ihk_magazin_logo_2
ETS II: Ausweitung auf Gebäude und Verkehr

ETS II: Ausweitung auf Gebäude und Verkehr

© Ingo Bartussek/Adobe Stock

Start in die nächste Phase

Ab 2028 löst das europäische System ETS II den nationalen Emissionshandel für den Gebäude- und Verkehrssektor ab. Was Unternehmen wissen sollten.

Von Gabriele Lüke, IHK-Magazin 10/2026

Hitzewellen, Brände, Dürren und niedrige Flusspegel haben es in diesem Sommer erneut gezeigt: Das Klima ist aus dem Gleichgewicht geraten. Das europäische Emissionshandelssystem ETS (Emission Trading System) soll gegensteuern und die CO2-Emissionen senken. Es wurde bereits 2005 eingeführt und gilt als das zentrale Klimaschutzinstrument der EU.

Mit dem ETS I nahm die EU zunächst energieintensive Industrieanlagen und große Kraftwerke, später den Luft- und Seeverkehr in die Pflicht. Mit dem ETS II kommen ab 2028 nun die Sektoren Gebäude und Verkehr hinzu. Tatsächlich sind die CO2-Emissionen im Anwendungsbereich des ETS I seit dem Startjahr in Deutschland um 49 Prozent und in Europa um 51 Prozent gesunken, so die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt in Berlin.

Eigenständige Systeme: ETS I und ETS II

Mit ETS II sollen zusätzliche Anreize zur Emissionsminderung in den Sektoren Gebäude und Verkehr gesetzt werden – sie hinken bisher europaweit den Klimazielen hinterher. ETS II wurde im Rahmen des Green-Deal-Pakets „Fit for 55“ entwickelt und beschlossen. ETS I und ETS II werden bis auf Weiteres unabhängig voneinander organisiert, aber aufeinander abgestimmt. ETS II ist kein neuer Anwendungsbereich des bisherigen ETS I, sondern ein eigenständiges Emissionshandelssystem mit eigener Zertifikatemenge und eigenen Marktmechanismen.

„In der Praxis sind ETS I und II weit mehr als ein klimapolitisches Instrument“, betont Fanny Meierhofer, IHK-Referentin Klimapolitik und Klimaschutz. „Es beeinflusst zentrale unternehmerische Entscheidungen, wirkt sich auf Kostenstrukturen, Investitionen und langfristige Standortstrategien aus. Die Wirtschaft muss handeln.“

Inverkehrbringer in der Pflicht

Worauf müssen sich die Unternehmen einstellen? (Siehe auch unten letzter Artikelabsatz)
Grundsätzlich arbeitet das Emissionshandelssystem mit marktwirtschaftlichen Anreizen. Betroffene Firmen ersteigern für jede Tonne CO2, die sie verursachen, Emissionsberechtigungen. Deren Preis bildet sich durch Angebot und Nachfrage. Im ETS I liegt er aktuell um die 80 Euro. Zugleich senkt die EU die CO2-Obergrenze beziehungsweise die Höchstmenge an Zertifikaten jedes Jahr.

Im Gegensatz zum ETS I müssen beim ETS II die Emissionsrechte bereits von den Inverkehrbringern von fossilen Heiz- und Treibstoffen, wie Importeuren, Händlern oder Raffinerien, erworben werden. Sie alle müssen erstmalig bis Mai 2029 rückwirkend für das Geschäftsjahr 2028 Emissionszertifikate abgeben.

Folge: höhere Energie- und Spritpreise

„Keine Zertifikate brauchen sie für nachhaltige biogene Kraftstoffe“, sagt Fabian Schmid, Experte der DEHSt. „In der europäischen Rechtsgrundlage für das ETS II ist zudem etwa Diesel für Loks und die Landwirtschaft ausgenommen.“ Nationale Erweiterungen sind zwar möglich. Der Koalitionsvertrag sieht jedoch vor, dass die deutschen Brennstoffemissionen in der Landwirtschaft nicht Teil des ETS II sein sollen.

Einstellen auf ETS II müssen sich grundsätzlich alle Nutzer fossiler Brennstoffe: „Mitbetroffen sind die privaten Haushalte, Speditionen, Busunternehmen, Wohnungsbaugesellschaften, Vermieter von Büro- und Gewerbeflächen, aber auch Industrie- und Verarbeitungsunternehmen, die nicht unter das ETS I fallen“, so Schmid. Sie müssen mit höheren Treibstoff- und Energiepreisen oder Nebenkosten rechnen.

