Pressemeldung vom 02.12.2020
Wirtschaft lehnt Grundsteuer C strikt ab
Der Bayerische Handwerkstag (BHT) und die IHK für München und Oberbayern lehnen eine Einführung der Grundsteuer C im Freistaat strikt ab. Sie fordern die Staatsregierung dazu auf, ihre Befugnis zur abweichenden landesrechtlichen Regelung zu nutzen und die „Baulandsteuer“, wie die Grundsteuer C auch genannt wird, im Bayerischen Grundsteuergesetz von der Anwendung auszuschließen.
BHT und IHK München befürchten erhebliche finanzielle und bürokratische Belastungen
„Mit der Grundsteuer C würde das Steuersystem noch komplizierter, als es ohnehin schon ist. Hinzu kämen erhebliche bürokratische und finanzielle Mehrbelastungen“, betonen BHT-Präsident Franz Xaver Peteranderl und IHK-Präsident Dr. Eberhard Sasse.
Die Unterscheidung zwischen bebaubarer und nicht bebaubarer Fläche macht die Grundsteuer C sehr streitanfällig. Weiter ergeben sich Abgrenzungsschwierigkeiten für alle Grundstücke, auf denen neben einer Wohnnutzung auch eine Gewerbenutzung möglich wäre. „Gerade in den Ballungszentren ist es für unsere Unternehmen wichtig, Flächen zur Vergrößerung des Gebäudes in Reserve zu haben, ohne hierfür mit einer separaten Steuer belegt zu werden“, begründet Peteranderl.
„Es darf keinesfalls bestraft werden, wenn Unternehmen für Wachstum vorsorgen und Flächen für Erweiterungen und Investitionen bereithalten. Anstelle einer Strafsteuer sollte auf positive Anreize gesetzt werden, um vorhandenes Bauland zu mobilisieren“, ergänzt Sasse.
Beide Präsidenten betonen zusätzlich, dass die Wirtschaft angesichts der schwerwiegenden Corona-Krise neue Steuern und bürokratische Auflagen grundsätzlich ablehne.