Pressemeldung vom 18.12.2018
Wirtschaft gegen weitere Verzögerungen beim Zuwanderungsgesetz
Die IHK für München und Oberbayern drückt aufs Tempo bei den neuen Regeln zur Fachkräftezuwanderung. Der große Fachkräftemangel in Bayern treffe den Mittelstand besonders stark.
IHK-Präsident Sasse: „Gesteuerte Fachkräftezuwanderung ist Gewinn für Standort“
"Das Zuwanderungsgesetz, das außerordentlich schnell auf den Weg gebracht wurde, begrüßen wir daher sehr. Es sollte jetzt umgehend verabschiedet werden und schnell in Kraft treten", sagt IHK-Präsident Eberhard Sasse. Sasse betont, dass zwei Drittel der Unternehmen im Freistaat den Fachkräftemangel als Geschäftsrisiko Nummer eins sehen. Laut IHK Fachkräftemonitor fehlen 260.000 Fachkräfte in Bayern. Diese Lücke verursacht im Jahr 2018 Wertschöpfungsverluste in Höhe von 23 Milliarden Euro im Freistaat.
"Das inländische Fachkräftepotenzial ist in weiten Teilen Bayerns durch die Vollbeschäftigung praktisch ausgeschöpft. Die passgenau gesteuerte Einwanderung von Fachkräften ist absolut notwendig und ein Gewinn für den Standort und die gesamte Volkswirtschaft", sagt Sasse. Verwässerungen des Entwurfs und noch kompliziertere Regelungen würden das Gesetz bürokratischer und weniger mittelstandsfreundlich machen, so der IHK-Präsident. "Wichtig sind auch bessere Anwerbe- und Verwaltungsverfahren, damit potenzielle Zuwanderer nicht monatelang auf Visatermine warten", so Sasse.
Der Stellenaufbau in Bayern wird bereits zu einem Fünftel von ausländischen Fachkräften aus Drittstaaten getragen, so die Statistik der Arbeitsagentur. Der Zahl der Beschäftigten aus Drittstaaten ist in den vergangenen drei Jahren im Freistaat von 230.000 auf 310.000 gestiegen. "Diese Zahlen belegen, wie aufnahmefähig der bayerische Arbeitsmarkt ist und wie dringend die Wirtschaft Fachkräfte braucht", so der IHK-Präsident. Im gleichen Zeitraum stieg die Zahl der in Bayern beschäftigten EU-Ausländer von 338.000 auf 470.000, vor allem durch Zuwanderer aus Rumänien, Kroatien, Polen und Ungarn. EU-Angehörige genießen in Deutschland freies Aufenthaltsrecht als Arbeitnehmer. Drittstaaten umfassen das Ausland ohne EU-Länder, Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz.
Die IHK hatte mit dem ifo Institut München einen Vorschlag für ein Fachkräftezuwanderungskonzept entwickelt und sich an der politischen Debatte beteiligt. Das im Frühjahr veröffentlichte Papier lieferte zentrale Vorschläge, die sich im Eckpunktepapier des Bundeskabinetts vom Herbst wiederfanden, unter anderem die Zuwanderungsoption zur Arbeitssuche. Die ifo Studie ist unter Fachkräftesicherung erhältlich.