Berichte aus den Sitzungen des Arbeitskreises Kreditwirtschaft
Der Arbeitskreis Kreditwirtschaft setzt sich aus hochrangigen Vertretern der Finanzwirtschaft zusammen. Der Arbeitskreis bietet seinen Mitgliedern neben dem Ideenaustausch, die Möglichkeit Rahmenbedingungen der Branche mitzugestalten und Branchenbedürfnisse an Fachexperten und Politiker auf Landes-, Bundes- sowie Europaebene zu spiegeln.
Die Kreditwirtschaft im Zeichen der Corona-Krise
Die Sitzung des Arbeitskreises Kreditwirtschaft der IHK für München und Oberbayern fand unter der Leitung des stellvertretenden Vorsitzenden Herrn Dr. Lingel erstmals in digitaler Form am 25. Juni 2020 statt.
Zentrales Thema der Sitzung war der Einfluss der Corona-Krise auf die Kreditwirtschaft. Die Mitglieder sahen einen hohen Beratungsbedarf bei Privat- und Firmenkunden und erwarten eine Insolvenzwelle ab dem 1. Oktober 2020. Zusätzlich thematisierten sie KfW- und LfA-Kredite.
Politische Handlungsfelder identifizierten die Mitglieder bei den Themenbereichen Eigenkapitalverstärkung, Dividendenausschüttung und Insolvenzen.
Frau Dr. Emslander von der IHK München und Oberbayern stellte anschließend die aktuelle wirtschaftliche Lage mitsamt einem branchenbezogenen Ausblick vor. Der Ausschuss wurde zudem über die politischen Erfolge der Gesamtinteressenvertretung informiert, insbesondere was die Sicherstellung von Liquidität/Finanzierung, Personal/Arbeitsmarkt und Recht betrifft.
Die IHK verfolgt weiterhin das Ziel, Unterstützungsmaßnahmen und Konjunkturprogramme, die im Gesamtinteresse aller Unternehmen liegen, durchzusetzen. Das Augenmerk liegt dabei auf den besonders stark betroffenen kleinen und mittleren Betrieben ohne dabei unverhältnismäßig hohen Kosten nach sich zu ziehen.
Bankenregulierung: Sustainable Finance und Basel III-Finalisierung - Quo vadis?
Der IHK-Arbeitskreis Kreditwirtschaft diskutierte in mehreren Gesprächen in Brüssel am 21.01.20 die zentrale Frage, wie sich die EU-Vorhaben zur Bankenregulierung auf die Mittelstandsfinanzierung auswirken. Insbesondere standen die Auswirkungen der Sustainable-Finance-Agenda und des Basel-III-Finalisierungspaketes im Fokus.
Neben den Europaabgeordneten Sven Giegold (Grüne) und Engin Eroglu (Freie Wähler) tauschte sich der Arbeitskreis auch mit hochrangigen Vertretern der EU-Kommission aus.
Die aktuellen Regulierungsvorhaben könnten Mittelstandsfinanzierung erschweren, waren sich die Mitglieder einig. Ihre Forderungen: Die Bedingungen für die Mittelstandsfinanzierung dürfen sich nicht verschlechtern und Proportionalität muss in den Gesetzesvorhaben Eingang finden.
Parlamentarischer Abend des BIHK: Herausforderung für die Mittelstandsfinanzierung: Sustainable Finance, auch als Teil des Green Deals - Quo vadis?
Im Anschluss an die Sitzung am 21.01.2020 nahmen die Arbeitskreismitglieder am Parlamentarischen Abend des BIHK teil.
Vor dem aktuellen Hintergrund der Einigung der europäischen Gesetzgeber auf eine einheitliche Definition nachhaltiger Wirtschaftsaktivitäten ("Taxonomie") im Dezember 2019 stand die Frage nach der Ausgestaltung der Taxonomie im Mittelpunkt der Diskussion. „Die aktuellen Überlegungen zur Definition einer nachhaltigen Wirtschaftstätigkeit entlang der gesamten Lieferkette sind für kleine und mittlere Unternehmen nicht umsetzbar,“ so das Impulspapier der IHK.
Dies unterstich auch CSU-Finanzexperte und Europaabgeordnete Markus Ferber: "Bei der Ausgestaltung der technischen Kriterien gilt es nun sehr genau aufzupassen, dass wir kein neues Bürokratiemonster schaffen." Mario Nava, Direktor für horizontale Angelegenheiten bei der DG FISMA, sicherte die Berücksichtigung der Bedürfnisse von kleinen und mittleren Unternehmen zu. Die genaue Ausgestaltung bleibt abzuwarten.
Die IHK für München und Oberbayern wird sich weiterhin für die Belange von kleinen und mittleren Unternehmen einsetzen.
