Berufsbildung

Zulassung zur Abschlussprüfung für „externe“ Bewerber

Sie haben Ihre Ausbildung vor längerer Zeit abgebrochen? Sie benötigen einen Berufsabschluss mit IHK-Zeugnis? Sie können auch dann zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn Sie derzeit nicht in einem Ausbildungsverhältnis stehen – sofern Sie zwei Voraussetzungen erfüllen.

Gesetzliche Grundlage

Nach § 45 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG) können Personen in besonderen Fällen zur Abschlussprüfung in einem Ausbildungsberuf zugelassen werden, wenn sie nachweisen, dass sie mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen sind, in dem die Prüfung abgelegt werden soll.

Wer kann als externer Bewerber zur Prüfung zugelassen werden?

  • Dauer der Berufstätigkeit: Bei einer Regelausbildungsdauer von 3 bzw. 3,5 Jahren ist somit eine Berufstätigkeit von mindestens 4 Jahren und 6 Monaten bzw. 5 Jahren und 3 Monaten nachzuweisen. Eine vorhergehende einschlägige Berufsausbildung in einem anderen Ausbildungsberuf kann auf die erforderlichen Zeiten der Berufstätigkeit angerechnet werden. Die IHK nimmt eine Einzelprüfung vor.

    Als Zeiten der Berufstätigkeit gelten auch Ausbildungszeiten in einem anderen, einschlägigen Ausbildungsberuf. Vom Nachweis der Mindestzeit kann ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft gemacht wird, dass der Bewerber oder die Bewerberin die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigt. Ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland sind dabei zu berücksichtigen.
  • Art der Berufstätigkeit: Externe können grundsätzlich nur nach einschlägiger beruflicher Tätigkeit zur Prüfung zugelassen werden. Es sind Kenntnisse und Fertigkeiten des gesamten Berufsbildes nachzuweisen.
  • Abschlussprüfung: Die Ausbildungsverordnungen der Ausbildungsberufe finden Sie auf der Homepage unter www.bibb.de

Wichtiges zum Antrag auf Zulassung

Der Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung ist vom Prüfungsbewerber bei der IHK einzureichen. Die Antragsstellung erfolgt unter folgendem Link: Antrag auf Zulassung

Folgende Unterlagen müssen Sie zusammen mit der Antragsstellung einreichen:

  • Lebenslauf
  • Upload Ihrer Arbeitszeugnisse / Tätigkeitsnachweise vom Arbeitsgeber. Daraus müssen die einzelnen Tätigkeitsgebiete sowie die Dauer und der zeitliche Umfang der Tätigkeiten hervorgehen (bei Teilzeitbeschäftigung z. B. Stunden pro Woche) Bei ausländischen Zeugnissen bitte in deutscher und beglaubigter Übersetzung einreichen
  • Kopie des Abschlusszeugnisses der zuletzt besuchten Schule bzw. abgeschlossener Berusausbildung / Studium
  • Bei beruflicher Selbstständigkeit: Aussagekräftige Belege, z. B. Nachweis des Steuerberaters, Gewerbemeldungen oder Referenzen

Prüfungsanforderungen

Die Prüfungsanforderungen und Bewertungsrichlinien sind identisch mit denen, die bei Prüflingen angewandt werden, die aufgrund eines Berufsausbildungsverhältnisses zur Abschlussprüfung zugelassen werden.