Pressemeldung vom 08.02.2022

Wirtschaft begrüßt Lockerungen der Corona-Regeln in Bayern

Bayerische Staatskanzlei in München
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08.02.2022 - Die von der Bayerischen Staatsregierung heute beschlossenen Lockerungen bei den Corona-Regeln in Bayern sind aus Sicht der Wirtschaft im Freistaat die erhofften Schritte in Richtung Normalität. „Wir begrüßen, dass der Ministerrat mit seinen heutigen Beschlüssen mehr unternehmerisches Handeln ermöglicht. Der Einstieg in den Ausstieg gibt Betrieben Zuversicht, sie gewinnen jetzt wieder an Hoffnung und haben wieder eine Perspektive“, erklärt Manfred Gößl, Hauptgeschäftsführer des Bayerischen Industrie- und Handelskammertags (BIHK).

BIHK-Chef Gößl: Einstieg in den Ausstieg gibt Betrieben Zuversicht

Neben dem Ende der Sperrstunde in der Gastronomie hat die Staatsregierung erleichterte Zutrittsregelungen zu körpernahen Dienstleistungen, Saunen und Hallenbädern sowie eine erhöhte Auslastung in Kinos, Seilbahnen, bei Veranstaltungen und Messen beschlossen. Außerdem bleibt die Hotspot-Regelung ab einer 1000er-Inzidenz ausgesetzt.

„Wir hatten uns zuletzt intensiv für entsprechende Lockerungen und Erleichterungen in weiten Teilen des öffentlichen und wirtschaftlichen Lebens in Bayern eingesetzt, da die zutrittsbeschränkten Branchen dringend mehr unternehmerischen Spielraum brauchen, um überleben zu können“, sagt BIHK-Chef Gößl. „Wegen der bisherigen Sperrstunde ab 22 Uhr sind etwa in vielen Restaurants Tische leer geblieben, weil Gästen das Zeitkorsett zu eng war. Die Gastronomen hatten weniger Umsatz, bei gleichbleibenden Ausgaben für Personal, Nebenkosten und Lebensmitteln“, so Gößl. „Auch körpernahe Dienstleistungen, bei denen nun wieder 3G gilt, sowie Hallenbäder und Saunen, die von Genesenen und Zweifachgeimpften nun ohne zusätzlichen Corona-Test besucht werden dürfen, können mit mehr Kunden und damit mehr Umsätzen rechnen. Mehr Besucher bei Messen und Ver-anstaltungen bedeuten vor allem auch mehr Übernachtungen, mehr Bewirtungen, mehr Einkäufe und mehr Kunden für das Taxigewerbe.“

Der BIHK-Hauptgeschäftsführer betont, dass es trotz der Lockerungen noch immer Branchen gibt, die seit Monaten geschlossen sind. „Solange es unter anderem für die Nachtgastronomie keinen Ausblick auf Öffnungsschritte gibt und Volksfeste ausfallen, muss der Staat weiterhin finanziell unter die Arme greifen und die beste-henden Hilfen verlängern. Betreiber von Clubs, Discos und Bars sowie Schausteller stehen bereits am Rande ihrer wirtschaftlichen Existenz, da Umsätze ganz oder größtenteils ausfallen.“

Gößl appelliert außerdem, weiter das Virus ernst zu nehmen sowie die gängigen Hygiene- und Schutzmaßnahmen einzuhalten. „Auch wenn die Lage in den Kliniken, vor allem auf den Intensivstationen, es erlaubt, weitere Öffnungsschritte zu gehen und bestehende Zugangsbarrieren nach und nach abzubauen, braucht es weiterhin Augenmaß. Es ist im Sinne der bayerischen Unternehmen sowie ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, bei Öffnungen und Lockerungen schrittweise vorzugehen, um Gesundheitsschutz mit wirtschaftlichen Freiheiten in Einklang zu bringen. Das bedeutet aber auch, die Arbeit an einem konkreten Exit-Plan jetzt zu starten und nicht erst im Frühjahr.“