Energieeffizienz als Wettbewerbsvorteil

Die Konsequenz: „Das ETS II steigert den Investitionsdruck für die Wirtschaft“, sagt IHK-Immobilienreferentin Chiara Wahler. „Aber es gibt auch erprobte Hebel.“ Wer auf Energieeffizienz, Dekarbonisierung, energetische Sanierung und technische Innovationen setzt, für neue Gebäude geothermiefähige oder fernwärmenahe Standorte wählt, kann Risiken begrenzen und zukünftige Kosten sparen. „Er sichert sich damit zugleich Wettbewerbsvorteile, Wirtschaftlichkeit und Zukunftsfähigkeit oder kann einen positiven Business Case generieren, weil seine Gebäude, Anlagen oder Produkte mit wenig fossilen Energien oder ohne auskommen“, betont Wahler. Wie zum Beispiel Nico Schoenecker, Geschäftsführer der AutobusOberbayern GmbH (s. Kasten unten).

Beispiel AutobusOberbayern GmbH – „Kunden fordern Nachhaltigkeit ein“

Nico Schoenecker, Geschäftsführer der AutobusOberbayern GmbH, sitzt im Büro am Tisch, gestikuliert mit den Händen und spricht über steigende Treibstoffpreise.

© AutobusOberbayern

Höhere Preise in Sicht – Nico Schoenecker, Geschäftsführer AutobusOberbayern

Für Nico Schoenecker, Geschäftsführer der AutobusOberbayern GmbH in München mit derzeit 450 Bussen, geht es aktuell vor allem um höhere Kraftstoffpreise, die durch den Iran-Krieg verursacht werden. „Aber auch Vorgaben wie das nationale Emissionshandelssystem oder dann das ETS II verändern natürlich die Marktbedingungen für alle – wir werden höhere Preise für Treibstoffe zahlen und diese an die Kunden weitergeben müssen. So wird die Nachfrage partiell sinken, wir werden Geschäft verlieren.“

Klimaschutz verändert den Markt

Zugleich ist er sicher, dass er das ETS II meistern wird. „Nachhaltigkeit ist für uns schon länger ein Faktor: aus Überzeugung, aber auch weil die Kunden sie einfordern. Wenn wir an Ausschreibungen für Linienverkehre teilnehmen, sind wir mit immer höheren Anforderungen an den Klimaschutz konfrontiert.“ So nehme er gern neue technologische Entwicklungen auf: „Wenn sie sich rechnen, gehören wir stets zu den Pionieren – 10 Prozent unseres Bestands sind inzwischen Elektrobusse.“

E-Busse – immer leistungsfähiger

Der große technologische Schub stehe zudem erst bevor: „Elektrobusse mit wirklich hoher Reichweite durch leistungsstarke Batterien, die auch günstiger sind, kommen ja erst noch auf den Markt“, so Schoenecker. Sein Fazit: „Eine Klimawende über den CO2-Preis – planbar und sozial – ist grundsätzlich sinnvoll. Wir sehen uns als Unternehmen auf dem richtigen Weg.“

Der deutsche Gebäude- und Verkehrssektor startet nicht ohne Erfahrung in das ETS II: Seit 2021 gibt es bereits das nationale Emissionshandelssystem (nEHS). Es umfasst neben dem Anwendungsbereich des ETS II zusätzlich etwa auch Diesel für den Schienenverkehr und die Landwirtschaft. Im nEHS wurden die Emissionszertifikate zunächst zu Festpreisen verkauft. Seit 2026 werden sie innerhalb eines Preiskorridors von 55 und 65 Euro versteigert.

2027 gilt noch der Preiskorridor

„Dieser Korridor soll nach den Plänen der Bundesregierung auch noch für das Übergangsjahr 2027 gelten“, sagt Schmid. Zugleich wissen die deutschen Unternehmen bereits, wie sie über ihre Emissionen berichten müssen. Denn das tun sie schon seit dem Berichtsjahr 2021 an die DEHSt – zunächst für das nEHS, seit 2024 parallel auch für das ETS II.

„Das nEHS war ein nationaler Alleingang“, betont Ernst Riehle, IHK-Referent Mobilität. Mit dem ETS II gelten künftig europaweit einheitliche CO2-Bepreisungsregeln für Gebäude und Verkehr.

Nein zu doppeltem Investitionsdruck

Dennoch gibt es Knackpunkte: „Neben dem fossilen Treibstoff gibt es beim Straßengüterverkehr zusätzlich einen Aufschlag auf die Maut, um CO2-Emissionen zu kompensieren“, sagt Riehle. Die Transportbranche zahlt daher doppelt. Die IHK setzt sich dafür ein, den CO2-Aufschlag auf die Lkw-Maut abzuschaffen. Ein weiteres Beispiel betrifft die Vorschriften zur Gebäudemodernisierung. Auch hier dürfe es laut Riehle nicht zu doppeltem Investitionsdruck kommen.

