Pressemeldung vom 23.11.2020 - Pfaffenhofen
Überbrückungshilfe 1: Über 1,48 Millionen Euro an Betriebe im Landkreis ausgezahlt
23.11.2020 - Die IHK für München und Oberbayern zieht eine positive Bilanz zur Überbrückungshilfe 1. „Im Landkreis Pfaffenhofen wurden über 1,48 Millionen Euro an 140 Antragsteller ausgezahlt. Insgesamt gingen 150 Anträge ein. Die durchschnittliche Auszahlung je Antrag lag bei 10.622 Euro“, sagt Eduard Kastner, Vorsitzender des IHK-Regionalausschusses Pfaffenhofen. Maximal war eine Auszahlung von 150.000 Euro möglich, dazu kam es im Freistaat in 148 Fällen.
Kastner: „Jetzt Überbrückungshilfe 2 beantragen“ / Schnellstart nach EU-Genehmigung
Die Überbrückungshilfe 1 gleicht die durch die Corona-Krise eingetretenen Kostenbelastungen in den Monaten Juni, Juli und August teilweise aus. Die Abwicklung der Hilfen übernimmt im Freistaat die IHK für München und Oberbayern. Aktuell sind 95 Prozent der Anträge beschieden. Von den Auszahlungen gingen im Landkreis 30 Prozent ins Hotel- und Gaststättengewerbe und 23 Prozent in den Wirtschaftszweig ‚Sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen‘, der unter anderem Reisebüros, Event- und Messeveranstalter abdeckt. Es folgt der Wirtschaftszweig ‚Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen‘, der zwölf Prozent der Gesamtauszahlungen erhielt. Zu diesem zählen neben Autohäusern und Kfz-Werkstätten unter anderem auch klassische Einzelhandelsgeschäfte sowie der Großhandel.
Für das Anschlussprogramm Überbrückungshilfe 2, das Betriebskostenzuschüsse für die Monate September bis Dezember gewährt, können bereits seit Ende Oktober Anträge gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 31. Januar 2021. Das Verfahren läuft weiter ausschließlich über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Anwälte und vereidigte Buchprüfer. Die abschließende Bearbeitung der Anträge durch die IHK ist ab heute möglich, da die Bearbeitungssoftware des Bundes und die beihilferechtliche Genehmigung der EU endlich vorliegen.
„Nach wie vor sind ganze Branchen stark von der Krise und dem neuen Lockdown betroffen und brauchen Beistand auf ihrem Weg in die Nach-Corona-Zeit. Dies betrifft vor allem Gastronomie, Hotellerie, Reisebüros, die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft, teilweise den Einzelhandel und viele Dienstleister, insbesondere auch Soloselbsständige. Die staatlichen Hilfen sind gut und richtig. Wir als IHK stehen durch die engagierte Abwicklung der Programme unseren Unternehmerinnen und Unternehmern in dieser schwierigen Zeit eng zur Seite“, sagt Kastner.
Für die Überbrückungshilfe 2 sind in Bayern bereits rund 3.500 Anträge mit einem beantragten Fördervolumen von über 100 Millionen Euro bei der IHK für München und Oberbayern eingegangen. Sie übernimmt erneut die Abwicklung der Hilfe für ganz Bayern. Die Fördersumme pro Antrag hat sich auf knapp 30.000 Euro deutlich erhöht, auch wenn die längere Förderdauer von vier statt drei Monaten gegenüber der Überbrückungshilfe 1 zu berücksichtigen ist.
Auch die angekündigten Novemberhilfen – also die zusätzliche außerordentliche Wirtschaftshilfe für Unternehmen, die durch die Schließung während des Teil-Lockdowns stark betroffen sind – laufen über das gleiche Antragsportal des Bundes und werden für ganz Bayern von der IHK München abgewickelt. Aktuell erarbeiten Bund und Länder für das Programm die Möglichkeit einer Abschlagzahlung. Genaue Details zur Antragstellung werden in den kommenden Tagen erwartet.
Alle Informationen zur Überbrückungshilfe und den Antragsbedingungen sind online verfügbar unter www.ihk-muenchen.de/ueberbrueckungshilfe.