Pressemeldung vom 23.08.2019 - Altötting-Mühldorf
Weniger Gewerbesteuer-Einnahmen im Landkreis
Die Kommunen des Landkreises Altötting haben 2018 weniger Gewerbesteuereinnahmen kassiert. Das Aufkommen ging gegenüber dem Vorjahr um 8,5 Prozent auf 128,8 Millionen Euro zurück, vor Abzug der Gewerbesteuerumlage an Bund und Länder. Nur die Gemeinde Erlbach hat im vergangenen Jahr den Gewerbesteuer-Hebesatz verändert und den Wert um 20 Punkte auf 330 Prozent gesenkt. Der Durchschnitts-Hebesatz im Landkreis beträgt somit 329 Prozent.
Obermeier-Osl: „Nachlassende Konjunktur erfordert Augenmaß der Kommunen“
„Mit nachlassender Konjunktur wird die Belastung der Betriebe durch die Gewerbesteuer steigen. Deswegen ist mehr denn je das Augenmaß der Kommunen bei den Hebesätzen gefordert“, ist Ingrid Obermeier-Osl, IHK-Vizepräsidentin und Vorsitzende des Regionalausschusses Altötting-Mühldorf, überzeugt. Die den Gemeinden verbliebenen Gewerbesteueranteile standen 2018 für 52,4 Prozent aller kommunalen Steuereinnahmen im Landkreis, im Vorjahr waren es 57 Prozent.
Der durchschnittliche Hebesatz im Landkreis liegt weiter sowohl unter dem oberbayerischen (334 Prozent) und dem bayerischen (339 Prozent) Wert, als auch deutlich unter dem bundesweiten Durchschnitt (363 Prozent). Kritisch sieht die IHK-Vizepräsidentin, dass mit der Gewerbesteuer nicht nur erzielte Gewinne versteuert werden, sondern auch die Substanz der Betriebe. Grund dafür sind steuerrechtlich verankerte Hinzurechnungen für anfallende Betriebskosten wie Zinsen, Mieten oder Leasingraten.
Spitzenreiter beim Gewerbesteuerhebesatz war 2018 die Gemeinde Perach mit 380 Prozent. Am niedrigsten war der Hebesatz mit 240 Prozent in Stammham. Gesetzlich ist den Gemeinden bundesweit ein Mindesthebesatz von 200 Prozent vorgeschrieben. Daten zu den Gewerbesteuerhebesätzen und Gemeindefinanzen werden regelmäßig vom Bayerischen Landesamt für Statistik erfasst. Die IHK-Broschüre „Gewerbesteuer in Oberbayern“ mit rechtlichen Grundlagen und allen oberbayerischen Hebesätzen für 2018 ist unter www.ihk-muenchen.de/gewerbesteuer verfügbar.