Bezahlung der Prüfungsgebühren
Muss ich die Prüfungsgebühren jetzt gleich bezahlen?
Nein. In der Regel erhalten Sie mit der Ladung zur Prüfung einen Gebührenbescheid. Dieser ist unter Angabe der Gebührenbescheid-Nummer und der Ident-Nummer fristgerecht auf eines der angegebenen Konten der IHK (nicht der IHK-Akademie!) zu überweisen. Wird die Gebühr nicht rechtzeitig entrichtet, kann dies einen Prüfungsausschluss zur Folge haben.
Die Höhe der Prüfungsgebühren finden Sie in der aktuellen Gebührenordnung.