Pressemeldung vom 08.10.2018 - Ingolstadt
Sorgsamer Umgang mit Gewerbesteuer notwendig
Über 84,5 Millionen Euro an Brutto-Gewerbesteuereinnahmen konnte die Stadt Ingolstadt 2017 verbuchen, so die Auswertung des Bayerischen Landesamts für Statistik.
Gewerbesteuerhebesatz bei 400 Prozent – dritthöchster in Oberbayern
Damit stand die Gewerbesteuer für 28 Prozent der kommunalen Steuereinnahmen. Auch wenn der Gewerbesteuerhebesatz stabil geblieben ist, fordert Fritz Peters, Vorsitzender des IHK-Regionalausschusses Ingolstadt, den sorgsamen Umgang der Stadt mit dieser Einnahmequelle.
„Die steuerliche Belastung der Betriebe wächst. Hinzu kommt, dass Ingolstadt mit 400 Prozent ohnehin schon einen der höchsten Gewerbesteuerhebesätze in ganz Bayern aufruft“, so Peters. In Oberbayern liegt der durchschnittliche Wert aktuell bei 334 Prozent, in Bayern bei 339 Prozent. 31 der 500 gewerbesteuerberechtigten Gemeinden im Regierungsbezirk erhöhten 2017 ihre Gewerbesteuerhebesätze. Senkungen gab es nur in drei Fällen. Laut Peters bestimme die Höhe des Gewerbesteuerhebesatzes die Attraktivität eines Standorts. Er fordert: „Hebesätze dürfen nicht als Spielball kommunaler Eigeninteressen missbraucht werden. Ist das finanzielle Korsett für die Unternehmen zu eng geschnürt, investieren die Betriebe weniger. Das wiederum wirkt sich nachteilig auf ihre Bereitschaft zu Innovationen aus, worunter letztendlich der Standort insgesamt leidet.“
Oberbayerischer Spitzenreiter beim Gewerbesteuerhebesatz war 2017 die Landeshauptstadt München mit 490 Prozent. Es folgten die Gemeinde Kirchberg im Landkreis Erding mit 450 sowie neben der kreisfreien Stadt Ingolstadt auch die kreisfreie Stadt Rosenheim mit 400 Prozent. Den niedrigsten Hebesatz von 240 Prozent riefen die Gemeinden Grünwald (Landkreis München), Pöcking (Landkreis Starnberg) und Stammham (Landkreis Altötting) auf. In der Region Ingolstadt liegt der durchschnittliche Hebesatz mit 311 Prozent im Landkreis Pfaffenhofen am niedrigsten, gefolgt vom Landkreis Neuburg-Schrobenhausen mit 322 Prozent und dem Landkreis Eichstätt mit 333 Prozent.
Die IHK-Broschüre „Gewerbesteuer in Oberbayern“ mit rechtlichen Grundlagen und allen oberbayerischen Hebesätzen ist unter www.ihk-muenchen.de/gewerbesteuer verfügbar.