Pressemeldung vom 08.10.2018 - Weilheim - Schongau

Gewerbesteuer bleibt für Kommunen wichtige Einnahmequelle ‎

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Über 87 Millionen Euro an Brutto-Gewerbesteuereinnahmen konnten die Städte, Märkte und Gemeinden im Landkreis Weilheim-Schongau 2017 verbuchen, so die Auswertung des Bayerischen Landesamts für Statistik.

Durchschnittlicher Hebesatz im Landkreis liegt bei 343 Prozent

Damit stand die Gewerbesteuer für über 40 Prozent der kommunalen Steuereinnahmen. Vier gewerbesteuerberechtigte Landkreisgemeinden erhöhten ihre Gewerbesteuerhebesätze. Oberbayernweit waren es weitere 27 von insgesamt 500. Nur drei Kommunen aus dem Regierungsbezirk nahmen Senkungen vor, unter ihnen auch Schongau.

Klaus Bauer, Vorsitzender des IHK-Regionalausschusses Weilheim-Schongau, appelliert an die Kommunen, sorgsam mit einer ihrer wichtigsten Einnahmequellen umzugehen: „Mit
343 Prozent liegt der durchschnittliche Hebesatz im Landkreis bereits über dem Wert von 334 Prozent für Oberbayern und 339 Prozent für Bayern.“ Laut Bauer habe die Höhe der Gewerbesteuer bei der Standortwahl der Betriebe einen großen Einfluss. „Es ist deshalb sehr wichtig, dass die steuerliche Belastung der Unternehmen nicht weiter steigt“, erklärt der Vorsitzende. Er fordert: „Hebesätze dürfen nicht zum Spielball kommunaler Interessen werden. Ist das finanzielle Korsett für die Unternehmen zu eng geschnürt, investieren die Betriebe weniger. Und das wirkt sich nachteilig auf ihre Bereitschaft zu Innovationen aus, was letztendlich dem Standort insgesamt schadet.“

Spitzenreiter beim Gewerbesteuerhebesatz waren 2017 die Gemeinden Bernbeuren, Bernried, Burggen, Hohenfurch, Peißenberg, Peiting, Raisting, Schongau, Steingaden, Weilheim, Wessobrunn und Wielenbach mit jeweils 380 Prozent. Den niedrigsten Hebesatz riefen mit 300 Prozent die Gemeinden Hohenpeißenberg, Huglfing und Prem auf. Erhöhungen nahmen Antdorf und Habach (auf 340 Prozent) sowie Seeshaupt und Sindelsdorf (auf 350 Prozent) vor. Schongau senkte den Hebesatz von 380 auf 350 Prozent. Die IHK-Broschüre „Gewerbesteuer in Oberbayern“ mit rechtlichen Grundlagen und allen oberbayerischen Hebesätzen ist unter www.ihk-muenchen.de/gewerbesteuer verfügbar.