Überbrückungshilfe und Neustarthilfe
Die Corona-Wirtschaftshilfen werden bis Ende Juni 2022 verlängert. Die Neustarthilfe Plus läuft als Neustarthilfe 2022 - die Überbrückungshilfe III Plus als Überbrückungshilfe IV weiter.
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Bearbeitung und Bewilligung der Überbrückungshilfe
Informationen zur Antragsberechtigung, Auslegungen der FAQs sowie technischen Problemstellungen erfolgen ausschließlich über die Hotlines des Bundes. Die IHK für München und Oberbayern übernimmt für die Überbrückungshilfe die Funktion der Bewilligungsstelle.
Termine: Wann läuft welche Corona-Hilfe aus?
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) | Antragstellung möglich bis (Ablaufdatum) | Besonderheit | Link zum Programm |
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Überbrückungshilfe III Plus für die Monate Juli bis Dezember 2021 | 31.03.2022 | Die Antragsfrist für Erst- und Änderungsanträge endet am 31.03.2022. | https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Ueberbrueckungshilfe/Ueberbrueckungshilfe-III-Plus/ueberbrueckungshilfe-iii-plus.html |
Überbrückungshilfe IV für die Monate Januar bis Juni 2022 | 15.06.2022 | Die Antragsfrist für Erstanträge endet am 15.06.2022. | https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Ueberbrueckungshilfe/Ueberbrueckungshilfe-IV/ueberbrueckungshilfe-iv.html |
Neustarthilfe 2022 (Januar bis März) | 15.06.2022 | https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Neustarthilfen/Neustarthilfe-2022/neustarthilfe-2022.html | |
Neustarthilfe 2022(April bis Juni) | 15.06.2022 | https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Neustarthilfen/Neustarthilfe-2022/neustarthilfe-2022.html | |
Förderstelle: LfA Förderbank Bayern | |||
Corona-Schutzschirm-Kredit | 15.06.2022 | bis zu 500.000 Euro | https://lfa.de/website/de/foerderangebote/Coronavirus/index.php |
Corona-Schutzschirm-Kredit | 30.04.2022 | mehr als 500.000 Euro | |
Universalkredit | 15.06.2022 | bis zu 500.000 Euro, mit 80%er Haftungsfreistellung | |
Universalkredit | 30.04.2022 | mehr als 500.000 Euro, mit 80%er Haftungsfreistellung | |
LfA-Bürgschaft | 15.06.2022 | bis zu 500.000 Euro auf Basis der Bundesreglung Bürgschaften mit Bürgschaftssatz von bis zu 90% | |
LfA-Bürgschaft | 30.04.2022 | mehr als 500.000 Euro auf Basis des Bundesregelung Bürgschaften mit Bürgschaftssatz von bis zu 90% | |
Corona-Kredit - Gemmeinnützige | 30.04.2022 | ||
Akutkredit ohne Konsolidierungskonzept | 30.06.2022 | ||
Corona-Erleichterungen bei LfA-Bürgschaften | 30.06.2022 | ||
Förderstelle: KfW | |||
KfW-Sonderprogramm 2020: Unternehmerkredit (037/047) | 30.04.2022 | https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/KfW-Corona-Hilfe/ | |
ERP-Gründerkredit-Universell mit Haftungsfreistellung (075/076) | 30.04.2022 | ||
Direktbeteiligung für Konsortialfinanzierung (855) | 30.04.2022 | ||
KfW-Schnellkredit 2020 (078) | 30.04.2022 | ||
Weitere Hilfen | |||
StMWI Bayernfonds | 30.04.2022 | Entscheidend ist nicht das Datum der Antragstellung, sondern das der tatsächlichen Gewährung der Maßnahme. | https://www.stmwi.bayern.de/foerderungen/bayernfonds/ |
BMWK: Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) | 30.04.2022 | https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Coronavirus/WSF/wirtschaftsstabilisierungsfonds.html | |
BayBG: Startup-Shield Bayern (Säule II) | 15.05.2022) | https://www.baybg.de/loesungen/spezialprogramme | |
BayBG: Eigenkapitalschild Mittelstand Bayern | 15.05.2022 | Die angebotenen Beteiligungen wenden sich an etablierte Mittelstandsunternehmen mit einem Gruppenumsatz bis zu 75 Mio. Euro | https://www.baybg.de/loesungen/spezialprogramme |
StMWI: Härtefallhilfen | Für die Härtefallhilfe wird grundsätzlich der Zeitraum November 2020 bis Juni 2022 (Leistungszeitraum) beachtet | https://www.haertefallhilfen.de/HSF/Redaktion/DE/Dossiers/bayern.html |
Überbrückungshilfe IV
Die Bundesregierung unterstützt auch weiterhin Soloselbstständige und Unternehmen, die starke Umsatzeinbußen verzeichnen. Die Überbrückungshilfe III Plus wird deshalb als Überbrückungshilfe IV bis zum 30. Juni 2022 verlängert.
