IHK Ratgeber

Förderung "Ausbildungsplätze sichern" in Corona-Zeiten

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© Rene Asmussen von Pexels
Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ wurde verlängert und ausgeweitet!
Mitte März 2021 hat das Bundeskabinett beschlossen, das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ zu verlängern und weiterzuentwickeln. Das Programm nimmt jetzt auch das Ausbildungsjahr 2021/2022 in den Blick, um die langfristigen Auswirkungen der Corona-Krise zu verringern und den Ausbildungsmarkt weiter zu stärken. Außerdem wird das Programm einem größeren Kreis von Betrieben zugänglich gemacht. Das wird durch die Erhöhung der Prämien für die Neueinstellung oder die Übernahme von Auszubildenden sowie der Ausweitung der Förderung zur Vermeidung von Kurzarbeit umgesetzt.

In der Zweiten Förderrichtlinie des Bundesbildungsministeriums, deren Neufassung am 30. April 2021 veröffentlicht worden ist, wurden Verbesserungen bei der Förderung der Auftrags- und Verbundausbildung und eine neue Förderung von Prüfungsvorbereitungslehrgängen eingeführt. Ab dem 3. Mai 2021 konnten Anträge zur Förderung der Auftrags- und Verbundausbildung nur noch auf Basis dieser neuen Förderbestimmungen gestellt werden!
Anträge im Rahmen der Zweiten Förderrichtlinie für das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ konnten nur bis zum 31.03.2022 gestellt werden.

Die im Koalitionsbeschluss vorgesehene Förderung neuer Ausbildungsverträge ist mit dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ umgesetzt worden. Ziel ist es, ausbildende Betriebe in der aktuell wirtschaftlich schwierigen Situation dabei zu unterstützen, Ausbildungskapazitäten aufrecht zu erhalten oder zu steigern, Kurzarbeit für Auszubildende zu vermeiden sowie Anreize zur Übernahme von Auszubildenden im Falle einer pandemiebedingten Insolvenz zu schaffen.

  • Die 1. Förderrichtlinie des Bundesprogramms mit der "Ausbildungsprämie", der "Ausbildungsprämie plus", dem "Zuschuss zur Ausbildungsvergütung" und der "Übernahmeprämie" ist zum 01. August 2020 in Kraft getreten. Die Förderung zur Sicherung von Ausbildungsplätze wurde vom 11. Dezember an ausgeweitet. Eine weitere Verlängerung bzw. Weiterentwicklung der 1. Förderrichtlinie ist am 27.03.2021 Inkraft getreten. Das Programm nimmt jetzt auch das Ausbildungsjahr 2021/2022 in den Blick, um die langfristigen Auswirkungen der Corona-Krise zu verringern und den Ausbildungsmarkt weiter zu stärken. Außerdem wird das Programm einem größeren Kreis von Betrieben zugänglich gemacht. Das wird durch die Erhöhung der Prämien für die Neueinstellung oder die Übernahme von Auszubildenden sowie der Ausweitung der Förderung zur Vermeidung von Kurzarbeit umgesetzt.
  • Die 2. Förderrichtlinie zur "Auftrags- und Verbundausbildung" wurde in einer zweiten Richtlinie geregelt und ist ursprünglich zum 30. Oktober 2020 in Kraft getreten. In der Zweiten Förderrichtlinie des Bundesbildungsministeriums, deren Neufassung am 30. April 2021 veröffentlicht worden ist, wurden Verbesserungen bei der Förderung der Auftrags- und Verbundausbildung und eine neue Förderung von Prüfungsvorbereitungslehrgängen eingeführt. Die Fördervoraussetzungen wurden flexibilisiert, die Förderbeträge laufzeitabhängig gestaffelt und erhöht und die Förderung wurde einem größeren Kreis an Unternehmen zugänglich gemacht.
    Die Vereinbarung über die Auftrags- oder Verbundausbildung musste zwischen dem 24.06.2020 und dem Ablauf des 31.12.2021 geschlossen werden. Die hierin vereinbarte Auftrags- oder Verbundausbildung musste eine Dauer von mindestens vier Wochen haben.
    Anträge im Rahmen der Zweiten Förderrichtlinie für das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ konnten nur bis zum 31.03.2022 gestellt werden.