Zudem könnten Kriege in Ölregionen oder Niedrigwasser auch in Zukunft zu zusätzlichen finanziellen Belastungen führen. Zumal aktuell nicht abzusehen ist, wie sich der ETS-II-CO2-Preis überhaupt entwickeln wird. Da manche Mitgliedsländer fossile Heiz- und Treibstoffe sehr intensiv einsetzen und viele Zertifikate brauchen, könnte der Preis in die Höhe schnellen. Mehr als 100 Euro pro Tonne bis 2030 scheinen möglich, wobei sich die Preisentwicklung des ETS II schwer abschätzen lässt.

Gegen Härten: EU-Klima- und Sozialfonds

„Die EU-Kommission hat hier Vorsorge getroffen“, meint Experte Schmid. Die EU hat für die Einführungsphase Preisstabilisierungsmechanismen vorgesehen, um außergewöhnlich starke Steigerungen zu begrenzen. Davon abgesehen, sollen über den neuen Europäischen Klima-Sozialfonds beziehungsweise die entsprechenden nationalen Klimasozialpläne vulnerable soziale Gruppen, Kleinstunternehmen und Verkehrsteilnehmer Förderungen erhalten. Der Fonds ist mit 65 Milliarden Euro ausgestattet.

Emissionshandel bringt Milliardenerlöse

Mit ihren nationalen Auktionserlösen sollen die Mitgliedsstaaten zudem nationale Maßnahmen zur Förderung des Klimaschutzes, der Energiewende und der sozialen Flankierung finanzieren. Die Erlöse aus dem nEHS – 2025 rund 16 Milliarden Euro – fließen über den Klima- und Transformationsfonds bereits in diese Bereiche.

Innovationen mit der EIB vorfinanzieren

„Zudem will die EU mit der ETS II Frontloading Facility über die Europäische Investitionsbank EIB schon jetzt 3 Milliarden Euro zur Verfügung stellen, damit die Mitgliedsstaaten Investitionen in die Dekarbonisierung und soziale Unterstützung vorfinanzieren können“, ergänzt Schmid.

Zum Redaktionsschluss im August 2026 befand so die Ausgestaltung des ETS II weiter im europäischen und nationalen Umsetzungsprozess. Einzelne Regelungen, insbesondere zur Marktstabilisierung, zu nationalen Begleitmaßnahmen sowie zu Förderinstrumenten, können sich noch ändern.

Beispiel LHI Leasing GmbH – „Wir haben in die Gebäude investiert“

Markus Niedermeier, Geschäftsführer der LHI Leasing GmbH, lehnt in einem modernen Bürogebäude im Anzug an einem Geländer und blickt in die Kamera.

© Leonie Lorenz

Ein wichtiges, aber kein neues Thema – Markus Niedermeier, Geschäftsführer des Finanzdienstleisters LHI Leasing

Markus Niedermeier, Geschäftsführer der LHI Leasing GmbH in Pullach, sieht dem ETS II gelassen entgegen. LHI bietet strukturierte Finanzierungen und Anlageprodukte in Immobilien, Infrastruktur und Energie an. „Wir unterliegen den Sustainable-Finance-Regeln der EU, Nachhaltigkeit ist für uns ein wichtiges, aber kein neues Thema“, erklärt er. „Wir arbeiten mit einem eigenen ESG-Scoringmodell, orientieren uns zudem an den Standards der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen.“

In ESG-konforme Gebäude investiert

Damit kann LHI auch das ETS II stemmen, wie Niedermeier an den geschlossenen Immobilienfonds von LHI zeigt. „Mittlerweile haben wir den Gebäudebestand der Fonds mehrheitlich ESG-konform ausgetauscht oder in die Gebäude investiert, sie etwa mit Fernwärme, Geothermie, Wärmepumpen oder Biogas ausgestattet.“ Das reduziert nicht nur die CO2-Last.

Hausaufgaben machen, sich vorbereiten

„Durch die Maßnahmen sind die Bewirtschaftungskosten schon jetzt gesunken. Wir erhalten so zudem den Wert der Immobilie, stellen die Gebäude und uns zukunftsorientiert auf.“ Der Immobilienmarkt habe von Leerstand bis zu volatilen Preisen aktuell viele Herausforderungen. „Das ETS II kommt nun dazu“, meint er. „Aber man konnte auch seine Hausaufgaben machen und sich vorbereiten.“