Die Förderbedingungen sind weitgehend deckungsgleich mit der laufenden Überbrückungshilfe III Plus. Eine Antragstellung ist seit dem 06. Januar 2022 möglich. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass die Coronabedingtheit des Umsatzeinbruchs für die Monate April bis Juni 2022 explizit darzulegen ist und aufgrund der weggefallenen Einschränkungen in zahlreichen Fällen nicht mehr gegeben sein wird.
Nähere Informationen gibt es im Term-Sheet des Bundesfinanzministeriums und Bundeswirtschaftsministeriums.
Überbrückungshilfe III plus
Die Überbrückungshilfe III Plus wird als Überbrückungshilfe IV bis zum 31. März 2022 verlängert.
Mit der Überbrückungshilfe III Plus werden Unternehmen im Zeitraum Juli 2021 bis Dezember 2021 unterstützt. Die Förderprinzipien sind bis auf wenige Ausnahmen wie bei der Überbrückungshilfe II und III. Der Umsatz muss gegenüber dem Vergleichszeitraum 2019 um mindestens 30 Prozent zurückgegangen sein und die Anträge werden über einen Prüfenden Dritten gestellt.
Was gilt bei der Überbrückungshilfe III Plus? - Die maximale monatliche Förderung in der Überbrückungshilfe III Plus beträgt 10 Mio. EUR.
- Die Obergrenze für Förderungen aus Überbrückungshilfe III und Überbrückungshilfe III Plus liegt jetzt bei maximal 52 Mio. EUR. Sie setzt sich zusammen aus 12 Mio. EUR aus dem geltenden EU-Beihilferahmen bestehend aus Kleinbeihilfe, De-Minimis sowie Fixkostenhilfe zuzüglich 40 Mio. EUR aus dem neuen Beihilferahmen der Bundesregelung Schadensausgleich. Die neue EU-Regelung zum Schadensausgleich gilt für Unternehmen, die von staatlichen Schließungsmaßnahmen direkt oder indirekt betroffen sind. Diese können künftig Schäden von bis zu 40 Mio. EUR geltend machen.
- Für Hilfen oberhalb der bisher geltenden 12 Mio. EUR gelten wie im KfW-Sonderprogramm 2020 und beim Wirtschaftsstabilisierungsfonds Beschränkungen bei Gewinn- und Dividendenausschüttungen, Bonuszahlungen und Aktienrückkäufen.
Was ist neu im Programm der Überbrückungshilfe III Plus? - Restart-Prämie: Unternehmen, die im Zuge der Wiedereröffnung Personal aus der Kurzarbeit zurückholen, neu einstellen oder anderweitig die Beschäftigung erhöhen, erhalten wahlweise zur bestehenden Personalkostenpauschale eine Personalkostenhilfe als Zuschuss zu den dadurch steigenden Personalkosten. Sie erhalten auf die Differenz der tatsächlichen Personalkosten im Fördermonat Juli 2021 zu den Personalkosten im Mai 2021 einen Zuschuss von 60 Prozent. Im August beträgt der Zuschuss noch 40 Prozent und im September 20 Prozent. Nach September 2021 wird kein Zuschuss mehr gewährt.
- Ersetzt werden künftig Anwalts- und Gerichtskosten von bis zu 20.000 Euro pro Monat für die insolvenzabwendende Restrukturierung von Unternehmen in einer drohenden Zahlungsunfähigkeit.
Wie kann ich einen Änderungsantrag nach Fristende stellen wenn mein Erstantrag noch nicht (teil)bewilligt wurde?
- Für Hilfen oberhalb der bisher geltenden 12 Mio. EUR gelten wie im KfW-Sonderprogramm 2020 und beim Wirtschaftsstabilisierungsfonds Beschränkungen bei Gewinn- und Dividendenausschüttungen, Bonuszahlungen und Aktienrückkäufen.
- Restart-Prämie: Unternehmen, die im Zuge der Wiedereröffnung Personal aus der Kurzarbeit zurückholen, neu einstellen oder anderweitig die Beschäftigung erhöhen, erhalten wahlweise zur bestehenden Personalkostenpauschale eine Personalkostenhilfe als Zuschuss zu den dadurch steigenden Personalkosten. Sie erhalten auf die Differenz der tatsächlichen Personalkosten im Fördermonat Juli 2021 zu den Personalkosten im Mai 2021 einen Zuschuss von 60 Prozent. Im August beträgt der Zuschuss noch 40 Prozent und im September 20 Prozent. Nach September 2021 wird kein Zuschuss mehr gewährt.