Folgende Eckpunkte der 1. Förderrichtlinie wurden dafür angepasst:

Generelle Fördervoraussetzungen

  • Die Kriterien für die erhebliche Corona-Betroffenheit wurden für Ausbildungen ab 01.06.2021 deutlich reduziert. Beim Umsatzeinbruch ist für Ausbildungsverhältnisse, die ab 01.06.2021 gestartet sind, nur noch ein 30%-iger Rückgang in mindestens einem Monat erforderlich.
  • Zuvor konnten nur Unternehmen mit bis zu 249 Mitarbeiter von der Ausbildungsprämie profitieren. Für Ausbildungen, die ab 01.06.2021 beginnen, können Unternehmen mit bis zu 499 Mitarbeitenden gefördert werden.
  • Ab Inkrafttreten werden auch Ausbildungswechsler unabhängig vom Ausbildungsjahr mit Ausbildungsprämien gefördert.

Ausbildungsprämie / Ausbildungsprämie plus

  • Die Ausbildungsprämien wurden für Ausbildungen, die bis zum 31.05.2021 begonnen haben - rückwirkend zum 16. Februar 2021 - in bisheriger Höhe verlängert.
  • Für Ausbildungen, welche frühestens ab dem 1. Juni 2021 begonnen haben, wurde die Ausbildungsprämie von 2.000 Euro auf 4.000 Euro und die Ausbildungsprämie plus von 3.000 Euro auf 6.000 Euro verdoppelt.

Zuschüsse

  • Der Anreiz, Auszubildende und ihre Ausbilder trotz Kurzarbeit im Betrieb zu halten, wurde verbessert. Mit Inkrafttreten gibt es deshalb nicht nur einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung, sondern auch einen Zuschuss zur Ausbildervergütung.

Übernahmeprämie

Die Übernahmeprämie wurde mit Inkrafttreten bis 31.12.2021 verlängert und auf 6.000 EUR verdoppelt. Mit ihr wird neben der Übernahme eines Auszubildenden aus einem Insolvenzfall auch bei pandemiebedingter Kündigung oder bei Abschluss eines Auflösungsvertrages unterstützt.

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit

Eckpunkte der 2. Förderrichtlinie

Anträge im Rahmen der Zweiten Förderrichtlinie für das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ konnten nur bis zum 31.03.2022 gestellt werden.

Auftrags- und Verbundausbildung

Die Vereinbarung über die Auftrags- oder Verbundausbildung musste zwischen dem 24.06.2020 und dem Ablauf des 31.12.2021 geschlossen werden. Die hierin vereinbarte Auftrags- oder Verbundausbildung musste eine Dauer von mindestens vier Wochen haben.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

An wen richtet sich die Förderung?

Betriebe, die eine Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen oder in den bundes- und landesrechtlich geregelten praxisintegrierten Ausbildungen im Gesundheits-und Sozialwesen durchführen.

Ausbildungsprämie und Ausbildungsprämie plus:
ausschließlich ausbildende kleine und mittlere Unternehmen

  • für Ausbildungsverhältnisse, die bis zum 31. Mai 2021 begonnen haben:
    mit bis zu 249 Mitarbeitern
  • für Ausbildungsverhältnisse, die ab dem 1. Juni 2021 beginnen:
    mit bis zu 499 Mitarbeitern

Zuschüsse zur Vermeidung von Kurzarbeit:
Diese Förderungen (Zuschuss zur Ausbildungsvergütung und Zuschuss zur Ausbildervergütung) waren bisher ausschließlich für ausbildende kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 249 Mitarbeitern.
Seit März 2021 sind diese möglich für Betriebe mit bis zu 499 Mitarbeitern!

Übernahmeprämie:
Bei der Übernahmeprämie sind ausbildende Unternehmen unabhängig von der Zahl ihrer Mitarbeiter!

Ausschlusskriterien:

  • Praktika sind ausgeschlossen.
  • Pro Ausbildungsvertrag kann entweder eine Ausbildungsprämie, eine Ausbildungsprämie plus oder eine Übernahmeprämie plus gewährt werden. Mehrere Prämien für einen Ausbildungsvertrag werden nicht gewährt. Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn der Ausbildungsbetrieb für ein und denselben Ausbildungsvertrag bereits eine Förderung mit gleicher Zielrichtung oder mit gleichem Inhalt erhält.
  • Der Ausbildungsbetrieb muss seinen Sitz in Deutschland haben.

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