Pressemeldung vom 23.08.2019 - Rosenheim

Noch sprudelt die Gewerbesteuer in Stadt und Landkreis Rosenheim

Flächennutzung Bayern
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Die boomende Wirtschaft sorgte auch 2018 für sprudelnde Gewerbe-steuereinnahmen in den Kommunen des Landkreises und in der Stadt Rosenheim. Im Landkreis stieg das Aufkommen gegenüber dem Vorjahr um 11,8 Prozent auf 133,4 Millionen Euro, in der Stadt um ein Viertel auf 46,1 Millionen Euro. Die Werte verstehen sich vor Abzug der Gewerbesteuerumlage an Bund und Länder. Nur die Gemeinde Feldkirchen-Westerham hat am Gewerbesteuer-Hebesatz gedreht und um 60 Punkte auf 380 Prozent erhöht. Der Durchschnitts-Hebesatz ist deshalb auf 334 Punkte angestiegen. In Rosenheim liegt der Wert unverändert bei 400 Prozent.

Bensegger: „Nachlassende Konjunktur erfordert Augenmaß der Kommunen“‎

„Mit nachlassender Konjunktur wird die Belastung der Betriebe durch die Gewerbesteuer steigen. Deswegen ist mehr denn je das Augenmaß der Kommunen bei den Hebesätzen gefordert“, ist Andreas Bensegger, Vorsitzender des IHK-Regionalausschusses Rosenheim, überzeugt. Knapp über ein Drittel der kommunalen Steuereinnahmen im Landkreis stammten 2018 von den Gewerbesteueranteilen, die bei den Gemeinden verblieben sind. In der Stadt betrug dieser Wert 39,4 Prozent.

Der durchschnittliche Hebesatz im Landkreis ist identisch mit dem oberbayerischen Wert (334 Prozent) und liegt sowohl unter dem bayerischen (339 Prozent) als auch deutlich unter dem bundesweiten Durchschnitt (363 Prozent). Kritisch sieht Bensegger, dass mit der Gewerbesteuer nicht nur erzielte Gewinne versteuert werden, sondern auch die Substanz der Betriebe. Grund dafür sind steuerrechtlich verankerte Hinzurechnungen für anfallende Betriebskosten wie Zinsen, Mieten oder Leasingraten.

Spitzenreiter beim Gewerbesteuerhebesatz war 2018 im Landkreis Prien mit 390 Prozent. Am niedrigsten war der Hebesatz mit 290 Prozent in Amerang. Gesetzlich ist den Gemeinden bundesweit ein Mindesthebesatz von 200 Prozent vorgeschrieben. Daten zu den Gewerbesteuerhebesätzen und Gemeindefinanzen werden regelmäßig vom Bayerischen Landesamt für Statistik erfasst. Die IHK-Broschüre „Gewerbesteuer in Oberbayern“ mit rechtlichen Grundlagen und allen oberbayerischen Hebesätzen für 2018 ist unter www.ihk-muenchen.de/gewerbesteuer verfügbar.