Worum geht es?
Tourismusförderung und Destinationsmanagement ist in Deutschland und auch in Bayern eine freiwillige Aufgabe im Rahmen des Selbstverwaltungsrechtes von Kommunen. Insbesondere in wirtschaftlich angespannten Zeiten und einer Unterfinanzierung vieler Kommunen werden verschiedene Möglichkeiten der künftigen Tourismusfinanzierung und die Einführung neuer Steuern und Abgaben diskutiert. Die Folgen von neuen Steuern und Abgaben sind weniger Investitionen, weniger Arbeits- und Ausbildungsplätze sowie weniger Wachstum und Wohlstand für alle.
Die Industrie- und Handelskammern in Bayern haben laut § 1 Abs. 1 IHK-Gesetz den Auftrag, das Gesamtinteresse aller Gewerbetreibenden zu vertreten. Die IHK für München und Oberbayern spricht sich nachdrücklich gegen die Einführung neuer Steuern und Abgaben aus.
Die Einführung einer Übernachtungssteuer (sogenannte Bettensteuer) ist in Art. 3 Abs. 3 KAG geregelt. Sie darf derzeit in Bayern nicht erhoben werden. Eine Übernachtungssteuer wäre grundsätzlich nicht zweckgebunden. Sie würde in öffentliche Haushalte fließen und dem Tourismus nur bedingt zugutekommen. Es ist daher zu erwarten, dass diese Steuer Übernachtungen verteuert und zu einem Wettbewerbsnachteil für lokale Betriebe gegenüber Regionen ohne diese Steuer führt und somit die lokale Wirtschaft schwächt.
Schon jetzt können von den über 2.000 Kommunen in Bayern 359 staatlich anerkannten Kur- und Erholungsorte Kurtaxen bzw. eine Fremdenverkehrsabgabe erheben – zusätzlich zu den Gewerbesteuern. Das Kommunalabgabengesetz (KAG) Art. 6 gibt Kommunen die Möglichkeit Fremdenverkehrsbeiträge zu erheben, sofern „die Zahl der Fremdenübernachtungen im Jahr das Siebenfache der Einwohnerzahl übersteigt“. Kurorte und Heilbäder können nach Art. 7 KAG „zur Deckung ihres Aufwands für Einrichtungen und Veranstaltungen, die Kur- oder Erholungszwecken der Kurgäste dienen, einen Beitrag erheben.“ Nach Kommunalabgabengesetz (KAG) Art. 6 und 7 sowie Art. 24 Abs. 1 und 3 des Kostengesetzes (KG) besteht eine Zweckbindung für Einnahmen aus Fremdenverkehrs- und Kurbeiträgen.
Ein echter Mehrwert für die Finanzierung touristischer Infrastruktur besteht allerdings nur, wenn diese Einnahmen nicht einfach bestehende kommunale Ausgaben substituieren und somit de facto zugunsten anderer, tourismusfremder Aufwendungen verwendet werden, sondern wenn diese zur Aufstockung des Budgets der touristischen Destination eingesetzt werden.