen Jobbörsen richten spezialisierte Plattformen besonders den Fokus auf die Branche der Berufskraftfahrer: z.B. https://lkw-fahrer-gesucht.com
- Einfacher Bewerbungsprozess: Durch den Einsatz neuer Rekrutierungsmethoden (z. B. Video-Bewerbungsboxen und „kurze Wege“ bei der Online-Bewerbung) kann der Bewerbungsprozess vereinfacht werden.
- Social Recruiting: Rekrutieren auf sozialen Netzwerken ist zunehmend auch bei der Anwerbung von Fahrern gebräuchlich.
Anwerbung von Fahrern aus dem Ausland
Die lokale Agentur für Arbeit kann bei der Suche nach Fachkräften im Ausland unterstützen. Etwa über die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV), die u.a. Informations- und Rekrutierungsveranstaltungen im Ausland durchführt. Die Agentur vermittelt aber auch Kandidaten, die sich direkt bewerben.
Welche Voraussetzungen bei der Anwerbung im Ausland - besonders in Nicht-EU-Staaten - generell gelten, erfahren Sie u.a. bei"Make it in Germany" , dem Informationsportal der Bundesregierung. Hier steht Ihnen auch eine Hotline zur Verfügung. Besonders über die Themen Visa und Aufenthaltserlaubnis sollten Sie sich vorab informieren.
Doch nicht nur die ausländerrechtlichen Voraussetzungen sind bei der Anwerbung von Berufskraftfahrern im Ausland zu berücksichtigen. Die Anerkennung von Fahrerlaubnissen und die Berufskraftfahrerqualifikation sind weitere Hürden, die bedacht werden müssen.
Anerkennung von Fahrerlaubnissen
Stammt der Mitarbeiter aus dem EU-Ausland ist die Fahrerlaubnis unproblematisch: Zwischen den EU-Ländern gilt die gegenseitige Anerkennungspflicht.
Der im EU-Ausland erworbene Führerschein gilt also auch in Deutschland. Der Fahrer hat die Möglichkeit, den ausländischen EU-Führerschein in einen deutschen umzutauschen - ist dazu jedoch nicht verpflichtet. Dabei sind jedoch die deutschen Vorschriften zur Geltungsdauer der Fahrerlaubnis (5 Jahre bei LKWs) zu beachten - auch wenn im EU-Ausland eine längere Geltungsdauer bestehen sollte.
Beachtet werden müssen zudem die Regelungen des Berufkraftfahrergesetzes: Bei nach dem 10.9.2009 (Fahrerlaubnis C1, C) bzw. 10.9.2008 (Fahrerlaubnis D1, D) ausgestellten Führerscheinen ist eine Berufskraftfahrerqualifikation erforderlich.
Mitarbeiter aus Nicht-EU-Staaten dürfen, wenn sie ihren Wohnsitz in Deutschland haben, ihre Fahrerlaubnis nur noch für 6 Monate nutzen. Innerhalb dieser Frist müssen sie in Deutschland die theoretische und praktische Führerscheinprüfung vollständig absolvieren um einen deutschen EU-Führerschein zu erhalten. Verzichtet wird lediglich auf eine verpflichtende Fahrschulausbildung.
Ausnahme: Regelung nach Anlage 11 FeV
Für eine Reihe von Staaten, wie z.B. Serbien, gilt eine wichtige Erleichterung: In diesen Staaten ausgestellte Führerscheine können auch ohne erneute Prüfung in Deutschland umgeschrieben werden. Einen Überblick über die Länder und Fahrzeugklassen, die von der Prüfungspflicht ausgenommen sind finden Sie z.B. hier.
Beachtet werden müssen auch hier wieder die Regelungen des Berufskraftfahrergesetzes: Bei nach dem 10.9.2009 (Fahrerlaubnis C1, C) bzw. 10.9.2008 (Fahrerlaubnis D1, D) ausgestellten Führerscheinen ist eine Berufskraftfahrerqualifikation erforderlich.
Berufskraftfahrerqualifikation
Neben der Anerkennung der Fahrerlaubnis sind die Regelungen des Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetzes zu beachten. Folgende Regelung gilt:
- Für Busfahrer: Wer seinen Führerschein der Klasse(n) D1 bis DE nach dem 9. September 2008 erworben hat, benötigt eine Grundqualifikation für gewerbliche Personenbeförderung.
- Für LKW-Fahrer: Wer einen Führerschein der Klasse(n) C1 bis CE nach dem 9. September 2009 erworben hat, benötigt eine Grundqualifikation für gewerbliche Güterbeförderung.
Dabei bestehen im Wesentlichen folgende Möglichkeiten:
- Grundqualifikation: Hierzu muss eine schriftliche sowie praktische Prüfung bestanden werden. Es besteht keine Pflicht eine Schulung zu besuchen.
- Beschleunigte Grundqualifikation: Vorgeschrieben ist eine Schulung von 140 Unterrichtsstunden. Am Ende ist nur eine theoretische Prüfung zu bestehen.
- Berufsausbildung: Alternativ kann auch eine reguläre 3-jährige Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer absolviert werden.
Schaubild: Berufskraftfahrerqualifikation
Detaillierte Informationen zur Berufskraftfahrerqualifikation und den Voraussetzungen finden Sie hier.
Weiterführende Informationen zu den Prüfungen mit Link zur Anmeldung finden Sie ebenfalls auf den Seiten der IHK.
Studie zum Berufskraftfahrermangel
Rund 500 Unternehmen befragte die bayerischen IHKs zum Fahrermangel im Personen- und Güterverkehr. Das Ergebnis: die Hälfte der befragten Unternehmen gab an, dass sie bereits heute sehr stark vom Fahrermangel betroffen sind.
Und: die Lage wird sich noch weiter verschärfen. 61 % der Unternehmen gab an, dass sie zwischen einem und fünf Fahrern in den nächsten fünf Jahren altersbedingt verlieren werden.
Die vollständige Studie finden Sie hier.