Schaufensterwerbung - was kann passieren?

Sie haben im Schaufenster eine Rabattaktion angekündigt und der Konkurrent meldet sich?

Hallo Kollege! Ich hab grad Ihre Werbung im Schaufenster mit „30% auf alles“ gesehen. Bitte nehmen Sie die raus, das ist verboten und Sie schädigen damit uns Mitbewerber.

Wie bitte?! Ich glaub, Sie irren sich, guter Mann. Natürlich darf ich so werben!!

Nein, das stimmt nicht, ich bin mir da ganz sicher. Wir können das aber gerne klären, ich weiß, dass es da bei der IHK München so eine Schlichtungsstelle gibt, die Einigungsstelle für Wettbewerbsstreitigkeiten, da können wir das klären lassen.

Von mir aus, ich bin mir aber sicher, dass die Ihnen bestätigen werden, dass die Werbung ok ist.

Das werden wir ja sehen. Das Gute ist ja, dass wir da keinen Anwalt brauchen und dass man auch kein Geld für das Verfahren bezahlen muss, das ist viel besser als vor Gericht. Jetzt muss ich nur noch schauen, wo ich die Kontaktdaten der Einigungsstelle habe…