Pressemeldung vom 27.02.2020 - Altötting-Mühldorf
Unternehmen informieren sich über neues Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Auf der Suche nach neuen Fachkräften haben die Unternehmen in der Region längst auch das Ausland im Blick. Wenige Tage vor Inkrafttreten des neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes am 1.März haben sich deswegen zahlreiche interessierte Arbeitgeber in der IHK-Geschäftsstelle Mühldorf über die neuen rechtlichen Möglichkeiten informiert. Im Mittelpunkt stand die Frage: Was müssen die heimischen Betriebe ab März bei der Rekrutierung von neuen Mitarbeitern im Ausland beachten?
Experten der IHK, des Landratsamtes und der Arbeitsagentur beantworten drängende Fragen
Einen ganzen Nachmittag lang erklärten Experten der IHK für München und Oberbayern, der Bundeagentur für Arbeit und des Landratsamtes Mühldorf die neuen Einreiseregelungen für Bewerber, Auszubildende oder fertig ausgebildete Fachkräfte. Außerdem erhielten die anwesenden Unternehmer hilfreiche Hinweise, wie ausländische Berufsabschlüsse hierzulande anerkannt werden und welche Schritte dabei zu beachten sind.
Die Unternehmen in den Landkreisen Altötting und Mühldorf hatten bei der Konjunkturumfrage der IHK zum Jahresbeginn 2020 den Fachkräftemangel am häufigsten als das größte Risiko für die wirtschaftliche Entwicklung genannt. Laut Zahlen der IHK hatten im Frühjahr 2019 in der gesamten Region Südostoberbayern etwa 12.000 qualifizierte Mitarbeiter gefehlt. Aufgrund dieses Engpasses konnten rund 4,1 Prozent aller der in der Region angebotenen Arbeitsplätze für Fachkräfte nicht besetzt werden.
Wirtschaft auf Fachkräfte angewiesen – schnelle Prozesse gefordert
Im Landkreis Mühldorf lag der Ausländeranteil unter allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigen im vergangenen Jahr bei 14 Prozent (2014: 7,3 Prozent). Im Landkreis Altötting lag der Anteil von Ausländern bei 14,9 Prozent (2014: 10,9 Prozent).
„Die Zahlen zeigen, wie wichtig die Zuwanderung von Fachkräften für unsere Wirtschaft ist. Mit dem neuen Gesetz bekommen die Betriebe die Möglichkeit, qualifizierte Mitarbeiter ohne akademische Bildung im Nicht-EU-Ausland anzuwerben“, sagt Herbert Prost, Leiter der IHK-Geschäftsstelle in Mühldorf. Für die heimischen Unternehmen sei jetzt wichtig, dass die Prozesse in den Verwaltungen und deutschen Botschaften zügig anlaufen und nicht zu lange dauern. „Es darf nicht passieren, dass Betriebe und mögliche Bewerber im Ausland monatelang oder gar Jahre aufeinander warten müssen. Unsere Wirtschaft braucht so schnell wie möglich qualifiziertes und motiviertes Personal“, betont Prost.
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz tritt am 1.März in Kraft. In den Verfahren zur Anerkennung für im Ausland erworbene Berufsqualifizierungen spielen auch die IHKs eine wichtige Rolle. Ihre deutschlandweit zentrale Anerkennungsstelle IHK-FOSA ist bereits seit 2012 in Nürnberg ansässig.
Die IHK für München und Oberbayern bietet auf ihrer Webseite zahlreiche Ratgeber, Tipps für Unternehmen zum Anwerben von Fachkräften im Ausland.