Welche Fahrzeuge sind betroffen?
Stufe 1: 1. Februar 2023
Vom Einfahrverbot am 1. Februar 2023 betroffen sind Kraftfahrzeuge
- Euro 4/IV und
- schlechter.
Stufe 2: 1. Oktober 2023 (wird bis auf weiteres ausgesetzt)
Da sich die NO2-Grenzwerte seit Einführung der 1. Stufe erheblich verbessert haben (an der Landshuter Allee wird der Grenzwert immer noch leicht überschritten), hat der Münchner Stadtrat am 26. Juli 2023 aus Gründen der Verhältnismäßigkeit die Einführung der 2. Stufe bis auf weiteres ausgesetzt.
Erst auf Basis der gemessenen Jahresmittelwerte 2023 und des umfassenden fachgutachterlichen Gutachtens mit belastbaren Prognosewerten für die Jahre 2024 bis 2026 wird voraussichtlich im Mai 2024 eine endgültige Entscheidung über die Einführung der 2. Stufe getroffen.
- Diesel-Kraftfahrzeuge der Abgasnorm Euro 5/V.
Ausnahmen bei Stufe 1:
Bis zur endgültigen Entscheidung über die Einführung der Maßnahmenstufe 2, sind Dieselfahrzeuge egal welcher Abgasnorm nicht betroffen von
- Anwohnern
- Handwerkern
- Lieferverkehr.
Stufe 3: 1. April 2024 (wird aufgehoben)
Der Münchner Stadtrat hat am 26. Juli 2023 aus Gründen der Verhältnismäßigkeit beschlossen, die ab 1. April 2024 geplante Maßnahmenstufe 3 des Dieselfahrverbots dauerhaft aufzuheben.
Wo finden Sie die Abgasnorm Ihres Fahrzeugs?
- Entscheidend ist die Abgasnorm. Sie steht im Fahrzeugschein unter Punkt 14.
- Bitte beachten: Die Grüne Umweltplakette mit der Ziffer 4 ist nicht gleichzusetzen mit der Abgasnorm. So haben neuere Dieselfahrzeuge die Abgasnorm 6/VI und die Grüne Umweltplakette - sie sind vom Dieselfahrverbot in München nicht betroffen.