Pressemeldung vom 08.10.2018 - Bad-Tölz-Wolfratshausen
Gewerbesteuer bleibt für Kommunen wichtige Einnahmequelle
Über 59,6 Millionen Euro an Brutto-Gewerbesteuereinnahmen konnten die Städte, Märkte und Gemeinden im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen 2017 verbuchen, so die Auswertung des Bayerischen Landesamts für Statistik.
Durchschnittlicher Hebesatz im Landkreis liegt bei 322 Prozent
Damit stand die Gewerbesteuer für über 31 Prozent der kommunalen Steuereinnahmen. Drei gewerbesteuerberechtigte Landkreisgemeinden erhöhten ihre Gewerbesteuerhebesätze. Oberbayernweit waren es weitere 28 von insgesamt 500. Nur drei Kommunen aus dem Regierungsbezirk nahmen Senkungen vor.
Reinhold Krämmel, Vorsitzender des IHK-Regionalausschusses Bad Tölz-Wolfratshausen, appelliert an die Kommunen, sorgsam mit dieser Einnahmequelle umzugehen, denn die steuerliche Belastung der Betriebe wachse unaufhörlich. Mit 322 Prozent liegt der durchschnittliche Hebesatz im Landkreis derzeit unter dem Wert von 334 Prozent für Oberbayern. Bayernweit liegt der Durchschnitt bei 339 Prozent und damit deutlich unter dem bundesweiten Durchschnitt von 364 Prozent. Laut Krämmel habe die Höhe der Gewerbesteuer bei der Standortwahl der Betriebe einen großen Einfluss. „Es ist deshalb sehr wichtig, dass die steuerliche Belastung der Unternehmen nicht weiter steigt“, erklärt der Vorsitzende. Er fordert: „Hebesätze dürfen nicht zum Spielball kommunaler Eigeninteressen werden. Ist das finanzielle Korsett für die Unternehmen zu eng geschnürt, investieren die Betriebe weniger. Und das wirkt sich nachteilig auf ihre Bereitschaft zu Innovationen aus, worunter letztendlich der Standort insgesamt leidet.“
Spitzenreiter beim Gewerbesteuerhebesatz waren 2017 Bad Tölz, Geretsried und Wolfratshausen mit jeweils 380 Prozent. Den niedrigsten Hebesatz riefen mit 300 Prozent die Gemeinden Bad Heilbrunn, Dietramszell, Eurasburg, Münsing und Reichersbeuern auf. Ihre Sätze erhöht haben Egling (auf 320 Prozent) sowie Greiling und Sachsenkam (beide auf 310 Prozent).
Die IHK-Broschüre „Gewerbesteuer in Oberbayern“ mit rechtlichen Grundlagen und allen oberbayerischen Hebesätzen ist unter www.ihk-muenchen.de/gewerbesteuer verfügbar.