Zur Sitzung am 18.03.2019 in der Merkur Bank KG aA begrüßte der IHK-Arbeitskreis Kreditwirtschaft Markus Ferber, Mitglied des Europäischen Parlaments sowie Mitglied und Koordinator der EVP-Fraktion im Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON).
Nach der Eröffnung durch den stellvertretenden Vorsitzenden des Arbeitskreises, Dr. Marcus Lingel, berichtete Herr Ferber über die Hauptthemen des ECON-Ausschusses der abgelaufenen Legislaturperiode und über die Schwerpunkte für das laufende Jahr. Der Arbeitskreis betonte in der anschließenden Diskussion, dass die Berücksichtigung von mehr Verhältnismäßigkeit in der Bankenregulierung – gemäß dem im Dezember 2018 verabschiedeten EU-Bankenpaket CRD IV/ CRR II - essentiell für den Fortbestand des erfolgreichen deutschen 3-Säulen-Modells der Kreditwirtschaft sei. Die darin beschlossene Definition kleiner Banken und der daraus resultierende EBA-Auftrag für ein Maßnahmenpaket zur Senkung der Bürokratiekosten für kleine und mittlere Banken sollte stringent umgesetzt werden. Zudem riet der Arbeitskreis dazu die Geldwäscheanforderungen vor dem Hintergrund eines funktionsfähigen europäischen Binnenmarktes einer Kosten-Nutzen-Analyse zu unterziehen.
Abschließend wurden aktuelle Themen aus der IHK präsentiert sowie eine IHK-Positionierung zum EU-Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums („Sustainable Finance“) diskutiert.
Europa reguliert und macht alles richtig - denkwürdige Sitzung mit EU-Parlamentarier und Finanzmarktexperten Peter Simon
„Ein Ergebnis zum Genießen“, „Das ist ganz großartig“, „Ich finde das richtig klasse“ – wann hat man zuletzt solche Aussagen über ein EU-Vorhaben gehört? Die Sitzung des IHK-Arbeitskreises Kreditwirtschaft am 18. Dezember in der IHK München bot das, was es vor der Europawahl braucht: eine Werbung für Europas Stärke und Handlungsfähigkeit.
Abseits der Öffentlichkeit hat sich am 4. Dezember in Brüssel Großes ereignet. EU-Parlament, Kommission und Ministerrat haben das bislang wichtigste Maßnahmenpaket zur Bankenregulierung auf den Weg gebracht. Damit wird die versprochene Proportionalität endlich umgesetzt. Kleine, nicht systemrelevante Banken und Sparkassen sollen von einer deutlichen Bürokratie-Entlastung profitieren.
Ein Ergebnis, das aus deutscher Sicht als spektakulär bezeichnet werden kann. Wie es zustande kam, darüber berichtete dem Arbeitskreis der Mann, dem es gelungen ist die deutsche Position, für die auch die IHK München mit Nachdruck geworben hat, überraschend weitgehend durchzusetzen: Peter Simon, Europa-Parlamentarier aus Baden-Württemberg.
Der SPD-Mann ist mit der Materie bestens vertraut. Simon ist federführender Berichterstatter und Verhandlungsführer des EU-Parlaments für die Novelle der Eigenkapitalverordnung und Eigenkapitalrichtlinie (CRR/CRD).
Politisch knifflig war schon die Frage, was unter „kleiner Bank“ zu verstehen ist. Man einigte sich auf Banken mit einer Bilanzsumme bis zu 5 Milliarden Euro. Sie profitieren künftig von Erleichterungen: Sie müssen weniger Zahlen offen legen und in deutlich geringerem Maß über die Vergabe von Großkrediten berichten.
Aus IHK-Sicht ist die geplante Bürokratie-Entlastung für kleine Banken sehr erfreulich. Eine weitere wichtige IHK-Forderung hat man in Brüssel ebenfalls erfüllt: Der sogenannte KMU-Faktor bleibt erhalten. Das heißt, dass Banken Kredite an Mittelständler bis zu einem Betrag von 2,5 Millionen Euro aufgrund des nachweislich geringeren Risikos mit weniger Eigenkapital hinterlegen müssen.
Simon sieht die europäische Bankenregulierung insgesamt „in den richtigen Bahnen“. Die Teilnehmer der Sitzung stimmten ihm zu. Einige Bankvertreter erklärten, es komme nun darauf an, dass dieses Regelwerk von Bafin, EBA (European Banking Authority) und Bundesbank vernünftig umgesetzt werde.
Ein Sparkassen-Sprecher äußerte allerdings die Befürchtung, dass der Entlastungseffekt schnell verpuffen könnte. Er verwies auf neue mögliche Belastungen, wie beispielsweise Berichtspflichten über Nachhaltigkeit, Klimaschutz oder Gender-Fairplay.
