Pressemeldung vom 27.10.2017 - Rosenheim
Bensegger: „Orientierung für Unternehmer im Bürokratie-Dschungel“
Betriebe, die im europäischen Ausland Dienstleistungen erbringen wollen, stehen in vielen Fällen vor erheblichen rechtlichen Hürden. So müssen beispielsweise auch Firmen aus dem Landkreis Rosenheim vor jedem Arbeitseinsatz in Österreich bei den dortigen Behörden angemeldet werden – ansonsten drohen empfindliche Strafen.
Neues Serviceportal der IHK für Dienstleistungen innerhalb der EU
Mit dem IHK-Dienstleistungskompass gibt es nun erstmals eine umfassende Länderübersicht über die Regelungen zur Mitarbeiterentsendung für die 15 wichtigsten europäischen Handelspartner.
„In grenznahen Regionen wie Rosenheim gehört es zur Tagesordnung vieler Betriebe, in Tirol oder Salzburg tätig zu sein. In der Praxis erschweren aber umständliche Anmeldeprozesse für entsandte Mitarbeiter, unterschiedliche Arbeits- und Sozialstandards sowie unklare Steuerregelungen oft die Umsetzung. Das neue Onlineportal ist deshalb eine wertvolle Orientierungshilfe im Bürokratie-Dschungel anderer Länder“, erklärt Andreas Bensegger, Vorsitzender des IHK-Regionalausschusses Rosenheim.
Als grenzüberschreitende Dienstleister tätig sind unter anderem IT-Firmen, Messebauer, Monteure, Spediteure und Ingenieurbüros, aber ebenso Industriefirmen, die im Ausland zunehmend umfassende Services wie Planung und Wartung anbieten. „Es widerspricht dem Grundgedanken des Binnenmarkts, dass viele EU-Länder ihre Märkte für Dienstleistungen abschotten. Einfachere Regeln und mehr Informationen könnten einen Wachstumsschub auslösen, denn die Unternehmen aus unserer Region haben gute Chancen, ihre Leistungen auch in den Nachbarländern zu erbringen“, stellt Bensegger fest.
Das neue Portal des Bayerischen Industrie- und Handelskammertags (BIHK) sowie der Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Handwerkskammern kann kostenlos unter www.dienstleistungskompass.eu genutzt werden und wird laufend aktualisiert.