Berufszugangsprüfungen und Unterrichtungen

Gebühren und allgemeine Informationen

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Hier erfahren Sie, welche Kosten auf Sie zukommen, wenn Sie bei der IHK für München und Oberbayern Sach- und Fachkundeprüfungen ablegen bzw. Unterrichtungen besuchen. In einigen Fällen können die entsprechenden Gebühren auch von Ihrem Arbeitgeber übernommen werden.

Gebühren

Bitte beachten - neue Gebühren ab 01.01.2024!

Die rechtlichen Grundlagen in Bezug auf die Erhebung von Gebühren sind in den Rechtsgrundlagen der IHK für München und Oberbayern festgeschrieben. Hier finden Sie auch die Gebührentarife der IHK für München und Oberbayern aufgelistet.

Hier kommen Sie zu den Rechtsgrundlagen der IHK für München und Oberbayern

Da in der Gebührenordnung teilweise Gebührenrahmen festgeschrieben sind, finden Sie in der nachfolgenden Gebührenübersicht die detaillierten Gebührensätze für alle Prüfungs- und Unterrichtungsvarianten.

Gebührenübersicht Berufszugangsprüfungen, Unterrichtungen zum Download

Gebührenübernahme

Sollten Ihre Gebühren von ihrer Firma oder anderen Personen übernommen werden, müssen Sie vor der Anmeldung eine Gebührenübernahme durch z. B. ihren Arbeitgeber bescheinigen lassen. Hierzu benutzen Sie das Gebührenübernahmeformular.

Kostenübernahmeformular Berufszugangsprüfungen, Unterrichtungen zum Download

Das Formular können Sie am Bildschirm ausfüllen. Dann ausdrucken, unterschreiben und stempeln lassen. Scannen (oder fotografieren) Sie das unterschriebene Dokument. Bei der Onlineanmeldung können Sie die Datei hochladen.

Rückwärtsfristen

Insbesondere im Zusammenhang mit Gebühren sind Fristen sehr wichtig. Sie können in den meisten Fällen bis zu einem Stichtag gebührenfrei zurücktreten. Ab diesem Stichtag wird dann ein Anteil der Prüfungsgebühren fällig. Dieser Stichtag ist als Zeitraum bezogen auf den Prüfungstermin angegeben (z.B. 14 Tage vor Prüfungstermin). Wie berechnet sich nun dieser Stichtag? Beachten Sie hierzu nachfolgendes Dokument zum Download:

Rückwärtsfristen - wie werden diese berechnet?

Die interne Berechnung des Stichtags erfolgt im Verwaltungssystem automatisch auf Basis dieser Grundlage. Hier gibt es auch keinen Spielraum bezüglich der Festsetzung. Es ist daher wichtig, dass Sie den Rücktritt sofort schriftlich (Post oder Email) weitergeben. Entscheidend ist hierbei der Posteingangsstempel oder Datum/Uhrzeit der Email. Da die Postlaufzeiten teilweise sehr lang sind, ist die Email-Variante zu bevorzugen!