Simon riet den Bankern dazu, ihre Geschäftsmodelle zu prüfen. Unabhängig von der Regulierung sieht der SPD-Politiker ernste Gefahren für das heutige Filialnetz. Ein nennenswerter Anstieg des Zinsniveaus sei in absehbarer Zeit nicht zu erwarten. Zudem gebe es derzeit keine Antworten auf die Frage, wie man auf die neue Konkurrenz der Online-Banken reagieren könnte.
An dieser Stelle widersprach der Arbeitskreis-Vorsitzende Wilfried Gerling dem Europapolitiker. Gerling sagte, die Banken hätten mit innovativen digitalen Lösungen und veränderten Beratungskonzepten bereits auf die neuen Kundenanforderungen reagiert. Dennoch halte man am Geschäftsmodell, der Filiale vor Ort fest, denn der Kontakt von Mensch-zu-Mensch schaffe große Vorteile: Kundennähe und das beruhigende Gefühl, Risiken gut abschätzen zu können. Das schaffe das Vertrauen, das viele Menschen in Zeiten nervöser Kapitalmärkte und für den Einzelnen teilweise unüberschaubaren Anlage- und Kreditoptionen suchten, und Stabilität. Simon lobte Gerling mit den Worten: „Das war das beste Plädoyer für unser Bankensystem, das ich seit Langem gehört habe.“
In einem ausführlichen Interview erzählt SPD-Europapolitiker Peter Simon über Fortschritte der Bankenregulierung und die Folgen die Europas Wirtschaft.
Der Arbeitskreis Kreditwirtschaft diskutierte in seiner Sitzung vom 19.11.2018 mit Herrn Prof. Dr. Christoph Kaserer, Lehrstuhl für Finanzmanagement und Kapitalmärkte, Technische Universität München, über die Vorteile des 3-Säulen-Systems im Bankenwesen für die deutsche Wirtschaft, besonders bei der Kreditvergabe an KMU.
Einmal mehr wurde festgestellt, dass in der europäischen Bankenregulierung das Thema „Proportionalität“ differenzierter Berücksichtigung finden müsste, um das Bestehen von kleinen und mittleren Kreditinstituten aller Säulen zu sichern. Der Arbeitskreis möchte sich auch weiterhin für die Reduzierung von Melde- und Offenlegungsvorschiften für kleine Banken einsetzen.
Zusammen mit Herrn Thorsten Holten, Executive Vice President Treasury, Wirecard Bank AG, überlegte der Arbeitskreis, ob und wie vor dem Hintergrund der Payment Megatrends Geschäftsmodelle durch Partnerschaften neu definiert werden müssen. Herr Holten präsentierte dafür die Trends im Zahlungsverkehr, u. a. anhand der aktuellen Wirecard-Studie zum Thema.
Sitzung am 25. April 2018
Herr Sven Giegold, Mitglied des Europäischen Parlaments, Fraktion der Grünen, war Gast in der Frühjahrssitzung des Arbeitskreises Kreditwirtschaft am Mittwoch, den 25. April 2018.
Die Arbeitskreismitglieder diskutierten mit Herrn Giegold über den aktuellen Berichtsentwurf zur Überarbeitung des EU-Bankenrichtlinie CRD V (Eigenkapitalrichtlinie) und CRR II (Kapitaladäquanzverordnung) sowie die entsprechenden Änderungsanträge.
In dem Berichtsentwurf des federführenden EU-Abgeordneten Peter Simon werden unter anderem die Einführung eines einheitlichen Berichtswesens mit einer neuen zentralen Anlaufstelle für die Datenabfrage und herabgesetzten Anforderungen für kleine und nicht komplexe Kreditinstitute, z. B. bei der Berechnung der Liquiditätsquote NSFR, den Offenlegungspflichten sowie bei Meldepflichten gefordert. Auch wurde die Frage, welche Banken künftig als „klein und nicht komplex“ einzustufen sind behandelt.
Die Arbeitskreismitglieder werteten den CRD IV / CRR II-Berichtsentwurf zur Überarbeitung der europäischen Eigenkapital- und Liquiditätsregeln insgesamt als positives Zeichen dafür, dass die europäische Politik die Entlastung kleiner Banken künftig mehr berücksichtigen möchte. Bei den Themen Offenlegung und Vergütungsregelungen bleibt der Vorschlag im Berichtsentwurf aus Sicht der Mitglieder jedoch hinter den Erwartungen zurück.
In einem ausführlichenInterview steht Herr MdEP Giegold Rede und Antwort zu aktuellen Themen der europäischen Finanzwirtschaft.