- Ersetzt werden künftig Anwalts- und Gerichtskosten von bis zu 20.000 Euro pro Monat für die insolvenzabwendende Restrukturierung von Unternehmen in einer drohenden Zahlungsunfähigkeit.
Wie kann ich einen Änderungsantrag nach Fristende stellen wenn mein Erstantrag noch nicht (teil)bewilligt wurde?
Sofern der eingereichte Erstantrag bis zum 15.03.2022 weder bewilligt, noch teilbewilligt wurde liegt ein begründeter Ausnahmefall für die Stellung eines Änderungsantrags in der Überbrückungshilfe III Plus vor. Die Frist zur Einreichung beträgt 6 Wochen nachdem eine (Teil-)Bewilligung des Erstantrags erfolgt ist. Bitte warten Sie die Bewilligung bzw. Teilbewilligung Ihres Antrags ab.
Diese Änderungen können Sie nicht mehr direkt über das Portal vornehmen, sondern Sie müssen sich dazu über den Servicedesk des Bundes freischalten lassen.
Neustarthilfe 2022 Q1 und Q2
Auch die bewährte Neustarthilfe für Soloselbständige wird fortgeführt. Förderzeitraum der Neustarthilfe 2022 Q1 ist Januar bis März 2022, Förderzeitraum der Neustarthilfe 2022 Q2 ist April bis Juni 2022.
Nähere Informationen zur Neustarthilfe 2022 gibt es hier zum Download.
Neustarthilfe Plus
Mit dem Programm Neustarthilfe Plus werden Soloselbstständige, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, unständig Beschäftigte sowie kurz befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künsten bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie in den Förderzeiträumen Juli bis September und Oktober bis Dezember 2021 unterstützt.
Anträge für die NSH Plus konnten Sie bis zum 31.03.2022 einreichen.
- Die Neustarthilfe soll Soloselbständige, insbesondere Künstlerinnen und Künstler sowie Kulturschaffende unterstützen.
- Die Endabrechnung müssen die Empfänger durch Selbstprüfung erstellen.
- Die Neustarthilfe ist nicht auf Leistungen der Grundsicherung anzurechnen.
- Sie kann nicht zusätzlich zur Überbrückungshilfe III Plus beantragt werden.
Informationen zur Endabrechnung finden Sie hier.
Warnung vor betrügerischen E-Mails
Das Bayerische Landeskriminalamt warnt vor betrügerischen E-Mails mit angeblichen Antragsformularen auf Corona-Überbrückungshilfen. Die Absender dieser Phishing-Mails geben sich als Vertreter der Europäischen Kommission in Deutschland aus und versuchen, mit den gefälschten Formularen an die Daten von Unternehmen zu gelangen. Die Unternehmen sollen ihre Daten an die E-Mail DEUTSCHLAND@EC-Europa.de schicken. Dies ist jedoch keine Adresse der EU. Mit den erschlichenen Daten könnten die Täter dann Betrugstaten im Namen der geschädigten Unternehmen begehen.
Allgemeine Infos
Wem kann ich Fragen zum Stand meines Antrags stellen?
Fragen zum Stand Ihres Antrages kann Ihr Steuerberater, der den Antrag gestellt hat, beantworten. Er hat Zugriff auf das Portal zur Antragstellung und kann dort sehen, wie der Stand der Dinge ist. Auch andere prüfende Dritte wie Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwälte dürfen Anträge stellen und können diese einsehen.
Wie erkenne ich, dass es sich um eine vertrauenswürdige Website handelt?
Der Online-Antrag zur Überbrückungshilfe ist ein Angebot des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, des Bundesministeriums der Finanzen sowie des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat.
Sie sind ausschließlich unter den gültigen Webadressen ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de sowie antragslogin.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de zu erreichen.
Änderungsanträge können Sie hier stellen.
Geben Sie erst dann Ihre Daten ein, nachdem Sie sich vergewissert haben, dass ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de bzw. antragslogin.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de als Webadresse im Adressfeld Ihres Browsers stehen. Ähnlich anmutende Webangebote unter abweichenden Webadressen oder mit anderen Endungen sind Fake-Webseiten.
Wer entscheidet über den Antrag zur Überbrückungshilfe?
Die Entscheidung über die Bewilligung ist Aufgabe der Bewilligungsstellen der Bundesländer, in Bayern ist dies die IHK für München und Oberbayern.
Corona-Wirtschaftshilfen in Zahlen
Corona-Hilfen sind nicht pfändbar
Bitte beachten Sie: Corona-Hilfen sind nicht von der Bank pfändbar. Sollten Sie Probleme haben, weisen Sie der Bank dieses Informationsblatt vor.