Fachkundeprüfung Güterkraftverkehr

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Sie wollen gewerbsmäßig Kraftfahrzeuge bzw. Fahrzeugkombinationen mit mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht einsetzen? Dann benötigen Sie dazu die Erlaubnis der zuständigen unteren Verkehrsbehörde.

So erwerben Sie den Fachkundenachweis zur Führung eines ‎Güterkraftverkehrsunternehmens

Sie wollen gewerbsmäßig Kraftfahrzeuge bzw. Fahrzeugkombinationen mit mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht einsetzen? Dann benötigen Sie dazu die Erlaubnis der zuständigen unteren Verkehrsbehörde. Die allgemeine Erlaubnispflicht ist im Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) festgelegt. Die notwendigen Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis sind in der Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr geregelt.

Konkret müssen Sie als angehende/r Güterkraftverkehrsunternehmer/in die folgenden Berufszugangsbedingungen erfüllen:

  • Persönliche Zuverlässigkeit
  • Finanzielle Leistungsfähigkeit
  • Fachliche Eignung

Für Informationen zum Nachweis von persönlicher Zuverlässigkeit und finanzieller Leistungsfähigkeit ist unser Referat „Berufszugang“ zuständig. Informationen und Ansprechpartner finden Sie unter„Markt- und Berufszugang“.

Nachweis der fachlichen Eignung – Prüfung ja oder nein?‎

Im Folgenden finden Sie alle Informationen zum Nachweis der fachlichen Eignung zum Führen eines Güterkraftverkehrsunternehmens. Dieser Nachweis ist durch das Ablegen einer Fachkundeprüfung bei der Industrie und Handelskammer zu erbringen.

Keine Prüfung müssen Sie ablegen:
- wenn Sie eine Abschlussprüfung in einem der Ausbildungsberufe oder Studiengänge absolviert haben, die in unserem Merkblatt aufgelistet sind.
- wenn Sie eine mehrjährige nicht untergeordnete leitend Tätigkeit in einem Güterkraftverkehrsunternehmen nachweisen können. Genauere Voraussetzungen finden Sie in unserem Merkblatt.

In diesem Fall stellen Sie bitte Online einen Antrag auf Anerkennung eines Berufsabschlusses bzw. leitende Tätigkeit.

Die Gebühren, die für die Prüfung des Nachweise der langjährigen leitenden Tätigkeit mit und ohne Fachgespräch fällig werden entnehmen Sie bitte unserer Gebührenordnung.

Umschreiben von Fachkundebescheinigungen

Sie haben bei der IHK für München und Oberbayern eine Fachkundeprüfung für Güterkraftverkehrsunternehmer vor dem Inkrafttreten der Berufszugangsverordnung vom 21. Juni 2000 abgelegt?
Sie können Ihre Bescheinigung mit einem Online Antrag entsprechend umschreiben lassen.

Sollten Sie jedoch damals Ihre Prüfung bei einer anderen IHK abgelegt haben, bitten wir Sie, sich diesbezüglich dorthin zu wenden. Das Umschreiben von Fachkundebescheinigungen ist immer Sache der IHK, welche die Bescheinigung ausgestellt hat.

Die Fachkundeprüfung

Schriftliche Prüfung. Die schriftliche Prüfung besteht aus zwei Teilen mit jeweils zwei Stunden Dauer:
1. Teil:
Multiple-Choice-Fragen und offene Fragen mit direkter Antwort und schriftlichen Übungen/Fallstudien
2.
Teil: verbundene offene Fragen mit direkter Antwort und Kalkulationsaufgaben

Mündliche Prüfung. Für die mündliche Prüfung sind circa 30 Minuten vorgesehen.

Details zu den Prüfungen finden Sie in der Prüfungsordnung für Fachkundeprüfungen für den Straßenpersonen- und Güterkraftverkehr.

Prüfungsvorbereitung

Um die notwendigen Fach- und Sachkenntnisse für den Güterkraftverkehr zu erwerben, gibt es entsprechende Fachliteratur sowie Vorbereitungskurse von privaten Veranstaltern. Detaillierte Informationen dazu bietet Ihnen unserem Merkblatt.

Bitte lesen Sie zur Vorbereitung auf die Fachkundeprüfung für Güterkraftverkehr auch den „Orientierungsrahmen zur Vorbereitung auf die Fachkundeprüfung für den Güterkraftverkehr“.