Pressemeldung vom 03.11.2017 - Ingolstadt
Neues Serviceportal der IHK für Dienstleistungen innerhalb der EU
Unternehmen, die im europäischen Ausland Dienstleistungen erbringen wollen, stehen in vielen Fällen vor erheblichen rechtlichen Hürden. So müssen auch Betriebe aus dem Landkreis ihre Mitarbeiter vor jedem Arbeitseinsatz zum Beispiel in Österreich, der Schweiz oder Italien bei den dortigen Behörden anmelden, sonst drohen ihnen empfindliche Geldbußen. Mit dem IHK-Dienstleistungskompass gibt es nun erstmals eine umfassende Länderübersicht über die Regelungen zur Mitarbeiterentsendung für die 15 wichtigsten europäischen Handelspartner.
Peters: „Orientierung für Unternehmer im Bürokratie-Dschungel“
„Nicht nur in grenznahen Regionen gehören grenzüberschreitende Dienstleistungen zur Tagesordnung vieler Unternehmer. Häufig wird diese Praxis zusätzlich durch umständliche Anmeldeprozesse für entsandte Mitarbeiter, unterschiedliche Arbeits- und Sozialstandards sowie unklare Steuerregelungen erschwert“, erklärt Fritz Peters, Vorsitzender des IHK-Regionalausschusses Ingolstadt.
Als grenzüberschreitende Dienstleister sind unter anderem IT-Firmen, Messebauer, Monteure, Spediteure und Ingenieurbüros tätig. „Aber auch Industriefirmen, die ihren Auslandskunden zunehmend umfassende Services wie Planung und Wartung anbieten, gehören dazu. Mit dem neuen Onlineportal erhalten alle diese Betriebe nun eine wertvolle Orientierungshilfe, um trotz Bürokratie-Dschungel in anderen Ländern mit ihren Mitarbeitern tätig zu werden“, stellt Peters fest.
Das neue Portal des Bayerischen Industrie- und Handelskammertags (BIHK) sowie der Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Handwerkskammern kann kostenlos unter IHK-Dienstleistungskompass genutzt werden und wird laufend aktualisiert.