Pressemeldung vom 16.08.2017 - Altötting-Mühldorf
Gewerbesteuereinnahmen im Landkreis gehen zurück
Die Gemeinden im Landkreis haben im vergangenen Jahr einen deutlichen Rückgang der Gewerbesteuereinnahmen verzeichnet. Insgesamt kassierten die Kommunen 2016 rund 68,8 Millionen Euro, das ist ein Minus von 37,5 Prozent gegenüber 2015.
Obermeier-Osl: „Kommunen müssen bei den Gewerbesteuern Augenmaß bewahren“
Mit 52 Prozent entfällt über die Hälfte aller kommunalen Steuereinnahmen auf die Gewerbesteuer. Keine Entwicklung gab es laut den Zahlen des Bayerischen Landesamtes für Statistik hingegen bei der Höhe der Hebesätze. Ingrid Obermeier-Osl, IHK-Vizepräsidentin und Vorsitzende des Regionalausschusses Altötting-Mühldorf, warnt trotzdem vor Veränderungen nach oben.
Wie die Unternehmerin aus Schwindegg betont, ist der durchschnittliche Hebesatz im Landkreis über die letzten zehn Jahre nur geringfügig um vier Punkte gestiegen. Der aktuelle Durchschnittswert von 329 Prozent bleibt knapp unterhalb dem Niveau in Oberbayern (333 Prozent) und Bayern (338 Prozent), aber weiterhin deutlich unter dem bundesweiten Durchschnittswert (2015: 397 Prozent). „Diesen Standortvorteil dürfen unsere Kommunen nicht leichtfertig aufs Spiel setzen. Bei den Gewerbesteuern ist Augenmaß gefragt – ein niedrigerer Hebesatz lässt den Betrieben mehr Luft zum Atmen und Investieren“, erklärt Obermeier-Osl. Die Regionalausschuss-Vorsitzende kritisiert außerdem, dass durch Hinzurechnungen bei der Gewerbesteuer nicht nur Gewinne besteuert würden, sondern auch Kosten wie Zinsen, Mieten oder Leasingraten und damit die Substanz der Betriebe.
Spitzenreiter beim Gewerbesteuerhebesatz blieb 2016 die Gemeinde Perach mit 380 Prozent, es folgten Altötting mit 370 Prozent und Winhöring mit 350 Prozent. Die Gemeinde Stammham markierte mit einem Hebesatz von 240 Prozent sowohl im Landkreis als auch oberbayernweit den niedrigsten Hebesatz, gefolgt von Burghausen, Emmerting, Kastl, Kirchweidach, Mehring und Unterneukirchen mit jeweils 320 Prozent. Die IHK-Broschüre „Gewerbesteuer in Oberbayern“ mit rechtlichen Grundlagen und allen oberbayerischen Hebesätzen ist unter www.ihk-muenchen.de/gewerbesteuer verfügbar.