IHK Fortbildungsprüfung

Geprüfte /-r Barmeister /-in

Egal, ob selbstständig tätig oder in einer Einrichtung, die über eine Bar gehobenen Niveaus verfügt, angestellt: Der Barmeister als Fach- und Führungskraft muss über den Kundenkontakt hinaus zahlreiche organisatorische und verwaltende Aufgaben übernehmen. Der Abschluss Geprüfter Barmeister baut auf den Kenntnissen, Fertigkeiten und Fähigkeiten eines/einer Geprüften Barmixers/-in auf.

Ziel der Prüfung

Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation, folgende in Zusammenhang stehende Aufgaben eines Geprüften Barmeisters/einer Geprüften Barmeisterin als Fach- und Führungskraft beim Planen, Herstellen und Vermarkten gastronomischer Produkte und Dienstleistungen im Rahmen des Barbetriebs gästeorientiert wahrnehmen und sich dabei auf sich verändernde Anforderungen einstellen zu können:

  • Disponieren, Einkaufen, Verwalten und Einsetzen von Produkten; Beachten von Qualitätsanforderungen und einschlägigen Rechtsvorschriften; Veranlassen der sachgerechten Lagerung von Ge- und Verbrauchsgütern; Überprüfen des Bestandes; Veranlassen der Instandhaltung von Einrichtungen, Maschinen, Geräten und Gebrauchsgütern
  • Selbstständiges Planen, Ausführen und Kontrollieren von gastorientierten Dienstleistungen; Durchführen von Kostenrechnung und Preiskalkulation; Überwachen der Kostenentwicklung sowie der Arbeitsleistung; Herstellen von bartypischen Produkten unter Berücksichtigung ernährungsphysiologischer Aspekte
  • Mitwirken bei der Erstellung von Marketingkonzepten; Planen und Durchführen von verkaufsfördernden Aktionen; Beraten von Gästen und Führen von Verkaufsgesprächen
  • Einsetzen des Personals zur Gewährleistung eines termingerechten und wirtschaftlichen Arbeitens unter Beachtung der Lebensmittel- und Hygienevorschriften; Hinwirken auf eine reibungslose Zusammenarbeit im Betriebsablauf; Zusammenarbeit mit anderen Betriebsbereichen, Betrieben und Institutionen
  • Übertragen von Aufgaben unter Berücksichtigung fachspezifischer, wirtschaftlicher und sozialer Aspekte auf die Mitarbeiter entsprechend ihrer Qualifikation, Leistungsfähigkeit und Eignung; Führen und Fördern der Mitarbeiter; Fördern der beruflichen Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter; Zusammenarbeiten mit der Geschäftsführung und dem Betriebsrat
  • Durchführen erforderlicher Maßnahmen des Infektionsschutzes, des Arbeitsschutzes, insbesondere der sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Betreuung und der Unfallverhütung in Abstimmung mit den mit Arbeitssicherheit befassten Stellen und Personen innerhalb und außerhalb des Betriebes; Erkennen betriebsbedingter Umweltbelastungen und Beachten der Umweltschutzbestimmungen

Aufbau der Prüfung‎ zum Barmeister

Wirtschaftsbezogene Qualifikationen (schriftlich)

  • Volks- und Betriebswirtschaft
  • Rechnungswesen
  • Recht und Steuern
  • Unternehmensführung

Handlungsspezifische Qualifikationen (schriftlich, mündlich und praktisch)

  • Gäste beraten und bewirten
  • Mitarbeiter führen und fördern
  • Abläufe planen, durchführen und kontrollieren
  • Produkte beschaffen und pflegen
  • Praktische Prüfung
    • Im Rahmen eines Fachgesprächs sollen Sie nachweisen, dass Sie Gespräche mit Gästen und Mitarbeitern vorbereiten, strukturiert führen und einer begründeten Lösung zuführen können.
    • Eine integrative praktische Situationsaufgabe besteht aus anspruchsvollen praktischen Arbeiten, die Situationen im Barbereich widerspiegeln sollen.

Berufs- und Arbeitspädagogische Qualifikationen
Deteils hierzu entnehmen Sie bitte der Seite für die Ausbildereignungsprüfung

Zulassungsvoraussetzungen‎ ‎– Zulassung zur Prüfung

Die Zulassungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte der Prüfungsvorschrift.
Zur Prüfung Ihrer persönlichen Zulassung zur Prüfung geben Sie bitte über folgenden Link Ihre Daten ein und laden Ihre Nachweise hoch.

Prüfungstermine / Fristen

Der Prüfungsteil Wirtschaftsbezogenen Qualifikationen wird zweimal, der Prüfungsteil Handlungsspezifischen Qualifikationen wird einmal jährlich angeboten.‎
Die genauen Prüfungstermine entnehmen Sie bitte der Terminvorschau.

Prüfungsgebühren

Die Höhe der Prüfungsgebühren entnehmen Sie bitte der Gebührenordnung.

Lehrgangsträger ‎– wer bildet aus?

Grundsätzlich ist kein Lehrgang zur Vorbereitung auf die Prüfung vorgeschrieben. Aufgrund der Komplexität und der Menge des Prüfungsstoffes ist die strukturierte Vorbereitung aber sehr empfehlenswert. Der Link zum Lehrgangsanbieter enthält die uns bekannten Bildungsträger, die auf diese Prüfung vorbereiten. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und hat keinen Empfehlungscharakter. Über die Qualität der jeweiligen Vorbereitungsmaßnahme können wir keine Aussage treffen. Wir empfehlen Ihnen aber, dass Sie sich vorab bei den in Frage kommenden Bildungsträgern über die Unterrichtsinhalte und –methoden sowie über die Referenzen der eingesetzten Trainer / Dozenten informieren.